Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

Newstedter Buch pag. 161. 162.billich außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist.

Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10. Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß / ob wol jhre Lehre de Coena non Beweis dz der 10. Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey.expresse & diserte darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen Confession keinen locum habe / sondern auch ausdrücklich von derselben vmbgestossen vnd verworffen werde / das wöllen wir mit Gottes Gnade vnd hülff so augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd greiffen köndte / das es wahr sey.

Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften beyderseyts ausgangen / vberflüssig ausweisen / wie solches auch aus dem verzeichnüß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden / außdrücklich vnd mit Namen bezeuget wirdt.

Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen wöllen / dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen würde / hat auch derwegen seyn eygen bekendtnüß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken lassen.

Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier

Newstedter Buch pag. 161. 162.billich außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist.

Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10. Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß / ob wol jhre Lehre de Coena non Beweis dz der 10. Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey.expressè & diserté darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen Confession keinen locum habe / sondern auch ausdruͤcklich von derselben vmbgestossen vnd verworffen werde / das woͤllen wir mit Gottes Gnade vnd huͤlff so augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd greiffen koͤndte / das es wahr sey.

Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften beyderseyts ausgangen / vberfluͤssig ausweisen / wie solches auch aus dem verzeichnuͤß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden / außdruͤcklich vnd mit Namen bezeuget wirdt.

Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen woͤllen / dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen wuͤrde / hat auch derwegen seyn eygen bekendtnuͤß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken lassen.

Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0542"/><note place="left">Newstedter Buch pag. 161. 162.</note>billich                      außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist.</p>
        <p>Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10.                      Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß                      / ob wol jhre Lehre de Coena non <note place="left">Beweis dz der 10.                          Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey.</note>expressè                      &amp; diserté darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch                      jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so                      war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden                      wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen                      Confession keinen locum habe / sondern auch ausdru&#x0364;cklich von derselben                      vmbgestossen vnd verworffen werde / das wo&#x0364;llen wir mit Gottes Gnade vnd hu&#x0364;lff so                      augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd                      greiffen ko&#x0364;ndte / das es wahr sey.</p>
        <p>Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus                      docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die                      Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst                      niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal                      gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften                      beyderseyts ausgangen / vberflu&#x0364;ssig ausweisen / wie solches auch aus dem                      verzeichnu&#x0364;ß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden /                      außdru&#x0364;cklich vnd mit Namen bezeuget wirdt.</p>
        <p>Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des                      willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen wo&#x0364;llen /                      dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen wu&#x0364;rde / hat auch                      derwegen seyn eygen bekendtnu&#x0364;ß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken                      lassen.</p>
        <p>Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0542] billich außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist. Newstedter Buch pag. 161. 162. Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10. Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß / ob wol jhre Lehre de Coena non expressè & diserté darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen Confession keinen locum habe / sondern auch ausdruͤcklich von derselben vmbgestossen vnd verworffen werde / das woͤllen wir mit Gottes Gnade vnd huͤlff so augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd greiffen koͤndte / das es wahr sey. Beweis dz der 10. Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey. Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften beyderseyts ausgangen / vberfluͤssig ausweisen / wie solches auch aus dem verzeichnuͤß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden / außdruͤcklich vnd mit Namen bezeuget wirdt. Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen woͤllen / dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen wuͤrde / hat auch derwegen seyn eygen bekendtnuͤß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken lassen. Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/542
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/542>, abgerufen am 22.11.2024.