Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Newstedter Buch pag. 161. 162.billich außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist. Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10. Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß / ob wol jhre Lehre de Coena non Beweis dz der 10. Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey.expresse & diserte darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen Confession keinen locum habe / sondern auch ausdrücklich von derselben vmbgestossen vnd verworffen werde / das wöllen wir mit Gottes Gnade vnd hülff so augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd greiffen köndte / das es wahr sey. Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften beyderseyts ausgangen / vberflüssig ausweisen / wie solches auch aus dem verzeichnüß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden / außdrücklich vnd mit Namen bezeuget wirdt. Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen wöllen / dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen würde / hat auch derwegen seyn eygen bekendtnüß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken lassen. Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier Newstedter Buch pag. 161. 162.billich außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist. Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10. Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß / ob wol jhre Lehre de Coena non Beweis dz der 10. Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey.expressè & diserté darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen Confession keinen locum habe / sondern auch ausdruͤcklich von derselben vmbgestossen vnd verworffen werde / das woͤllen wir mit Gottes Gnade vnd huͤlff so augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd greiffen koͤndte / das es wahr sey. Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften beyderseyts ausgangen / vberfluͤssig ausweisen / wie solches auch aus dem verzeichnuͤß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden / außdruͤcklich vnd mit Namen bezeuget wirdt. Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen woͤllen / dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen wuͤrde / hat auch derwegen seyn eygen bekendtnuͤß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken lassen. Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0542"/><note place="left">Newstedter Buch pag. 161. 162.</note>billich außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist.</p> <p>Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10. Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß / ob wol jhre Lehre de Coena non <note place="left">Beweis dz der 10. Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey.</note>expressè & diserté darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen Confession keinen locum habe / sondern auch ausdruͤcklich von derselben vmbgestossen vnd verworffen werde / das woͤllen wir mit Gottes Gnade vnd huͤlff so augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd greiffen koͤndte / das es wahr sey.</p> <p>Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften beyderseyts ausgangen / vberfluͤssig ausweisen / wie solches auch aus dem verzeichnuͤß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden / außdruͤcklich vnd mit Namen bezeuget wirdt.</p> <p>Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen woͤllen / dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen wuͤrde / hat auch derwegen seyn eygen bekendtnuͤß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken lassen.</p> <p>Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier </p> </div> </body> </text> </TEI> [0542]
billich außgesetzet / wie cap. 1. 2. 3. et 4. gnugsam angezogen vnd erkleret worden ist.
Newstedter Buch pag. 161. 162. Nach diesem kommen sie auff die lehre vom heiligen Abendmal / welche in 10. Articulo Augustanae Confessionis tractiert / vnd bekennen abermals / daß / ob wol jhre Lehre de Coena non expressè & diserté darinnen stehe / so sey doch auch nichts darinnen / dardurch jre lere vmbgestossen vnd verworffen werde. Es ist aber diese assertio eben so war / als die vorige de persona Christi, wie sichs dann im werck selbst befinden wird. Vnd zwar / das vnsers Gegentheils lehre nicht allein in der Augspurgischen Confession keinen locum habe / sondern auch ausdruͤcklich von derselben vmbgestossen vnd verworffen werde / das woͤllen wir mit Gottes Gnade vnd huͤlff so augenscheinlich demonstrieren / das es auch ein Blinder an der wandt tappen vnd greiffen koͤndte / das es wahr sey.
Beweis dz der 10. Artickel der Augspurgischen Confession nicht Zwinglisch sey. Dann erstlich ist es vnwidersprechlich wahr / das die wordt (Improbant secus docentes, das ist / derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen) auff die Zwingliche lehre gerichtet / vnd dieselbige verworffen. Dann dazumal sonst niemandt / dann allein die Zwinglischen gewest / die anders vom Abendtmal gelehret vnd geschrieben / dann eben sie / wie das die Streittschrifften beyderseyts ausgangen / vberfluͤssig ausweisen / wie solches auch aus dem verzeichnuͤß der Acten zu Augspurg / Anno 30. in 5. To. mo Jenensi zu finden / außdruͤcklich vnd mit Namen bezeuget wirdt.
Zum andern ist auch dieses vnwidersprechlich wahr / das Zwingel selbst vmb des willen sich zu den protestierenden Stenden damals nicht hat gesellen woͤllen / dieweil er gewust das seine lehre de Coena von jhnen verworffen wuͤrde / hat auch derwegen seyn eygen bekendtnuͤß an Keyser Carolum geschrieben / vnd drucken lassen.
Zum dritten / Eben dieser Vrsachen wegen haben die vier
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