Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Das Proprie nur zwey seindt / Nemblich die Tauff / vnd das Abendtmal Christi. Die Einred von dem Gebet für die Todten / deren in Apologia Augustanae confessionis / im Lateinischen Exemplar gedacht / anlanget / stehet nur in genere: Scimus veteres loqui de oratione pro mortuis, quam nos prohibemus, sed applicationem Coene Domini pro mortuis, ex opere operato, improbamus, das ist / Wir wissen wol / das die alte Kirche dem gebet für die Todten redet / welchs wir nicht verbieten. Aber das den Todten das Abendtmal solte zugeeygnet werden / das straffen vnd verwerffen wir. Da meinet die Apologia nur das gegenteil / wie man sonst in gemein zu reden pflegt / da einer ex voto charitatis seinem geliebten abgeschiedenen Freunde wündschet / das jm in jener Welt wol sey. In massen man auch sonst teglich diese Rede zu gebrauchen gfleget: Gott gebe diesem oder jenem eine fröliche Aufferstehung. Solcher gestalt ziehen sie auch an / das in der Augspurgischen Confession nicht gestrafft werde / das grösse Potentaten den Bischoffen vnd Stifften vor der zeit was gegeben haben / etc. Dargegen aber stehe in der Apologia viel / das sich nicht mit der Bischoffen Jurisdiction reyme. Es siehet abet menniglich / das ein anders sey / die res ipsas, ein anders den Mißbrauch solcher sachen straffen / vnd was sie mit diesem Punct von den Geistlichen Gütern der Bißthumb vnd Stiffte etc. meynen / gerne sehen vnd wolten / kan ein jeder leicht mercken: So beweisen sie es auch im werck / vnd mit der that / an den ohrten / da sie volle macht haben. Ob aber solches friedlichen standt im Reich Deutscher Nation zu erhalten / dienen werde / wird die Obrigkeit wol bedencken. Die achte Vrsach / Es sein etliche Punct in der Augspurgischen Confession / welche in vngleichem verstandt auch von denen angezogen werden / so sich doch dazu bekennen / als vom Freyen willen vnd Abendtmal / Antwort: Wann betrachtet wirdt / von welchen Leuten solchs geschicht / ist diese einrede schon verantwor - Das Propriè nur zwey seindt / Nemblich die Tauff / vnd das Abendtmal Christi. Die Einred von dem Gebet fuͤr die Todten / deren in Apologia Augustanae confessionis / im Lateinischen Exemplar gedacht / anlanget / stehet nur in genere: Scimus veteres loqui de oratione pro mortuis, quam nos prohibemus, sed applicationem Coene Domini pro mortuis, ex opere operato, improbamus, das ist / Wir wissen wol / das die alte Kirche dem gebet fuͤr die Todten redet / welchs wir nicht verbieten. Aber das den Todten das Abendtmal solte zugeeygnet werden / das straffen vnd verwerffen wir. Da meinet die Apologia nur das gegenteil / wie man sonst in gemein zu reden pflegt / da einer ex voto charitatis seinem geliebten abgeschiedenen Freunde wuͤndschet / das jm in jener Welt wol sey. In massen man auch sonst teglich diese Rede zu gebrauchen gfleget: Gott gebe diesem oder jenem eine froͤliche Aufferstehung. Solcher gestalt ziehen sie auch an / das in der Augspurgischen Confession nicht gestrafft werde / das groͤsse Potentaten den Bischoffen vnd Stifften vor der zeit was gegeben haben / etc. Dargegen aber stehe in der Apologia viel / das sich nicht mit der Bischoffen Jurisdiction reyme. Es siehet abet menniglich / das ein anders sey / die res ipsas, ein anders den Mißbrauch solcher sachen straffen / vnd was sie mit diesem Punct von den Geistlichen Guͤtern der Bißthumb vnd Stiffte etc. meynen / gerne sehen vnd wolten / kan ein jeder leicht mercken: So beweisen sie es auch im werck / vnd mit der that / an den ohrten / da sie volle macht haben. Ob aber solches friedlichen standt im Reich Deutscher Nation zu erhalten / dienen werde / wird die Obrigkeit wol bedencken. Die achte Vrsach / Es sein etliche Punct in der Augspurgischen Confession / welche in vngleichem verstandt auch von denen angezogen werden / so sich doch dazu bekennen / als vom Freyen willen vnd Abendtmal / Antwort: Wann betrachtet wirdt / von welchen Leuten solchs geschicht / ist diese einrede schon verantwor - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0521" n="251"/> Das Propriè nur zwey seindt / Nemblich die Tauff / vnd das Abendtmal Christi. Die Einred von dem Gebet fuͤr die Todten / deren in Apologia Augustanae confessionis / im Lateinischen Exemplar gedacht / anlanget / stehet nur in genere: Scimus veteres loqui de oratione pro mortuis, quam nos prohibemus, sed applicationem Coene Domini pro mortuis, ex opere operato, improbamus, das ist / Wir wissen wol / das die alte Kirche dem gebet fuͤr die Todten redet / welchs wir nicht verbieten. Aber das den Todten das Abendtmal solte zugeeygnet werden / das straffen vnd verwerffen wir. Da meinet die Apologia nur das gegenteil / wie man sonst in gemein zu reden pflegt / da einer ex voto charitatis seinem geliebten abgeschiedenen Freunde wuͤndschet / das jm in jener Welt wol sey. In massen man auch sonst teglich diese Rede zu gebrauchen gfleget: Gott gebe diesem oder jenem eine froͤliche Aufferstehung.</p> <p>Solcher gestalt ziehen sie auch an / das in der Augspurgischen Confession nicht gestrafft werde / das groͤsse Potentaten den Bischoffen vnd Stifften vor der zeit was gegeben haben / etc. Dargegen aber stehe in der Apologia viel / das sich nicht mit der Bischoffen Jurisdiction reyme. Es siehet abet menniglich / das ein anders sey / die res ipsas, ein anders den Mißbrauch solcher sachen straffen / vnd was sie mit diesem Punct von den Geistlichen Guͤtern der Bißthumb vnd Stiffte etc. meynen / gerne sehen vnd wolten / kan ein jeder leicht mercken: So beweisen sie es auch im werck / vnd mit der that / an den ohrten / da sie volle macht haben. Ob aber solches friedlichen standt im Reich Deutscher Nation zu erhalten / dienen werde / wird die Obrigkeit wol bedencken.</p> <p>Die achte Vrsach / Es sein etliche Punct in der Augspurgischen Confession / welche in vngleichem verstandt auch von denen angezogen werden / so sich doch dazu bekennen / als vom Freyen willen vnd Abendtmal / Antwort: Wann betrachtet wirdt / von welchen Leuten solchs geschicht / ist diese einrede schon verantwor - </p> </div> </body> </text> </TEI> [251/0521]
Das Propriè nur zwey seindt / Nemblich die Tauff / vnd das Abendtmal Christi. Die Einred von dem Gebet fuͤr die Todten / deren in Apologia Augustanae confessionis / im Lateinischen Exemplar gedacht / anlanget / stehet nur in genere: Scimus veteres loqui de oratione pro mortuis, quam nos prohibemus, sed applicationem Coene Domini pro mortuis, ex opere operato, improbamus, das ist / Wir wissen wol / das die alte Kirche dem gebet fuͤr die Todten redet / welchs wir nicht verbieten. Aber das den Todten das Abendtmal solte zugeeygnet werden / das straffen vnd verwerffen wir. Da meinet die Apologia nur das gegenteil / wie man sonst in gemein zu reden pflegt / da einer ex voto charitatis seinem geliebten abgeschiedenen Freunde wuͤndschet / das jm in jener Welt wol sey. In massen man auch sonst teglich diese Rede zu gebrauchen gfleget: Gott gebe diesem oder jenem eine froͤliche Aufferstehung.
Solcher gestalt ziehen sie auch an / das in der Augspurgischen Confession nicht gestrafft werde / das groͤsse Potentaten den Bischoffen vnd Stifften vor der zeit was gegeben haben / etc. Dargegen aber stehe in der Apologia viel / das sich nicht mit der Bischoffen Jurisdiction reyme. Es siehet abet menniglich / das ein anders sey / die res ipsas, ein anders den Mißbrauch solcher sachen straffen / vnd was sie mit diesem Punct von den Geistlichen Guͤtern der Bißthumb vnd Stiffte etc. meynen / gerne sehen vnd wolten / kan ein jeder leicht mercken: So beweisen sie es auch im werck / vnd mit der that / an den ohrten / da sie volle macht haben. Ob aber solches friedlichen standt im Reich Deutscher Nation zu erhalten / dienen werde / wird die Obrigkeit wol bedencken.
Die achte Vrsach / Es sein etliche Punct in der Augspurgischen Confession / welche in vngleichem verstandt auch von denen angezogen werden / so sich doch dazu bekennen / als vom Freyen willen vnd Abendtmal / Antwort: Wann betrachtet wirdt / von welchen Leuten solchs geschicht / ist diese einrede schon verantwor -
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