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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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zur zeitlichen straffe / welcher Mensch könte dann durch den brauch deß Abendmals seinen Glauben stercken?

Welchs Christlichs Hertz köndte gewißlich glauben / daß jm da die gnedige vergebung der Sünden mitgetheilet würde / vnd daß es dem Himmelischen Vater vmb Jesu Christi willen angenem vnd gefellig würde. Dann wo das stehen bleibet / daß auch der glaubige Mensch von wegen vollkommener Tractation oder brauch deß Nachtmals schüldig wirdt am Leib vnd Blut deß HERREN / vnd jsset vnd trincket jhm das Gerichte zur zeitlichen straffe / ist es vnmüglich / daß ein Mensch bona conscientia, oder mit frölichem gewissen zum Abendtmal gehen könne / dann keiner ist so volkommenlich / daß er nicht noch schwacheit an jme befinden solte / vnd sonderlich würde sich das finden / wann wir vnterm Creutz sein / vnd die Ruten Gottes im werck befinden vnd fühlen.

So würde nun / nach vnsers gegentheils Gedicht / der brauch deß heiligen Abendtmals nicht zu sterckung des Glaubens dienen / sonder würde den Christen ein vrsach sein zuzweifflen an der gnade Gottes. Es würde auch durch diese jhre Lehre jederman vom brauch deß heiligen Sacraments abgeschreckt werdenwann auch ein Gleubiger von wegen vnvollkommenlicher Tractation oder brauch deß Abendtmals schüldig würde am Leib vnd Blut deß HERREN zur zeitlichen Straffe Dann wer wolte doch auff solche Lehr zum Tisch deß HERREN gehen / ja wer wolte nicht darfür fliehen vnd ein abschew haben?

Das heist ia nun die Christen zum offtern brauch des Abendmals fein vermahnet / vnd den brauch desselben tröstlich vnd anmütig gemacht. Summa / dieses Abendtmal / nach S. Pauli lehr / hat nur zweierley Geste / gleubige vnd vngleubige / wirdige vnd vnwirdige.

Die gleubigen empfahen es nur zur Seligkeit / vnd wissen daß

zur zeitlichen straffe / welcher Mensch koͤnte dann durch den brauch deß Abendmals seinen Glauben stercken?

Welchs Christlichs Hertz koͤndte gewißlich glauben / daß jm da die gnedige vergebung der Suͤnden mitgetheilet wuͤrde / vnd daß es dem Himmelischen Vater vmb Jesu Christi willen angenem vnd gefellig wuͤrde. Dann wo das stehen bleibet / daß auch der glaubige Mensch von wegen vollkommener Tractation oder brauch deß Nachtmals schuͤldig wirdt am Leib vnd Blut deß HERREN / vnd jsset vnd trincket jhm das Gerichte zur zeitlichen straffe / ist es vnmuͤglich / daß ein Mensch bona conscientia, oder mit froͤlichem gewissen zum Abendtmal gehen koͤnne / dann keiner ist so volkommenlich / daß er nicht noch schwacheit an jme befinden solte / vnd sonderlich wuͤrde sich das finden / wann wir vnterm Creutz sein / vnd die Ruten Gottes im werck befinden vnd fuͤhlen.

So wuͤrde nun / nach vnsers gegentheils Gedicht / der brauch deß heiligen Abendtmals nicht zu sterckung des Glaubens dienen / sonder wuͤrde den Christen ein vrsach sein zuzweifflen an der gnade Gottes. Es wuͤrde auch durch diese jhre Lehre jederman vom brauch deß heiligen Sacraments abgeschreckt werdenwann auch ein Gleubiger von wegen vnvollkommenlicher Tractation oder brauch deß Abendtmals schuͤldig wuͤrde am Leib vnd Blut deß HERREN zur zeitlichen Straffe Dann wer wolte doch auff solche Lehr zum Tisch deß HERREN gehen / ja wer wolte nicht darfuͤr fliehen vnd ein abschew haben?

Das heist ia nun die Christen zum offtern brauch des Abendmals fein vermahnet / vnd den brauch desselben troͤstlich vnd anmuͤtig gemacht. Summa / dieses Abendtmal / nach S. Pauli lehr / hat nur zweierley Geste / gleubige vnd vngleubige / wirdige vnd vnwirdige.

Die gleubigen empfahen es nur zur Seligkeit / vnd wissen daß

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[0440] zur zeitlichen straffe / welcher Mensch koͤnte dann durch den brauch deß Abendmals seinen Glauben stercken? Welchs Christlichs Hertz koͤndte gewißlich glauben / daß jm da die gnedige vergebung der Suͤnden mitgetheilet wuͤrde / vnd daß es dem Himmelischen Vater vmb Jesu Christi willen angenem vnd gefellig wuͤrde. Dann wo das stehen bleibet / daß auch der glaubige Mensch von wegen vollkommener Tractation oder brauch deß Nachtmals schuͤldig wirdt am Leib vnd Blut deß HERREN / vnd jsset vnd trincket jhm das Gerichte zur zeitlichen straffe / ist es vnmuͤglich / daß ein Mensch bona conscientia, oder mit froͤlichem gewissen zum Abendtmal gehen koͤnne / dann keiner ist so volkommenlich / daß er nicht noch schwacheit an jme befinden solte / vnd sonderlich wuͤrde sich das finden / wann wir vnterm Creutz sein / vnd die Ruten Gottes im werck befinden vnd fuͤhlen. So wuͤrde nun / nach vnsers gegentheils Gedicht / der brauch deß heiligen Abendtmals nicht zu sterckung des Glaubens dienen / sonder wuͤrde den Christen ein vrsach sein zuzweifflen an der gnade Gottes. Es wuͤrde auch durch diese jhre Lehre jederman vom brauch deß heiligen Sacraments abgeschreckt werdenwann auch ein Gleubiger von wegen vnvollkommenlicher Tractation oder brauch deß Abendtmals schuͤldig wuͤrde am Leib vnd Blut deß HERREN zur zeitlichen Straffe Dann wer wolte doch auff solche Lehr zum Tisch deß HERREN gehen / ja wer wolte nicht darfuͤr fliehen vnd ein abschew haben? Das heist ia nun die Christen zum offtern brauch des Abendmals fein vermahnet / vnd den brauch desselben troͤstlich vnd anmuͤtig gemacht. Summa / dieses Abendtmal / nach S. Pauli lehr / hat nur zweierley Geste / gleubige vnd vngleubige / wirdige vnd vnwirdige. Die gleubigen empfahen es nur zur Seligkeit / vnd wissen daß

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/440>, abgerufen am 22.11.2024.