Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.vnd Sacramentlich empfangen werde / das bey den Heuchlern ohne glauben geschicht zu jrem Gericht vnd verdamnüß / vnd folget gar nicht: Christi Leib wirdt von Heuchlern nicht mit Glauben zur Seligkeit genossen / Ergo, so ist er im Sacrament nicht warhafftig gegenwertig. Zum 15. schreyen sie / es geschehe jhnen zuuiel / da man jhnenNewstedeter Buch. pag. 108. Ob der wir dige brauch des Abendmals alleine auff dem glauben stehe / oder auch auff der eusserlichen Zubereitung. schuldt gibt / das sie lehren sollen / der wirdige brauch des Abendtmals stehe nicht auff dem glauben alleine / sondern auch auff der eusserlichen zubereitung. Nun bestettigen sie solche beschüldigung dieses orts mit klaren worten / vnd dichten aus jren eygen Gehirn / das zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Personen sey / die stehe im glauben oder vnglauben. Darnach sey auch zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Tractation oder bereitung zum Abendtmal. Vnd geben für / das auch die gleubigen / so viel die bereitung zum Abendtwal anlangt / können nachlessiger sein / vnd sich nicht also ernstlich im brauch des Abendtmals erzeigen / als sie thun solten / vnd solcher gestalt auch schüldig werden an den Leib vnd Blut des HERREN / so viel die zeitlichen straffen anlanget / ob sie wol von der ewigen befreyet sind. Bestehe demnach die dignitas personae wirdigkeit der Person / vnd vermeidung der ewigen straff allein auff dem glauben. Die wirdigkeit aber der Tractation vnd vermeidung der zeitlichen straff / die erfordere auch eine jnnerliche / vnd nicht allein eine eusserliche ehrerbietung. Dieses gantze fürgeben ist ein nouum & merum ipsorum f. gmentum, ist ir eigen vnd gantz newes gedicht / das sie aus jhren eigenen hirrn gesponnen vnd erdichtet haben / der Schrifft vnd gantzen Antiquitet vnbekandt / könnens auch aus Gottes wort nimmermehr beweisen. Wann es auch solte war sein / das die gleubigen von wegen jhrer vnuollkommenheit schüldig würden am Leib vnd Blut des HERRN / vnd Sacramentlich empfangen werde / das bey den Heuchlern ohne glauben geschicht zu jrem Gericht vnd verdamnuͤß / vnd folget gar nicht: Christi Leib wirdt von Heuchlern nicht mit Glauben zur Seligkeit genossen / Ergo, so ist er im Sacrament nicht warhafftig gegenwertig. Zum 15. schreyen sie / es geschehe jhnen zuuiel / da man jhnenNewstedeter Buch. pag. 108. Ob der wir dige brauch des Abendmals alleine auff dem glaubẽ stehe / oder auch auff der eusserlichen Zubereitung. schuldt gibt / das sie lehren sollen / der wirdige brauch des Abendtmals stehe nicht auff dem glauben alleine / sondern auch auff der eusserlichen zubereitung. Nun bestettigen sie solche beschuͤldigung dieses orts mit klaren worten / vnd dichten aus jren eygen Gehirn / das zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Personen sey / die stehe im glauben oder vnglauben. Darnach sey auch zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Tractation oder bereitung zum Abendtmal. Vnd geben fuͤr / das auch die gleubigen / so viel die bereitung zum Abendtwal anlangt / koͤnnen nachlessiger sein / vnd sich nicht also ernstlich im brauch des Abendtmals erzeigen / als sie thun solten / vnd solcher gestalt auch schuͤldig werden an dẽ Leib vnd Blut des HERREN / so viel die zeitlichen straffen anlanget / ob sie wol von der ewigen befreyet sind. Bestehe demnach die dignitas personae wirdigkeit der Person / vnd vermeidung der ewigen straff allein auff dem glauben. Die wirdigkeit aber der Tractation vnd vermeidung der zeitlichen straff / die erfordere auch eine jnnerliche / vnd nicht allein eine eusserliche ehrerbietung. Dieses gantze fuͤrgeben ist ein nouum & merum ipsorum f. gmentum, ist ir eigen vnd gantz newes gedicht / das sie aus jhren eigenen hirrn gesponnen vnd erdichtet haben / der Schrifft vnd gantzen Antiquitet vnbekandt / koͤnnens auch aus Gottes wort nimmermehr beweisen. Wann es auch solte war sein / das die gleubigen von wegen jhrer vnuollkommenheit schuͤldig wuͤrden am Leib vnd Blut des HERRN / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0439" n="210"/> vnd Sacramentlich empfangen werde / das bey den Heuchlern ohne glauben geschicht zu jrem Gericht vnd verdamnuͤß / vnd folget gar nicht: Christi Leib wirdt von Heuchlern nicht mit Glauben zur Seligkeit genossen / Ergo, so ist er im Sacrament nicht warhafftig gegenwertig.</p> <p>Zum 15. schreyen sie / es geschehe jhnen zuuiel / da man jhnen<note place="right">Newstedeter Buch. pag. 108. 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Bestehe demnach die dignitas personae wirdigkeit der Person / vnd vermeidung der ewigen straff allein auff dem glauben.</p> <p>Die wirdigkeit aber der Tractation vnd vermeidung der zeitlichen straff / die erfordere auch eine jnnerliche / vnd nicht allein eine eusserliche ehrerbietung. Dieses gantze fuͤrgeben ist ein nouum & merum ipsorum f. gmentum, ist ir eigen vnd gantz newes gedicht / das sie aus jhren eigenen hirrn gesponnen vnd erdichtet haben / der Schrifft vnd gantzen Antiquitet vnbekandt / koͤnnens auch aus Gottes wort nimmermehr beweisen. Wann es auch solte war sein / das die gleubigen von wegen jhrer vnuollkommenheit schuͤldig wuͤrden am Leib vnd Blut des HERRN / </p> </div> </body> </text> </TEI> [210/0439]
vnd Sacramentlich empfangen werde / das bey den Heuchlern ohne glauben geschicht zu jrem Gericht vnd verdamnuͤß / vnd folget gar nicht: Christi Leib wirdt von Heuchlern nicht mit Glauben zur Seligkeit genossen / Ergo, so ist er im Sacrament nicht warhafftig gegenwertig.
Zum 15. schreyen sie / es geschehe jhnen zuuiel / da man jhnen schuldt gibt / das sie lehren sollen / der wirdige brauch des Abendtmals stehe nicht auff dem glauben alleine / sondern auch auff der eusserlichen zubereitung.
Newstedeter Buch. pag. 108. Ob der wir dige brauch des Abendmals alleine auff dem glaubẽ stehe / oder auch auff der eusserlichen Zubereitung. Nun bestettigen sie solche beschuͤldigung dieses orts mit klaren worten / vnd dichten aus jren eygen Gehirn / das zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Personen sey / die stehe im glauben oder vnglauben.
Darnach sey auch zweyerley wirdigkeit vnd vnwirdigkeit der Tractation oder bereitung zum Abendtmal. Vnd geben fuͤr / das auch die gleubigen / so viel die bereitung zum Abendtwal anlangt / koͤnnen nachlessiger sein / vnd sich nicht also ernstlich im brauch des Abendtmals erzeigen / als sie thun solten / vnd solcher gestalt auch schuͤldig werden an dẽ Leib vnd Blut des HERREN / so viel die zeitlichen straffen anlanget / ob sie wol von der ewigen befreyet sind. Bestehe demnach die dignitas personae wirdigkeit der Person / vnd vermeidung der ewigen straff allein auff dem glauben.
Die wirdigkeit aber der Tractation vnd vermeidung der zeitlichen straff / die erfordere auch eine jnnerliche / vnd nicht allein eine eusserliche ehrerbietung. Dieses gantze fuͤrgeben ist ein nouum & merum ipsorum f. gmentum, ist ir eigen vnd gantz newes gedicht / das sie aus jhren eigenen hirrn gesponnen vnd erdichtet haben / der Schrifft vnd gantzen Antiquitet vnbekandt / koͤnnens auch aus Gottes wort nimmermehr beweisen. Wann es auch solte war sein / das die gleubigen von wegen jhrer vnuollkommenheit schuͤldig wuͤrden am Leib vnd Blut des HERRN /
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