Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.bigua Anno 1553.illa, in qua te nimis timide contines, docendi forma dubios pendere? Wisset jhr nicht / das jhrer viel gar in zweiffel hangen / wegen ewer zweiffelhafftigen weise zu lehren / darinn jhr euch viel zu furchtsam inne haltet? Dergleichen schreibt Caluinus / damals auch an Martyrem / vnd klagt hefftig vber Philippum: Non satis est Philippo, vel quocunque tulerit hominum gratia, flexibilem mutare, vel silenrio prodere veritatem, nisi cordatos Dei seruos, ad quorum imitationem potius eniti ipsum decebat, inflectere ad suam molliciem conetur, &c. Tuo exemplo praescripta est ei regula, quatenus pax fouenda sit, vt scintillam aliquam virilis animi spirare aliquando discat. Es ist dem Philippo (spricht Caluinus) daran nicht gnug / das er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillesch weigen verreht / sondern er vnterstehet sich auch / die hertzhafftigen diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jhn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnd halten sol / auff das doch einmal er nur ein füncklein eines mennlichen hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, meo iudicio sponte, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die aus der weiß ist / gefelt mir nicht. Ihr solt wündschen / das jhr von Wittenberg hinweg weret. Ihr müsset doch schliessen / was jhr Christo schuldig seid / damit jhr nicht die redliche bekentnis der warheit vnterdruckt / vnd mit ewerm stillschweigen den bösen Leuten (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Videndum est tibi mature, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nonne vt tibi decedat omnis autoritas, fides'que abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te extergere festines, non es pluribus verbis monendus, Ihr müsset zeitlich darnach trachten / das ewer stillschweigen / das zuuiel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem todt vbereilet würdet / so köndte auch all ewer ansehen / namen vnd glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jhr weret aus der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jhr bey zeiten müssen fürkommen. OBaber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vnd anderen auch da zu rhat vnd that gegeben / so hat sichdoch Philippus ohne allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium geschrie- bigua Anno 1553.illa, in qua te nimis timidè contines, docendi forma dubios pendere? Wisset jhr nicht / das jhrer viel gar in zweiffel hangen / wegen ewer zweiffelhafftigen weise zu lehren / darinn jhr euch viel zu furchtsam inne haltet? Dergleichen schreibt Caluinus / damals auch an Martyrem / vnd klagt hefftig vber Philippum: Non satis est Philippo, vel quocunque tulerit hominum gratia, flexibilem mutare, vel silenrio prodere veritatem, nisi cordatos Dei seruos, ad quorum imitationem potius eniti ipsum decebat, inflectere ad suam molliciem conetur, &c. Tuo exemplo praescripta est ei regula, quatenus pax fouenda sit, vt scintillam aliquam virilis animi spirare aliquandò discat. Es ist dem Philippo (spricht Caluinus) daran nicht gnug / das er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillesch weigen verreht / sondern er vnterstehet sich auch / die hertzhafftigen diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jhn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnd halten sol / auff das doch einmal er nur ein füncklein eines mennlichen hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, meo iudicio sponte, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die aus der weiß ist / gefelt mir nicht. Ihr solt wündschen / das jhr von Wittenberg hinweg weret. Ihr müsset doch schliessen / was jhr Christo schuldig seid / damit jhr nicht die redliche bekentnis der warheit vnterdruckt / vnd mit ewerm stillschweigen den bösen Leuten (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Videndum est tibi maturè, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nónne vt tibi decedat omnis autoritas, fides'que abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te extergere festines, non es pluribus verbis monendus, Ihr müsset zeitlich darnach trachten / das ewer stillschweigen / das zuuiel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem todt vbereilet würdet / so köndte auch all ewer ansehen / namen vnd glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jhr weret aus der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jhr bey zeiten müssen fürkommen. OBaber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vnd anderen auch da zu rhat vnd that gegeben / so hat sichdoch Philippus ohne allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium geschrie- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0384" n="368"/> bigua <note place="left">Anno 1553.</note>illa, in qua te nimis timidè contines, docendi forma dubios pendere? Wisset jhr nicht / das jhrer viel gar in zweiffel hangen / wegen ewer zweiffelhafftigen weise zu lehren / darinn jhr euch viel zu furchtsam inne haltet? Dergleichen schreibt Caluinus / damals auch an Martyrem / vnd klagt hefftig vber Philippum: Non satis est Philippo, vel quocunque tulerit hominum gratia, flexibilem mutare, vel silenrio prodere veritatem, nisi cordatos Dei seruos, ad quorum imitationem potius eniti ipsum decebat, inflectere ad suam molliciem conetur, &c. Tuo exemplo praescripta est ei regula, quatenus pax fouenda sit, vt scintillam aliquam virilis animi spirare aliquandò discat. Es ist dem Philippo (spricht Caluinus) daran nicht gnug / das er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillesch weigen verreht / sondern er vnterstehet sich auch / die hertzhafftigen diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jhn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnd halten sol / auff das doch einmal er nur ein füncklein eines mennlichen hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, meo iudicio sponte, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die aus der weiß ist / gefelt mir nicht. Ihr solt wündschen / das jhr von Wittenberg hinweg weret. Ihr müsset doch schliessen / was jhr Christo schuldig seid / damit jhr nicht die redliche bekentnis der warheit vnterdruckt / vnd mit ewerm stillschweigen den bösen Leuten (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Videndum est tibi maturè, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nónne vt tibi decedat omnis autoritas, fides'que abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te extergere festines, non es pluribus verbis monendus, Ihr müsset zeitlich darnach trachten / das ewer stillschweigen / das zuuiel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem todt vbereilet würdet / so köndte auch all ewer ansehen / namen vnd glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jhr weret aus der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jhr bey zeiten müssen fürkommen.</p> <p>OBaber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vnd anderen auch da zu rhat vnd that gegeben / so hat sichdoch Philippus ohne allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium geschrie- </p> </div> </body> </text> </TEI> [368/0384]
bigua illa, in qua te nimis timidè contines, docendi forma dubios pendere? Wisset jhr nicht / das jhrer viel gar in zweiffel hangen / wegen ewer zweiffelhafftigen weise zu lehren / darinn jhr euch viel zu furchtsam inne haltet? Dergleichen schreibt Caluinus / damals auch an Martyrem / vnd klagt hefftig vber Philippum: Non satis est Philippo, vel quocunque tulerit hominum gratia, flexibilem mutare, vel silenrio prodere veritatem, nisi cordatos Dei seruos, ad quorum imitationem potius eniti ipsum decebat, inflectere ad suam molliciem conetur, &c. Tuo exemplo praescripta est ei regula, quatenus pax fouenda sit, vt scintillam aliquam virilis animi spirare aliquandò discat. Es ist dem Philippo (spricht Caluinus) daran nicht gnug / das er die warheit nach der Leute gnad vnd gunst lencket / beuget / vnd durch sein stillesch weigen verreht / sondern er vnterstehet sich auch / die hertzhafftigen diener Gottes / zu seiner weicheit zu beugen. Ihr habet jhn durch ewer Exempel wol gewiesen / wie man fried suchen vnd halten sol / auff das doch einmal er nur ein füncklein eines mennlichen hertzen möchte sehen lassen. Item / er schreibt an Philippum diese hefftige wort: Tua nimia tarditas displicet mihi, isthinc migrare, meo iudicio sponte, optandum foret: statuere necesse est, quid Christo debeas, ne ingenuam veritatis professionem supprimens, ad eam opprimendam tacitum patrocinium improbis hominibus accommodes. Ewer langsamkeit die aus der weiß ist / gefelt mir nicht. Ihr solt wündschen / das jhr von Wittenberg hinweg weret. Ihr müsset doch schliessen / was jhr Christo schuldig seid / damit jhr nicht die redliche bekentnis der warheit vnterdruckt / vnd mit ewerm stillschweigen den bösen Leuten (den Lutherischen) beystandt leistet. Item: Videndum est tibi maturè, ne tibi apud posteros dedecori sit nimia taciturnitas, &c. Quid si mors occupet? nónne vt tibi decedat omnis autoritas, fides'que abrogetur, seruiliter timidum fuisse clamabunt? Quam infamiam vt abs te extergere festines, non es pluribus verbis monendus, Ihr müsset zeitlich darnach trachten / das ewer stillschweigen / das zuuiel vnd groß ist / euch bey den Nachkommen nicht zu vnehren gereiche / denn so jhr mit dem todt vbereilet würdet / so köndte auch all ewer ansehen / namen vnd glaube zu nicht werden / da man von euch schreyen würde / jhr weret aus der weise zu furchtsam gewest / solcher schande werdet jhr bey zeiten müssen fürkommen.
Anno 1553. OBaber gleich Caluinus solches rhümens von Philippo / vnd expostulirens mit jhme / viel vnd offtmals getrieben / vnd anderen auch da zu rhat vnd that gegeben / so hat sichdoch Philippus ohne allen zweiffel seiner wort erinnert / die er an Oecolampadium geschrie-
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