Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.vnd vnter wegen gen Wittenberg zum Philippo kommen / vnd endlichAnno 1553. Anno 60. in Polen gestorben VNd hat Johannes Vtenhouius die Historiam von derselbenJoh. Vtenhonius. Kirchen peregrinorum, wie es jhnen auff der reise gegangen / ausgehen lassen / da denn die Sacramentirer selbst gewündschet / das jetzt gedachte Historia als der sie nicht grosse ehre haben / nie nicht were ans liecht kommen. Denn viel hoher Potentaten vnd andere Obrigkeiten sich darüber hefftig geergert haben / so fürchteten auch sich die Zwinglianer / das demselben Exempel deß frommen Gottseligen Königs in Dennmarck vnd der löblichen Seestädte / die Nachkommen in vnsern Kirchen folgen würden / wie Lauaterus selber schreibet / vnd solches auch / wo anders eine rechte lehre durch Gottes gnade sol erhalten werden / höchlich von nöten sein wil. VMb diese zeit haben die Sacramentirer angefangen viel zu rhümen / das Philippus Melanthon zu Wittenberg offt vnd viel an sie schreibe / vnd nennete sie seine ehrwirdige liebe Brüder / vnd gebe priuatim für sein Person heimlich zuerkennen / das er jhrer meinung vom Sacrament were / ob er gleich solches öffentlich nicht bekennen wolte / darüber sie hefftig klagten. Derwegen hat auch CaluinusCaluinns ad Philippum. durch brieffe viel vnd lange an jhme gearbeitet / das er sich öffentlicher / ausdrücklicher / vnd deutlicher dauon erkleren solte / wie in deß Caluini Epistolis zusehen. Denn er noch bey lebzeiten D. Lutheri Gottseliger gedechtnis Anno 1545. an Philippum geschrieben / vnd diese wort gebrauchet: Dum locum hunc tanquam scopulum refugis, ne in quorundam offensionem incurras, plurimos, qui aliquid certius, in quo acquiescant, abs te requirunt, suspensos perplexosque relinquis. Est autem non satis honestum, eam doctrinam, &c. ne atramento quidem consignare, &c. Das ist / weil jhr euch fürchtet / jhr möchtet etlichen nicht zugefallen thun / so lasset jhr in dessen jhrer viel / die gernetwas gewiß von euch haben wolten / im zweiffel hoffen vnd harren / vnd das ist nicht erbar / das man diese lehr / so so viel heiligen (Sacramentirer) auch mit jhrem blut bezeuget haben / nicht wil anrüren / vnd nur mit der dinten auffzeichnen. Item / Anno 1554. schreibt Caluinus an Philippum: Homines turbulentos a parte vestra innouantes bellum Sacramentarium, tua taciturnitate moueri boni omnes gemunt & queruntur, Das jhr die vngelerten vnruhigen Leute (nemlich die störrige Lutheraner) welche bey euch wieder vns sich aufflehnen / mit ewerm stilleschweigen bestetigt / darüber seufftzen vnd klagen gute Leute. Wenn jhr frey bekennet / was jhr haltet / so würdet jhr jhre vngehaltene frecheit etlicher massen stillen können. An ignoras plurimos ab am- vnd vnter wegen gen Wittenberg zum Philippo kommen / vnd endlichAnno 1553. Anno 60. in Polen gestorben VNd hat Johannes Vtenhouius die Historiam von derselbenJoh. Vtenhonius. Kirchen peregrinorum, wie es jhnen auff der reise gegangen / ausgehen lassen / da denn die Sacramentirer selbst gewündschet / das jetzt gedachte Historia als der sie nicht grosse ehre haben / nie nicht were ans liecht kommen. Denn viel hoher Potentaten vnd andere Obrigkeiten sich darüber hefftig geergert haben / so fürchteten auch sich die Zwinglianer / das demselben Exempel deß frommen Gottseligen Königs in Dennmarck vnd der löblichen Seestädte / die Nachkom̃en in vnsern Kirchen folgen würden / wie Lauaterus selber schreibet / vnd solches auch / wo anders eine rechte lehre durch Gottes gnade sol erhalten werden / höchlich von nöten sein wil. VMb diese zeit haben die Sacramentirer angefangen viel zu rhümen / das Philippus Melanthon zu Wittenberg offt vnd viel an sie schreibe / vnd nennete sie seine ehrwirdige liebe Brüder / vnd gebe priuatim für sein Person heimlich zuerkennen / das er jhrer meinung vom Sacrament were / ob er gleich solches öffentlich nicht bekennen wolte / darüber sie hefftig klagten. Derwegen hat auch CaluinusCaluinns ad Philippum. durch brieffe viel vnd lange an jhme gearbeitet / das er sich öffentlicher / ausdrücklicher / vnd deutlicher dauon erkleren solte / wie in deß Caluini Epistolis zusehen. Denn er noch bey lebzeiten D. Lutheri Gottseliger gedechtnis Anno 1545. an Philippum geschrieben / vnd diese wort gebrauchet: Dum locum hunc tanquam scopulum refugis, ne in quorundam offensionem incurras, plurimos, qui aliquid certius, in quo acquiescant, abs te requirunt, suspensos perplexosque relinquis. Est autem non satis honestum, eam doctrinam, &c. ne atramento quidem consignare, &c. Das ist / weil jhr euch fürchtet / jhr möchtet etlichen nicht zugefallen thun / so lasset jhr in dessen jhrer viel / die gernetwas gewiß von euch haben wolten / im zweiffel hoffen vnd harren / vnd das ist nicht erbar / das man diese lehr / so so viel heiligen (Sacramentirer) auch mit jhrem blut bezeuget haben / nicht wil anrüren / vnd nur mit der dinten auffzeichnen. Item / Anno 1554. schreibt Caluinus an Philippum: Homines turbulentos à parte vestra innouantes bellum Sacramentarium, tua taciturnitate moueri boni omnes gemunt & queruntur, Das jhr die vngelerten vnruhigen Leute (nemlich die störrige Lutheraner) welche bey euch wieder vns sich aufflehnen / mit ewerm stilleschweigen bestetigt / darüber seufftzen vnd klagen gute Leute. Wenn jhr frey bekennet / was jhr haltet / so würdet jhr jhre vngehaltene frecheit etlicher massen stillen können. 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Das ist / weil jhr euch fürchtet / jhr möchtet etlichen nicht zugefallen thun / so lasset jhr in dessen jhrer viel / die gernetwas gewiß von euch haben wolten / im zweiffel hoffen vnd harren / vnd das ist nicht erbar / das man diese lehr / so so viel heiligen (Sacramentirer) auch mit jhrem blut bezeuget haben / nicht wil anrüren / vnd nur mit der dinten auffzeichnen. Item / Anno 1554. schreibt Caluinus an Philippum: Homines turbulentos à parte vestra innouantes bellum Sacramentarium, tua taciturnitate moueri boni omnes gemunt & queruntur, Das jhr die vngelerten vnruhigen Leute (nemlich die störrige Lutheraner) welche bey euch wieder vns sich aufflehnen / mit ewerm stilleschweigen bestetigt / darüber seufftzen vnd klagen gute Leute. Wenn jhr frey bekennet / was jhr haltet / so würdet jhr jhre vngehaltene frecheit etlicher massen stillen können. An ignoras plurimos ab am- </p> </div> </body> </text> </TEI> [367/NaN]
vnd vnter wegen gen Wittenberg zum Philippo kommen / vnd endlich Anno 60. in Polen gestorben
Anno 1553. VNd hat Johannes Vtenhouius die Historiam von derselben Kirchen peregrinorum, wie es jhnen auff der reise gegangen / ausgehen lassen / da denn die Sacramentirer selbst gewündschet / das jetzt gedachte Historia als der sie nicht grosse ehre haben / nie nicht were ans liecht kommen. Denn viel hoher Potentaten vnd andere Obrigkeiten sich darüber hefftig geergert haben / so fürchteten auch sich die Zwinglianer / das demselben Exempel deß frommen Gottseligen Königs in Dennmarck vnd der löblichen Seestädte / die Nachkom̃en in vnsern Kirchen folgen würden / wie Lauaterus selber schreibet / vnd solches auch / wo anders eine rechte lehre durch Gottes gnade sol erhalten werden / höchlich von nöten sein wil.
Joh. Vtenhonius. VMb diese zeit haben die Sacramentirer angefangen viel zu rhümen / das Philippus Melanthon zu Wittenberg offt vnd viel an sie schreibe / vnd nennete sie seine ehrwirdige liebe Brüder / vnd gebe priuatim für sein Person heimlich zuerkennen / das er jhrer meinung vom Sacrament were / ob er gleich solches öffentlich nicht bekennen wolte / darüber sie hefftig klagten. Derwegen hat auch Caluinus durch brieffe viel vnd lange an jhme gearbeitet / das er sich öffentlicher / ausdrücklicher / vnd deutlicher dauon erkleren solte / wie in deß Caluini Epistolis zusehen. Denn er noch bey lebzeiten D. Lutheri Gottseliger gedechtnis Anno 1545. an Philippum geschrieben / vnd diese wort gebrauchet: Dum locum hunc tanquam scopulum refugis, ne in quorundam offensionem incurras, plurimos, qui aliquid certius, in quo acquiescant, abs te requirunt, suspensos perplexosque relinquis. Est autem non satis honestum, eam doctrinam, &c. ne atramento quidem consignare, &c. Das ist / weil jhr euch fürchtet / jhr möchtet etlichen nicht zugefallen thun / so lasset jhr in dessen jhrer viel / die gernetwas gewiß von euch haben wolten / im zweiffel hoffen vnd harren / vnd das ist nicht erbar / das man diese lehr / so so viel heiligen (Sacramentirer) auch mit jhrem blut bezeuget haben / nicht wil anrüren / vnd nur mit der dinten auffzeichnen. Item / Anno 1554. schreibt Caluinus an Philippum: Homines turbulentos à parte vestra innouantes bellum Sacramentarium, tua taciturnitate moueri boni omnes gemunt & queruntur, Das jhr die vngelerten vnruhigen Leute (nemlich die störrige Lutheraner) welche bey euch wieder vns sich aufflehnen / mit ewerm stilleschweigen bestetigt / darüber seufftzen vnd klagen gute Leute. Wenn jhr frey bekennet / was jhr haltet / so würdet jhr jhre vngehaltene frecheit etlicher massen stillen können. An ignoras plurimos ab am-
Caluinns ad Philippum.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/383>, abgerufen am 16.07.2024. |