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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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gleuben / es gelte vns selber mit / dasselbige ziehen vnd deuten sie auff die substantz des Abendmals / vnd wollen daraus erzwingen / das Lutherus nicht gehalten habe / das der ware leib vnd blut Christi mit brod vnd wein im Abendmal gegenwertig sey: sondern das nur die geistliche verheissung / von der gnade Gottes darinnen ausgeteilet werde.

DAs wir aber nicht lange zurahten / oder hieruon viel disputirenAnno 1525. schreibt D. Lutherus von ordnung der Communicanten. dörffen / hat Lutherus Anno 1525. dieselbige seine lehr vnd meinung eben mit seinen vorigen worten wiederholet / in dem büchlein / (von ordnung vnd bericht / wie es forthin mit denen / so das hochwirdige Sacrament empfahen wollen / gehalten solle werden.) Tom 3. Ien. german. pag. 157.

DIe summa aber vnd meinung Lutheri an demselbigen ort istIm Babsihumb hat man gelehret von der substantz des Abendmals / aber von dem nutz vnnd frucht / nichts. diese: Bißher hat man (nemlich im Babsthumb) vom Sacra ment also geleret / das man je getrost vnd fest gleuben sol / das vnter dem brod sey der warhafftige leib / vnd vnter dem wein das warhafftige blut Christi. Wozu man aber des Sacraments begeren sol / vnd was mehr dazu gehöret / das hat niemand war genommen. Vnd haben nicht gesehen / das ein solcher glaub auch wol in Teuffeln vnd Vnchristen sein kan. Darumb ist es noch ein gering ding nur souiel gleuben. Wenn aber dieser glaube kompt / weicher das wort (für euch gegeben / für euch vergossen / zur vergebung der sünden) fasset / das ich gewiß vnd sicher bin / das er da ist / das er mir gegeben / vnd mein ist / also das ich mich sein anneme / als sey er mein eigen gut / das mir Gott geschenckt hat: Wenn ich das gleube / nicht allein / das es sein leib vnd blut sey / sondern das mir alles geschenckt sey / was die wort in sich haben / alßdenn geniesse ich seinen leib vnd blut zur seligkeit. Vnd auff das ich ein zeichen vnd versicherung habe / das so viel grosser vnaussprechliche güter mein sein / neme ich den leib vnd das blut Christi / etc. Vnd hieraus kan ja ein jeder abermal sehen vnd vernemen / wie verkerlich vnd bößlich die Sacramentirer mit Lutheri worten vmbgehen.

Also wenn Lutherus das Abendmal nennet Sacramentum panis,Sacramts des brods. ein Sacrament des brods / da schmieren sie bald jhre Zwinglische Glos daran / als sey Lutheri lehr vnd meinung gewesen / das allein brod vnd wein im Abendmal sey / wie sie in dem spruch Lutheri Tomo 1. Ienensi, vom Sacrament / jhm seine wort verstümmeln / dann sie ziehen seine wort also an: Das Sacrament des Altars hat dreyCrimen falsi. ding / die man wissen muß / vnd lassen die andern wort Lutheri aussen (vnd des heiligen waren Leichnams Christi.)

STehet das aber erbarn leuten zu / einem seine wort also verstümmeln / vnd felschlich anziehen / vnd gleichwol daraus erzwingen wollen / das er jhrer / das ist / Zwinglischer meinung gewesen sey? Vnd heist das nicht ein crimen falsi begehen? also wenn Lutherus die einfeltigen trewlich warnet / das sie sich nicht bekümmern sollen mit

gleuben / es gelte vns selber mit / dasselbige ziehen vnd deuten sie auff die substantz des Abendmals / vnd wollen daraus erzwingen / das Lutherus nicht gehalten habe / das der ware leib vñ blut Christi mit brod vnd wein im Abendmal gegenwertig sey: sondern das nur die geistliche verheissung / von der gnade Gottes darinnen ausgeteilet werde.

DAs wir aber nicht lange zurahten / oder hieruon viel disputirenAnno 1525. schreibt D. Lutherus von ordnũg der Communicanten. dörffen / hat Lutherus Anno 1525. dieselbige seine lehr vnd meinung eben mit seinen vorigen worten wiederholet / in dem büchlein / (von ordnung vnd bericht / wie es forthin mit denen / so das hochwirdige Sacrament empfahen wollen / gehalten solle werden.) Tom 3. Ien. german. pag. 157.

DIe summa aber vnd meinung Lutheri an demselbigen ort istIm Babsihumb hat man gelehret von der substantz des Abendmals / aber von dem nutz vnnd frucht / nichts. diese: Bißher hat man (nemlich im Babsthumb) vom Sacra ment also geleret / das man je getrost vnd fest gleuben sol / das vnter dem brod sey der warhafftige leib / vnd vnter dem wein das warhafftige blut Christi. Wozu man aber des Sacraments begeren sol / vnd was mehr dazu gehöret / das hat niemand war genommen. Vnd haben nicht gesehen / das ein solcher glaub auch wol in Teuffeln vnd Vnchristen sein kan. Darumb ist es noch ein gering ding nur souiel gleuben. Wenn aber dieser glaube kompt / weicher das wort (für euch gegeben / für euch vergossen / zur vergebung der sünden) fasset / das ich gewiß vnd sicher bin / das er da ist / das er mir gegeben / vnd mein ist / also das ich mich sein anneme / als sey er mein eigen gut / das mir Gott geschenckt hat: Wenn ich das gleube / nicht allein / das es sein leib vnd blut sey / sondern das mir alles geschenckt sey / was die wort in sich haben / alßdenn geniesse ich seinen leib vnd blut zur seligkeit. Vnd auff das ich ein zeichen vnd versicherung habe / das so viel grosser vnaussprechliche güter mein sein / neme ich den leib vnd das blut Christi / etc. Vnd hieraus kan ja ein jeder abermal sehen vñ vernemen / wie verkerlich vnd bößlich die Sacramentirer mit Lutheri worten vmbgehen.

Also wenn Lutherus das Abendmal nennet Sacramentum panis,Sacramts des brods. ein Sacrament des brods / da schmieren sie bald jhre Zwinglische Glos daran / als sey Lutheri lehr vnd meinung gewesen / das allein brod vnd wein im Abendmal sey / wie sie in dem spruch Lutheri Tomo 1. Ienensi, vom Sacrament / jhm seine wort verstümmeln / dann sie ziehen seine wort also an: Das Sacrament des Altars hat dreyCrimen falsi. ding / die man wissen muß / vnd lassen die andern wort Lutheri aussen (vnd des heiligen waren Leichnams Christi.)

STehet das aber erbarn leuten zu / einem seine wort also verstümmeln / vnd felschlich anziehen / vnd gleichwol daraus erzwingen wollen / das er jhrer / das ist / Zwinglischer meinung gewesen sey? Vnd heist das nicht ein crimen falsi begehen? also wenn Lutherus die einfeltigen trewlich warnet / das sie sich nicht bekümmern sollen mit

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[9/NaN] gleuben / es gelte vns selber mit / dasselbige ziehen vnd deuten sie auff die substantz des Abendmals / vnd wollen daraus erzwingen / das Lutherus nicht gehalten habe / das der ware leib vñ blut Christi mit brod vnd wein im Abendmal gegenwertig sey: sondern das nur die geistliche verheissung / von der gnade Gottes darinnen ausgeteilet werde. DAs wir aber nicht lange zurahten / oder hieruon viel disputiren dörffen / hat Lutherus Anno 1525. dieselbige seine lehr vnd meinung eben mit seinen vorigen worten wiederholet / in dem büchlein / (von ordnung vnd bericht / wie es forthin mit denen / so das hochwirdige Sacrament empfahen wollen / gehalten solle werden.) Tom 3. Ien. german. pag. 157. Anno 1525. schreibt D. Lutherus von ordnũg der Communicanten. DIe summa aber vnd meinung Lutheri an demselbigen ort ist diese: Bißher hat man (nemlich im Babsthumb) vom Sacra ment also geleret / das man je getrost vnd fest gleuben sol / das vnter dem brod sey der warhafftige leib / vnd vnter dem wein das warhafftige blut Christi. Wozu man aber des Sacraments begeren sol / vnd was mehr dazu gehöret / das hat niemand war genommen. Vnd haben nicht gesehen / das ein solcher glaub auch wol in Teuffeln vnd Vnchristen sein kan. Darumb ist es noch ein gering ding nur souiel gleuben. Wenn aber dieser glaube kompt / weicher das wort (für euch gegeben / für euch vergossen / zur vergebung der sünden) fasset / das ich gewiß vnd sicher bin / das er da ist / das er mir gegeben / vnd mein ist / also das ich mich sein anneme / als sey er mein eigen gut / das mir Gott geschenckt hat: Wenn ich das gleube / nicht allein / das es sein leib vnd blut sey / sondern das mir alles geschenckt sey / was die wort in sich haben / alßdenn geniesse ich seinen leib vnd blut zur seligkeit. Vnd auff das ich ein zeichen vnd versicherung habe / das so viel grosser vnaussprechliche güter mein sein / neme ich den leib vnd das blut Christi / etc. Vnd hieraus kan ja ein jeder abermal sehen vñ vernemen / wie verkerlich vnd bößlich die Sacramentirer mit Lutheri worten vmbgehen. Im Babsihumb hat man gelehret von der substantz des Abendmals / aber von dem nutz vnnd frucht / nichts. Also wenn Lutherus das Abendmal nennet Sacramentum panis, ein Sacrament des brods / da schmieren sie bald jhre Zwinglische Glos daran / als sey Lutheri lehr vnd meinung gewesen / das allein brod vnd wein im Abendmal sey / wie sie in dem spruch Lutheri Tomo 1. Ienensi, vom Sacrament / jhm seine wort verstümmeln / dann sie ziehen seine wort also an: Das Sacrament des Altars hat drey ding / die man wissen muß / vnd lassen die andern wort Lutheri aussen (vnd des heiligen waren Leichnams Christi.) Sacramts des brods. Crimen falsi. STehet das aber erbarn leuten zu / einem seine wort also verstümmeln / vnd felschlich anziehen / vnd gleichwol daraus erzwingen wollen / das er jhrer / das ist / Zwinglischer meinung gewesen sey? Vnd heist das nicht ein crimen falsi begehen? also wenn Lutherus die einfeltigen trewlich warnet / das sie sich nicht bekümmern sollen mit

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/25>, abgerufen am 24.11.2024.