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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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dem Narrenwerck / wie Christi warer leib in solchem kleinen stücklein brod sein könne / daruon die Scholastici so viel vnnützes disputiren vnd fragen treiben / das deutet vnser widertheil also / als sey Lutheri lehr vnd meinung gewesen / das der leib vnd blut Christi gar nicht im Abendmal sey / sondern ferner vnd weiter dauon abgeschieden / abgesondert / vnd dauon abwesend sey / dann der Auffgang von dem Nidergang ist.

EBen also verhelt sichs auch mit den folgenden testimonijs, welche sie aus dem Sermon Lutheri / vom newen Testament / einfüren / vnd auff jhre Zwinglische lehr deuten wollen. Dann da redet Lutherus auch in genere von den Sacramenten oder zeichen / vnd wo zu sie von Gott eingesetzet: Sie aber deuten jhm seine wort dahin / das Lutherus sol geleret haben / das im Abendmalnur blosse gedenckzeichen sein / vnd ausgeteilet werden: so er doch in allen diesen seinen predigten / gantz vnd gar das gegenspiel tradiret / wie dieselben sermones nach der lenge selbst ausweisen / vnd bereit augenscheinlich kurtz zuuor ist dargethan worden.

OB nun wol solches alles sich in der warheit also befindet / das sie Luthero seine wort felschlich / vnd wieder seine lehr vnd glauben anziehen: jedoch schliessen sie dieses orts impudentissime, das Lutheri lehr vom Abendmal / vor dem streit von Carlstad erreget / Zwinglisch vnd Sacramentirisch gewesen.

Ob D. Luther selber seine ware lehr von der Person Christi widerruffen / wie die Sacramentirer fürgeben.

VNd hie müssen wir auch kürtzlich mit nemen / das die Sacramentirer viel jahr her gros wesen damit getrieben / als hette Lutherus selber alles das / was er von der Person Christi in dem Sacramentshandel jemals geschrieben vnd gelehret hat / offentlich wiederruffen / für vnrecht vnd jrrig erkandt / vnd haben das daraus vnd damit beweisen wollen / weil Lutherus in der Kirchenpostill / in der auslegung der Epistel am Christage / offentlich schreibet: Ich selbst hab offt gejrret / das ich der natur hab zugeeignet / was der person gebüret / vnd wiederumb / etc. vnd zwar damit haben sie viel leute jrre gemacht / weil Lutherus die Kirchenpostill für eins seiner besten bücher gehalten Die Kirchenpostill D. Lutheri / wenn sie geschrieben sey / nemlich An. 21. vnd nicht allererst Anno 47. da Lutherus schon entschlaffen.vnd gerhümet. Aber die sach ist an jhr selbst richtig / vnd kan der augenschein in Epistola dedicatoria beweisen / das Lutherus dieselbige seine Kirchenpostill ausgehen hat lassen / Anno 1521. Was er nun zuuor für der zeit Anni 21. vnd im Babsthumb hievon etwa vnrichtig gehalten oder geleret / das erkennet er damit für jrrig. Das aber vnser widerpart die Sacramentirer daraus schliessen / was Lutherus hernach biß an sein ende von der Person Christi im Sacramentshandel leren vnd schreiben würde / sol mit den worten / so Anno 1521. gedruckt / für jrrig vnd vnrecht erkant vnd widerruffen haben / das ist ja ein öffentlich crimen falsi, wie auch in schulen alle / denen die

dem Narrenwerck / wie Christi warer leib in solchem kleinen stücklein brod sein könne / daruon die Scholastici so viel vnnützes disputiren vnd fragen treiben / das deutet vnser widertheil also / als sey Lutheri lehr vnd meinung gewesen / das der leib vnd blut Christi gar nicht im Abendmal sey / sondern ferner vnd weiter dauon abgeschieden / abgesondert / vnd dauon abwesend sey / dann der Auffgang von dem Nidergang ist.

EBen also verhelt sichs auch mit den folgenden testimonijs, welche sie aus dem Sermon Lutheri / vom newen Testament / einfüren / vnd auff jhre Zwinglische lehr deuten wollen. Dann da redet Lutherus auch in genere von den Sacramenten oder zeichen / vnd wo zu sie von Gott eingesetzet: Sie aber deuten jhm seine wort dahin / das Lutherus sol geleret haben / das im Abendmalnur blosse gedenckzeichen sein / vnd ausgeteilet werden: so er doch in allen diesen seinen predigten / gantz vnd gar das gegenspiel tradiret / wie dieselben sermones nach der lenge selbst ausweisen / vnd bereit augenscheinlich kurtz zuuor ist dargethan worden.

OB nun wol solches alles sich in der warheit also befindet / das sie Luthero seine wort felschlich / vnd wieder seine lehr vnd glauben anziehen: jedoch schliessen sie dieses orts impudentissimè, das Lutheri lehr vom Abendmal / vor dem streit von Carlstad erreget / Zwinglisch vnd Sacramentirisch gewesen.

Ob D. Luther selber seine ware lehr von der Person Christi widerruffen / wie die Sacramentirer fürgeben.

VNd hie müssen wir auch kürtzlich mit nemen / das die Sacramentirer viel jahr her gros wesen damit getrieben / als hette Lutherus selber alles das / was er von der Person Christi in dem Sacramentshandel jemals geschrieben vnd gelehret hat / offentlich wiederruffen / für vnrecht vnd jrrig erkandt / vnd haben das daraus vnd damit beweisen wollen / weil Lutherus in der Kirchenpostill / in der auslegung der Epistel am Christage / offentlich schreibet: Ich selbst hab offt gejrret / das ich der natur hab zugeeignet / was der person gebüret / vnd wiederumb / etc. vnd zwar damit haben sie viel leute jrre gemacht / weil Lutherus die Kirchenpostill für eins seiner besten bücher gehalten Die Kirchenpostill D. Lutheri / wenn sie geschrieben sey / nemlich An. 21. vnd nicht allererst Anno 47. da Lutherus schon entschlaffen.vnd gerhümet. Aber die sach ist an jhr selbst richtig / vnd kan der augenschein in Epistola dedicatoria beweisen / das Lutherus dieselbige seine Kirchenpostill ausgehen hat lassen / Anno 1521. Was er nun zuuor für der zeit Anni 21. vnd im Babsthumb hievon etwa vnrichtig gehalten oder geleret / das erkennet er damit für jrrig. Das aber vnser widerpart die Sacramentirer daraus schliessen / was Lutherus hernach biß an sein ende von der Person Christi im Sacramentshandel leren vnd schreiben würde / sol mit den worten / so Anno 1521. gedruckt / für jrrig vnd vnrecht erkant vnd widerruffen haben / das ist ja ein öffentlich crimen falsi, wie auch in schulen alle / denen die

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[10/0026] dem Narrenwerck / wie Christi warer leib in solchem kleinen stücklein brod sein könne / daruon die Scholastici so viel vnnützes disputiren vnd fragen treiben / das deutet vnser widertheil also / als sey Lutheri lehr vnd meinung gewesen / das der leib vnd blut Christi gar nicht im Abendmal sey / sondern ferner vnd weiter dauon abgeschieden / abgesondert / vnd dauon abwesend sey / dann der Auffgang von dem Nidergang ist. EBen also verhelt sichs auch mit den folgenden testimonijs, welche sie aus dem Sermon Lutheri / vom newen Testament / einfüren / vnd auff jhre Zwinglische lehr deuten wollen. Dann da redet Lutherus auch in genere von den Sacramenten oder zeichen / vnd wo zu sie von Gott eingesetzet: Sie aber deuten jhm seine wort dahin / das Lutherus sol geleret haben / das im Abendmalnur blosse gedenckzeichen sein / vnd ausgeteilet werden: so er doch in allen diesen seinen predigten / gantz vnd gar das gegenspiel tradiret / wie dieselben sermones nach der lenge selbst ausweisen / vnd bereit augenscheinlich kurtz zuuor ist dargethan worden. OB nun wol solches alles sich in der warheit also befindet / das sie Luthero seine wort felschlich / vnd wieder seine lehr vnd glauben anziehen: jedoch schliessen sie dieses orts impudentissimè, das Lutheri lehr vom Abendmal / vor dem streit von Carlstad erreget / Zwinglisch vnd Sacramentirisch gewesen. VNd hie müssen wir auch kürtzlich mit nemen / das die Sacramentirer viel jahr her gros wesen damit getrieben / als hette Lutherus selber alles das / was er von der Person Christi in dem Sacramentshandel jemals geschrieben vnd gelehret hat / offentlich wiederruffen / für vnrecht vnd jrrig erkandt / vnd haben das daraus vnd damit beweisen wollen / weil Lutherus in der Kirchenpostill / in der auslegung der Epistel am Christage / offentlich schreibet: Ich selbst hab offt gejrret / das ich der natur hab zugeeignet / was der person gebüret / vnd wiederumb / etc. vnd zwar damit haben sie viel leute jrre gemacht / weil Lutherus die Kirchenpostill für eins seiner besten bücher gehalten vnd gerhümet. Aber die sach ist an jhr selbst richtig / vnd kan der augenschein in Epistola dedicatoria beweisen / das Lutherus dieselbige seine Kirchenpostill ausgehen hat lassen / Anno 1521. Was er nun zuuor für der zeit Anni 21. vnd im Babsthumb hievon etwa vnrichtig gehalten oder geleret / das erkennet er damit für jrrig. Das aber vnser widerpart die Sacramentirer daraus schliessen / was Lutherus hernach biß an sein ende von der Person Christi im Sacramentshandel leren vnd schreiben würde / sol mit den worten / so Anno 1521. gedruckt / für jrrig vnd vnrecht erkant vnd widerruffen haben / das ist ja ein öffentlich crimen falsi, wie auch in schulen alle / denen die Die Kirchenpostill D. Lutheri / wenn sie geschrieben sey / nemlich An. 21. vnd nicht allererst Anno 47. da Lutherus schon entschlaffen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/26>, abgerufen am 25.04.2024.