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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1534.wein deß Abendmals / auch nicht dabey oder darunter / denn allein der gedechtnis vnd bedeutung halben / das nemlich brod vnd wein genennet werden / der leib vnd blut Christi / weil es weren allein gedenck zeichen des leibes vnd bluts Christi. Vnd da jhre meinung wer / das das brod nicht natürlicher weise der leib Christi were / oder zum Leib Christi würde / in / oder vnter dem brod reumlich gesetzt vnd ein geschlossen sey / ist das der gemeine aller Kirchen glaube je vnd allwege gewesen. Aber es lautet / als ob man den Christum allerding vom Abendmal scheiden / vnd nichts denn brod vnd wein da / als deß abwesenden leibs vnd bluts Christi denckzeichen bekennen wolte / weiches denn stracks wieder die wort Christi / in denen er frey vnd vnuerdunckelt sagt / er gebe vns seinen leib vnd sein blut / vnd das mit brod vnd wein / aber mit demselbigen gar nicht natürlicher weise vereinbaret / darein oder darunter reumlich geschlossen / sondern Sacramentlich / Das ist aber auch nicht nur schlecht bedeutlich / sondern das vns da aus des HErrn ordnung vnd selbst werck vnd gabe / durch den Diener / vnd mit den Zeichen brods vnd weins / von jhm selbs / er selbs warhafftig wesentlich vnd thetlich vbergeben wird / das wir in jhm / vnd er in vns natürlich / das ist / durch gemeinschafft seiner natur / ist Natürlich.vnd lebet / doch zu keiner zerstörlichen Bauchspeise / die von natürlichen krefften begriffen vnd gefasset würde / sondern im glauben erkennet vnd empfangen werden muß / ohn welchen niemandt vmb diese ding etwas wissen mag. Es ist diß alles warhafftig vnd wesentlich / vnd doch nicht fleischlich / noch nach art dieser zeit / man darff da weder von raum noch platz / von keinem auff oder abfahren / nach leiblicher art gedencken / Es ist ein handel deß newen Testaments vnd Reichs Christi / vnd (spricht das buch) das solches des mehrentheils / derer / so in den Oberlendischen / Rheinischen vnd Schwebischen Kirchen / Frey vnd Reichsstedten / vom Bapsthumb abgetretten sind / Predigern / jhr glaub / haltung vnd lehre sey.

ES sol aber in obgemeltem Buch auch diß mit sonderbarem fleis gemerckt werden / das die handlung fürnemlich an zweyen stücken oder puncten sich gestossen / darüber die vorstehende Concordi noch lenger / denn zwey gantzer jhare ist auffgehalten / vnd nicht ehe hat können geschlossen vnd volzogen werden / es würden denn die beyden punct zuuor richtig gemacht / nemlich zumersten: Daß das obgedachte buch setzt / das in der schweren disputation vom Abendmal / welche nu lang mit grossem ergernis geschwebet / von vielen (wie auch kurtz zuuorn ist vermeldet worden) mehr ein wortstreit were / denn das in vnd von der heuptsachen gestritten würde: welches aber (wie hernach Anno 1536. ferner angezeigt sol werden) D. Luther keines wegs nachgeben hat können / sondern hat stracks vnd hefftig solchem jrrigen wahn wiedersprochen. Der ander punct / darüber es sich gestossen / ist von der Gottlosen nies-

Anno 1534.wein deß Abendmals / auch nicht dabey oder darunter / denn allein der gedechtnis vnd bedeutung halben / das nemlich brod vnd wein genennet werden / der leib vnd blut Christi / weil es weren allein gedenck zeichen des leibes vnd bluts Christi. Vnd da jhre meinung wer / das das brod nicht natürlicher weise der leib Christi were / oder zum Leib Christi würde / in / oder vnter dem brod reumlich gesetzt vnd ein geschlossen sey / ist das der gemeine aller Kirchen glaube je vnd allwege gewesen. Aber es lautet / als ob man den Christum allerding vom Abendmal scheiden / vnd nichts denn brod vnd wein da / als deß abwesenden leibs vnd bluts Christi denckzeichen bekennen wolte / weiches denn stracks wieder die wort Christi / in denen er frey vnd vnuerdunckelt sagt / er gebe vns seinen leib vnd sein blut / vnd das mit brod vnd wein / aber mit demselbigen gar nicht natürlicher weise vereinbaret / darein oder darunter reumlich geschlossen / sondern Sacramentlich / Das ist aber auch nicht nur schlecht bedeutlich / sondern das vns da aus des HErrn ordnung vnd selbst werck vnd gabe / durch den Diener / vnd mit den Zeichen brods vnd weins / von jhm selbs / er selbs warhafftig wesentlich vnd thetlich vbergeben wird / das wir in jhm / vnd er in vns natürlich / das ist / durch gemeinschafft seiner natur / ist Natürlich.vnd lebet / doch zu keiner zerstörlichen Bauchspeise / die von natürlichen krefften begriffen vnd gefasset würde / sondern im glauben erkennet vnd empfangen werden muß / ohn welchen niemandt vmb diese ding etwas wissen mag. Es ist diß alles warhafftig vnd wesentlich / vnd doch nicht fleischlich / noch nach art dieser zeit / man darff da weder von raum noch platz / von keinem auff oder abfahren / nach leiblicher art gedencken / Es ist ein handel deß newen Testaments vnd Reichs Christi / vnd (spricht das buch) das solches des mehrentheils / derer / so in den Oberlendischen / Rheinischen vnd Schwebischen Kirchen / Frey vnd Reichsstedten / vom Bapsthumb abgetretten sind / Predigern / jhr glaub / haltung vnd lehre sey.

ES sol aber in obgemeltem Buch auch diß mit sonderbarem fleis gemerckt werden / das die handlung fürnemlich an zweyen stücken oder puncten sich gestossen / darüber die vorstehende Concordi noch lenger / denn zwey gantzer jhare ist auffgehalten / vnd nicht ehe hat können geschlossen vñ volzogen werden / es würden deñ die beyden punct zuuor richtig gemacht / nemlich zumersten: Daß das obgedachte buch setzt / das in der schweren disputation vom Abendmal / welche nu lang mit grossem ergernis geschwebet / von vielen (wie auch kurtz zuuorn ist vermeldet wordẽ) mehr ein wortstreit were / deñ das in vnd von der heuptsachen gestritten würde: welches aber (wie hernach Anno 1536. ferner angezeigt sol werden) D. Luther keines wegs nachgeben hat können / sondern hat stracks vnd hefftig solchem jrrigen wahn wiedersprochen. Der ander punct / darüber es sich gestossen / ist von der Gottlosen nies-

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[202/0218] wein deß Abendmals / auch nicht dabey oder darunter / denn allein der gedechtnis vnd bedeutung halben / das nemlich brod vnd wein genennet werden / der leib vnd blut Christi / weil es weren allein gedenck zeichen des leibes vnd bluts Christi. Vnd da jhre meinung wer / das das brod nicht natürlicher weise der leib Christi were / oder zum Leib Christi würde / in / oder vnter dem brod reumlich gesetzt vnd ein geschlossen sey / ist das der gemeine aller Kirchen glaube je vnd allwege gewesen. Aber es lautet / als ob man den Christum allerding vom Abendmal scheiden / vnd nichts denn brod vnd wein da / als deß abwesenden leibs vnd bluts Christi denckzeichen bekennen wolte / weiches denn stracks wieder die wort Christi / in denen er frey vnd vnuerdunckelt sagt / er gebe vns seinen leib vnd sein blut / vnd das mit brod vnd wein / aber mit demselbigen gar nicht natürlicher weise vereinbaret / darein oder darunter reumlich geschlossen / sondern Sacramentlich / Das ist aber auch nicht nur schlecht bedeutlich / sondern das vns da aus des HErrn ordnung vnd selbst werck vnd gabe / durch den Diener / vnd mit den Zeichen brods vnd weins / von jhm selbs / er selbs warhafftig wesentlich vnd thetlich vbergeben wird / das wir in jhm / vnd er in vns natürlich / das ist / durch gemeinschafft seiner natur / ist vnd lebet / doch zu keiner zerstörlichen Bauchspeise / die von natürlichen krefften begriffen vnd gefasset würde / sondern im glauben erkennet vnd empfangen werden muß / ohn welchen niemandt vmb diese ding etwas wissen mag. Es ist diß alles warhafftig vnd wesentlich / vnd doch nicht fleischlich / noch nach art dieser zeit / man darff da weder von raum noch platz / von keinem auff oder abfahren / nach leiblicher art gedencken / Es ist ein handel deß newen Testaments vnd Reichs Christi / vnd (spricht das buch) das solches des mehrentheils / derer / so in den Oberlendischen / Rheinischen vnd Schwebischen Kirchen / Frey vnd Reichsstedten / vom Bapsthumb abgetretten sind / Predigern / jhr glaub / haltung vnd lehre sey. Anno 1534. Natürlich. ES sol aber in obgemeltem Buch auch diß mit sonderbarem fleis gemerckt werden / das die handlung fürnemlich an zweyen stücken oder puncten sich gestossen / darüber die vorstehende Concordi noch lenger / denn zwey gantzer jhare ist auffgehalten / vnd nicht ehe hat können geschlossen vñ volzogen werden / es würden deñ die beyden punct zuuor richtig gemacht / nemlich zumersten: Daß das obgedachte buch setzt / das in der schweren disputation vom Abendmal / welche nu lang mit grossem ergernis geschwebet / von vielen (wie auch kurtz zuuorn ist vermeldet wordẽ) mehr ein wortstreit were / deñ das in vnd von der heuptsachen gestritten würde: welches aber (wie hernach Anno 1536. ferner angezeigt sol werden) D. Luther keines wegs nachgeben hat können / sondern hat stracks vnd hefftig solchem jrrigen wahn wiedersprochen. Der ander punct / darüber es sich gestossen / ist von der Gottlosen nies-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/218>, abgerufen am 23.11.2024.