Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1561.Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnnd Bremischer Kirchenordnung vngemeß / vnnd widerwertig in seiner Lehr / Glauben vnnd offenem Bekenntniß verhielte / sol der Raht zu Bremen / so bald sie dessen berichtet / den / oder die angegebene / vnnd schuldig befundene / auß der Statt Bremen / vnd jhren Gebieten / vnwegerlich abschaffen. Damit nun menniglich dieses wissen habe / vnnd sich darfür hüten möge / sol der Raht zu Bremen / so bald vorstehender vertrag verhoffentlich vollnzogen / ein offen Edict auß disem vertrag extrahirt, nach jetzo concipirter vnd abgeredter form an gebürenden örtern anschlagen / diese Christliche erbare vergleichung verkündigen / vnd darob mit allem trewen fleiß / auch bey vnd durch ernste straffe feste vnd vnnachlässig halten / auch die vbertretter / so offt es noth / in gebürliche straff nemen. Wenn nun durch diese Christliche / offene / vnvertunckelte / notwendige erklerung / dem Häuptpunct (darauß vnd keiner andern vrsachen halben in der Statt Bremen aller jrrsal entstanden) Gott zu lobe / den Gewissen zum troste / vnd allerseits partheyen / vnd der gantzen Gemeine zu Bremen seine gebürliche Christliche maß gegeben wirdt / vnd also daß darumb die außgewichene allerhand leibs / guts vnd ehr / gefahr hindan gesetzt / bißhero gestritten / vnd gelitten / zu rechtem Christlichem ende gebracht / sind sie deß andern Häuptpuncten halben friedlich / etc. Auff solche Christliche erklerung / vnd löblich auffrichtig bestendig gemüt / ist endlich ein Abschied erfolget / auß welchem wir nur die Wort / so die Religion angehen / erzehlen wollen: Abschied.Wiewol es die außgewichene gentzlich dafür gehalten / daß sie widerumb in die Statt Bremen / nicht allein zu jhrem Weib / Kindern / gütern / fahrens vnd zu Bürgerlicher narung / sondern auch die außgewichene Bürgermeister vnd Rahtspersonen / zu jren vorigen Emptern vnd Regiment widerumb zugestatten seyn solten / wie sie auch zugeschehen zum fleissigsten gesucht / vnd gebeten haben / in be- Anno 1561.Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnnd Bremischer Kirchenordnung vngemeß / vnnd widerwertig in seiner Lehr / Glauben vnnd offenem Bekenntniß verhielte / sol der Raht zu Bremen / so bald sie dessen berichtet / den / oder die angegebene / vnnd schuldig befundene / auß der Statt Bremen / vnd jhren Gebieten / vnwegerlich abschaffen. Damit nun menniglich dieses wissen habe / vnnd sich darfür hüten möge / sol der Raht zu Bremen / so bald vorstehender vertrag verhoffentlich vollnzogen / ein offen Edict auß disem vertrag extrahirt, nach jetzo concipirter vnd abgeredter form an gebürenden örtern anschlagen / diese Christliche erbare vergleichung verkündigen / vnd darob mit allem trewen fleiß / auch bey vnd durch ernste straffe feste vnd vnnachlässig halten / auch die vbertretter / so offt es noth / in gebürliche straff nemen. Wenn nun durch diese Christliche / offene / vnvertunckelte / notwendige erklerung / dem Häuptpunct (darauß vñ keiner andern vrsachen halben in der Statt Bremen aller jrrsal entstanden) Gott zu lobe / den Gewissen zum troste / vnd allerseits partheyen / vnd der gantzen Gemeine zu Bremen seine gebürliche Christliche maß gegeben wirdt / vñ also daß darumb die außgewichene allerhand leibs / guts vnd ehr / gefahr hindan gesetzt / bißhero gestritten / vnd gelitten / zu rechtem Christlichem ende gebracht / sind sie deß andern Häuptpuncten halben friedlich / etc. Auff solche Christliche erklerung / vnd löblich auffrichtig bestendig gemüt / ist endlich ein Abschied erfolget / auß welchem wir nur die Wort / so die Religion angehen / erzehlen wollen: Abschied.Wiewol es die außgewichene gentzlich dafür gehalten / daß sie widerumb in die Statt Bremen / nicht allein zu jhrem Weib / Kindern / gütern / fahrens vñ zu Bürgerlicher narung / sondern auch die außgewichene Bürgermeister vnd Rahtspersonen / zu jren vorigen Emptern vnd Regiment widerumb zugestatten seyn solten / wie sie auch zugeschehen zum fleissigsten gesucht / vnd gebeten haben / in be- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0698" n="682"/><note place="left">Anno 1561.</note>Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnnd Bremischer Kirchenordnung vngemeß / vnnd widerwertig in seiner Lehr / Glauben vnnd offenem Bekenntniß verhielte / sol der Raht zu Bremen / so bald sie dessen berichtet / den / oder die angegebene / vnnd schuldig befundene / auß der Statt Bremen / vnd jhren Gebieten / vnwegerlich abschaffen.</p> <p>Damit nun menniglich dieses wissen habe / vnnd sich darfür hüten möge / sol der Raht zu Bremen / so bald vorstehender vertrag verhoffentlich vollnzogen / ein offen Edict auß disem vertrag extrahirt, nach jetzo concipirter vnd abgeredter form an gebürenden örtern anschlagen / diese Christliche erbare vergleichung verkündigen / vnd darob mit allem trewen fleiß / auch bey vnd durch ernste straffe feste vnd vnnachlässig halten / auch die vbertretter / so offt es noth / in gebürliche straff nemen.</p> <p>Wenn nun durch diese Christliche / offene / vnvertunckelte / notwendige erklerung / dem Häuptpunct (darauß vñ keiner andern vrsachen halben in der Statt Bremen aller jrrsal entstanden) Gott zu lobe / den Gewissen zum troste / vnd allerseits partheyen / vnd der gantzen Gemeine zu Bremen seine gebürliche Christliche maß gegeben wirdt / vñ also daß darumb die außgewichene allerhand leibs / guts vnd ehr / gefahr hindan gesetzt / bißhero gestritten / vnd gelitten / zu rechtem Christlichem ende gebracht / sind sie deß andern Häuptpuncten halben friedlich / etc.</p> <p>Auff solche Christliche erklerung / vnd löblich auffrichtig bestendig gemüt / ist endlich ein Abschied erfolget / auß welchem wir nur die Wort / so die Religion angehen / erzehlen wollen:</p> <note place="left">Abschied.</note> <p>Wiewol es die außgewichene gentzlich dafür gehalten / daß sie widerumb in die Statt Bremen / nicht allein zu jhrem Weib / Kindern / gütern / fahrens vñ zu Bürgerlicher narung / sondern auch die außgewichene Bürgermeister vnd Rahtspersonen / zu jren vorigen Emptern vnd Regiment widerumb zugestatten seyn solten / wie sie auch zugeschehen zum fleissigsten gesucht / vnd gebeten haben / in be- </p> </div> </body> </text> </TEI> [682/0698]
Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnnd Bremischer Kirchenordnung vngemeß / vnnd widerwertig in seiner Lehr / Glauben vnnd offenem Bekenntniß verhielte / sol der Raht zu Bremen / so bald sie dessen berichtet / den / oder die angegebene / vnnd schuldig befundene / auß der Statt Bremen / vnd jhren Gebieten / vnwegerlich abschaffen.
Anno 1561. Damit nun menniglich dieses wissen habe / vnnd sich darfür hüten möge / sol der Raht zu Bremen / so bald vorstehender vertrag verhoffentlich vollnzogen / ein offen Edict auß disem vertrag extrahirt, nach jetzo concipirter vnd abgeredter form an gebürenden örtern anschlagen / diese Christliche erbare vergleichung verkündigen / vnd darob mit allem trewen fleiß / auch bey vnd durch ernste straffe feste vnd vnnachlässig halten / auch die vbertretter / so offt es noth / in gebürliche straff nemen.
Wenn nun durch diese Christliche / offene / vnvertunckelte / notwendige erklerung / dem Häuptpunct (darauß vñ keiner andern vrsachen halben in der Statt Bremen aller jrrsal entstanden) Gott zu lobe / den Gewissen zum troste / vnd allerseits partheyen / vnd der gantzen Gemeine zu Bremen seine gebürliche Christliche maß gegeben wirdt / vñ also daß darumb die außgewichene allerhand leibs / guts vnd ehr / gefahr hindan gesetzt / bißhero gestritten / vnd gelitten / zu rechtem Christlichem ende gebracht / sind sie deß andern Häuptpuncten halben friedlich / etc.
Auff solche Christliche erklerung / vnd löblich auffrichtig bestendig gemüt / ist endlich ein Abschied erfolget / auß welchem wir nur die Wort / so die Religion angehen / erzehlen wollen:
Wiewol es die außgewichene gentzlich dafür gehalten / daß sie widerumb in die Statt Bremen / nicht allein zu jhrem Weib / Kindern / gütern / fahrens vñ zu Bürgerlicher narung / sondern auch die außgewichene Bürgermeister vnd Rahtspersonen / zu jren vorigen Emptern vnd Regiment widerumb zugestatten seyn solten / wie sie auch zugeschehen zum fleissigsten gesucht / vnd gebeten haben / in be-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 682. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/698>, abgerufen am 15.08.2024. |