Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

trachtung / daß sie keines argwohns / oder ander vngebür halben jrerAnno 1561. Empter entsetzt / noch dieselbige malitiose verlassen / sonder ex iusto metu, vnd fürsorge / daß wider die Augspurgische Confession / von dem Abendmal deß HERRN / newerung fürgenommen / vnd daß sie sonst in andere wege beschweret werden möchten / außgewichen. Dagegen aber der jetziger regierender Raht zu Bremen angezeigt / daß sie den außgewichenen zu jrem außweichen vnd abstand keine vrsach geben / sondern hetten selbst jren stand auß fürsatz / & sine aliquo iusto metu, verlassen / wie sie denn hernach die außgewichenen zu erwehlung eines Rahtmannes in die Statt gefordert / auch der mehrer theil deß Rahts / wider jhren willen bey verlust deß dritten theils jres guts / durch die gemeine wehr gedrungen worden / sich zu der Regierung gebrauchen zulassen / daß sie auch keine enderung in der Lehr / oder Ceremonien wider die Augspurgische Confession / vnnd jhre Kirchenordnung Anno 34. auffgerichtet / gemacht noch gestattet / sonder dawider außdrückliche mandata auffgeschlagen / auch daneben sich erklert / daß auch hinfurter in Religionssachen / vnd sonderlich vom Artickel deß HERRN Nachtmals / wider die Prophetische vnd Apostolische Lehr / auch die Augspurgische Confession vnd Apologia / Catechismum Lutheri / die Kirchenordnung zu Bremen Anno 34. vnd denn durch etliche der Augspurgischen Confession verwandte Chur vnd Fürsten Abschied zu Franckfurt Anno 58. auffgerichtet / weder in Lehre noch Ceremonien enderung fürgenommen / noch geduldet / auch darüber mit allem gebürendem ernst zuhalten / vnd fleissig auffsehen zuhaben / daß dem zuwider keine widerwertige Lehre eyngeführt werden solle / mit der ferrnern anzeige / daß one blutvergiessen / vnd vntergang der Statt Bremen keine verenderung deß jetzigen Regiments daselbst köndte fürgenommen werden / vnd denn die außgewichene dise vnd andere vmbstende auff Vätterliche / allergnedigste / gnedigste / gnedige / günstige vnd fleissige ermanung / vnd erinnerung der Keyserlichen Maiestet / der Herrn Commissarien / Churfürsten / vnd Fürsten / auch Thumbcapitels / vnd der Subdele-

trachtung / daß sie keines argwohns / oder ander vngebür halben jrerAnno 1561. Empter entsetzt / noch dieselbige malitiosè verlassen / sonder ex iusto metu, vnd fürsorge / daß wider die Augspurgische Confession / von dem Abendmal deß HERRN / newerung fürgenom̃en / vnd daß sie sonst in andere wege beschweret werden möchtẽ / außgewichen. Dagegen aber der jetziger regierender Raht zu Bremen angezeigt / daß sie den außgewichenen zu jrem außweichen vñ abstand keine vrsach geben / sondern hetten selbst jren stand auß fürsatz / & sine aliquo iusto metu, verlassen / wie sie denn hernach die außgewichenen zu erwehlung eines Rahtmañes in die Statt gefordert / auch der mehrer theil deß Rahts / wider jhren willen bey verlust deß dritten theils jres guts / durch die gemeine wehr gedrungen worden / sich zu der Regierung gebrauchen zulassen / daß sie auch keine enderung in der Lehr / oder Ceremonien wider die Augspurgische Confession / vnnd jhre Kirchenordnung Anno 34. auffgerichtet / gemacht noch gestattet / sonder dawider außdrückliche mandata auffgeschlagẽ / auch daneben sich erklert / daß auch hinfurter in Religionssachen / vnd sonderlich vom Artickel deß HERRN Nachtmals / wider die Prophetische vñ Apostolische Lehr / auch die Augspurgische Confession vnd Apologia / Catechismum Lutheri / die Kirchenordnung zu Bremen Anno 34. vnd deñ durch etliche der Augspurgischẽ Confession verwandte Chur vnd Fürsten Abschied zu Franckfurt Anno 58. auffgerichtet / weder in Lehre noch Ceremonien enderung fürgenom̃en / noch geduldet / auch darüber mit allem gebürendem ernst zuhalten / vnd fleissig auffsehen zuhaben / daß dem zuwider keine widerwertige Lehre eyngeführt werdẽ solle / mit der ferrnern anzeige / daß one blutvergiessen / vñ vntergang der Statt Bremen keine verenderung deß jetzigen Regiments daselbst köndte fürgenom̃en werden / vnd denn die außgewichene dise vñ andere vmbstende auff Vätterliche / allergnedigste / gnedigste / gnedige / günstige vnd fleissige ermanung / vnd erinnerung der Keyserlichen Maiestet / der Herrn Commissarien / Churfürsten / vnd Fürsten / auch Thumbcapitels / vnd der Subdele-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0699" n="683"/>
trachtung / daß sie keines argwohns / oder ander vngebür halben                          jrer<note place="right">Anno 1561.</note> Empter entsetzt / noch                      dieselbige malitiosè verlassen / sonder ex iusto metu, vnd fürsorge / daß wider                      die Augspurgische Confession / von dem Abendmal deß HERRN / newerung fürgenom&#x0303;en / vnd daß sie sonst in andere wege beschweret werden möchte&#x0303; / außgewichen. Dagegen aber der jetziger regierender Raht zu                      Bremen angezeigt / daß sie den außgewichenen zu jrem außweichen vn&#x0303; abstand keine vrsach geben / sondern hetten selbst jren stand auß fürsatz /                      &amp; sine aliquo iusto metu, verlassen / wie sie denn hernach die außgewichenen                      zu erwehlung eines Rahtman&#x0303;es in die Statt gefordert / auch der                      mehrer theil deß Rahts / wider jhren willen bey verlust deß dritten theils jres                      guts / durch die gemeine wehr gedrungen worden / sich zu der Regierung                      gebrauchen zulassen / daß sie auch keine enderung in der Lehr / oder Ceremonien                      wider die Augspurgische Confession / vnnd jhre Kirchenordnung Anno 34.                      auffgerichtet / gemacht noch gestattet / sonder dawider außdrückliche mandata                          auffgeschlage&#x0303; / auch daneben sich erklert / daß auch                      hinfurter in Religionssachen / vnd sonderlich vom Artickel deß HERRN Nachtmals /                      wider die Prophetische vn&#x0303; Apostolische Lehr / auch die                      Augspurgische Confession vnd Apologia / Catechismum Lutheri / die Kirchenordnung                      zu Bremen Anno 34. vnd den&#x0303; durch etliche der Augspurgische&#x0303; Confession verwandte Chur vnd Fürsten Abschied zu Franckfurt                      Anno 58. auffgerichtet / weder in Lehre noch Ceremonien enderung fürgenom&#x0303;en / noch geduldet / auch darüber mit allem gebürendem ernst                      zuhalten / vnd fleissig auffsehen zuhaben / daß dem zuwider keine widerwertige                      Lehre eyngeführt werde&#x0303; solle / mit der ferrnern anzeige / daß one                      blutvergiessen / vn&#x0303; vntergang der Statt Bremen keine verenderung                      deß jetzigen Regiments daselbst köndte fürgenom&#x0303;en werden / vnd                      denn die außgewichene dise vn&#x0303; andere vmbstende auff Vätterliche /                      allergnedigste / gnedigste / gnedige / günstige vnd fleissige ermanung / vnd                      erinnerung der Keyserlichen Maiestet / der Herrn Commissarien / Churfürsten /                      vnd Fürsten / auch Thumbcapitels / vnd der Subdele-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[683/0699] trachtung / daß sie keines argwohns / oder ander vngebür halben jrer Empter entsetzt / noch dieselbige malitiosè verlassen / sonder ex iusto metu, vnd fürsorge / daß wider die Augspurgische Confession / von dem Abendmal deß HERRN / newerung fürgenom̃en / vnd daß sie sonst in andere wege beschweret werden möchtẽ / außgewichen. Dagegen aber der jetziger regierender Raht zu Bremen angezeigt / daß sie den außgewichenen zu jrem außweichen vñ abstand keine vrsach geben / sondern hetten selbst jren stand auß fürsatz / & sine aliquo iusto metu, verlassen / wie sie denn hernach die außgewichenen zu erwehlung eines Rahtmañes in die Statt gefordert / auch der mehrer theil deß Rahts / wider jhren willen bey verlust deß dritten theils jres guts / durch die gemeine wehr gedrungen worden / sich zu der Regierung gebrauchen zulassen / daß sie auch keine enderung in der Lehr / oder Ceremonien wider die Augspurgische Confession / vnnd jhre Kirchenordnung Anno 34. auffgerichtet / gemacht noch gestattet / sonder dawider außdrückliche mandata auffgeschlagẽ / auch daneben sich erklert / daß auch hinfurter in Religionssachen / vnd sonderlich vom Artickel deß HERRN Nachtmals / wider die Prophetische vñ Apostolische Lehr / auch die Augspurgische Confession vnd Apologia / Catechismum Lutheri / die Kirchenordnung zu Bremen Anno 34. vnd deñ durch etliche der Augspurgischẽ Confession verwandte Chur vnd Fürsten Abschied zu Franckfurt Anno 58. auffgerichtet / weder in Lehre noch Ceremonien enderung fürgenom̃en / noch geduldet / auch darüber mit allem gebürendem ernst zuhalten / vnd fleissig auffsehen zuhaben / daß dem zuwider keine widerwertige Lehre eyngeführt werdẽ solle / mit der ferrnern anzeige / daß one blutvergiessen / vñ vntergang der Statt Bremen keine verenderung deß jetzigen Regiments daselbst köndte fürgenom̃en werden / vnd denn die außgewichene dise vñ andere vmbstende auff Vätterliche / allergnedigste / gnedigste / gnedige / günstige vnd fleissige ermanung / vnd erinnerung der Keyserlichen Maiestet / der Herrn Commissarien / Churfürsten / vnd Fürsten / auch Thumbcapitels / vnd der Subdele- Anno 1561.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/699
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 683. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/699>, abgerufen am 23.11.2024.