Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

keit Anno 1561.dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vnd Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc.

Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget:

Als da von den außgewichenen Bürgermeistern vnd Rahtmannen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie dise hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vnd müglich gewesen / in bedacht genommen / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Statt Bremen zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herren Subdelegirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vnd anhalten / sie vnd gemeine Statt darüber nicht zubeschweren / vnnd den abschied darauff richten / nemlich / vnnd also / daß beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vnd meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / daß Bürgermeister / Raht / vnd Gemeine in der Statt Bremen / zusampt vnnd beneben den außgewichenen Bürgermeistern / Raht vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vnd bekandten warheit deß seligmachenden Worts Gottes / vnd Euangelij Jesu Christi deß Sohns Gottes / vnnd waren Messiae der gantzen Welt / nach den heiligen Prophetischen vnnd Apostoli-

keit Anno 1561.dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vñ Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc.

Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget:

Als da von den außgewichenen Bürgermeistern vnd Rahtmañen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie dise hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vñ müglich gewesen / in bedacht genom̃en / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Statt Bremẽ zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herren Subdelegirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vñ anhalten / sie vnd gemeine Statt darüber nicht zubeschweren / vnnd den abschied darauff richten / nemlich / vnnd also / daß beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vñ meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / daß Bürgermeister / Raht / vnd Gemeine in der Statt Bremen / zusampt vnnd beneben den außgewichenen Bürgermeistern / Raht vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vñ bekandten warheit deß seligmachenden Worts Gottes / vnd Euangelij Jesu Christi deß Sohns Gottes / vnnd waren Messiae der gantzen Welt / nach den heiligen Prophetischen vnnd Apostoli-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0696" n="680"/>
keit                      <note place="left">Anno 1561.</note>dieser sachen zubedencken / vnd dahin                      zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vn&#x0303; Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden                      mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der                      Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß                      gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben                      möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey /                      gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen                      hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender                      Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc.</p>
        <p>Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige                      handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres                      gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget:</p>
        <p>Als da von den außgewichenen Bürgermeistern vnd Rahtman&#x0303;en begert                      worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie dise                      hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vn&#x0303; müglich gewesen                      / in bedacht genom&#x0303;en / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede                      zu gutem / fürnemlich der Statt Breme&#x0303; zur auffkunfft / folgender                      endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herren                      Subdelegirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen                      / weisen vn&#x0303; anhalten / sie vnd gemeine Statt darüber nicht                      zubeschweren / vnnd den abschied darauff richten / nemlich / vnnd also / daß                      beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vn&#x0303; meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / daß Bürgermeister / Raht / vnd                      Gemeine in der Statt Bremen / zusampt vnnd beneben den außgewichenen                      Bürgermeistern / Raht vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vn&#x0303; bekandten warheit deß seligmachenden Worts Gottes / vnd                      Euangelij Jesu Christi deß Sohns Gottes / vnnd waren Messiae der gantzen Welt /                      nach den heiligen Prophetischen vnnd Apostoli-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[680/0696] keit dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / daß Gottes ehre / vnd gemeiner Statt Bremen wolfart erhalten / vñ Kirchen / Schu len / vnnd Rahthauß / wider restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / daß der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Nidersächsischen Kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Statt Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Raht dahin sehe / daß die Kirchen vnd Schulen hinfurter inhalts deß Edicts / so wider die Widertäuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc. Anno 1561. Auff solche widerholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die außgewichene Rahtspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget: Als da von den außgewichenen Bürgermeistern vnd Rahtmañen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie dise hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vñ müglich gewesen / in bedacht genom̃en / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Statt Bremẽ zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herren Subdelegirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vñ anhalten / sie vnd gemeine Statt darüber nicht zubeschweren / vnnd den abschied darauff richten / nemlich / vnnd also / daß beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vñ meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / daß Bürgermeister / Raht / vnd Gemeine in der Statt Bremen / zusampt vnnd beneben den außgewichenen Bürgermeistern / Raht vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vñ bekandten warheit deß seligmachenden Worts Gottes / vnd Euangelij Jesu Christi deß Sohns Gottes / vnnd waren Messiae der gantzen Welt / nach den heiligen Prophetischen vnnd Apostoli-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/696
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 680. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/696>, abgerufen am 25.05.2024.