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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1561.sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen.

Daniel von Burens technae.

Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen.

Caluinischer auffruhr vnd empörung zu Bremen.

Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel von Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrimmet / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu

Anno 1561.sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen.

Daniel von Burens technae.

Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen.

Caluinischer auffruhr vñ empörung zu Bremen.

Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel võ Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrim̃et / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu

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[678/0694] sonderheit daß sie der jüngsten außsöne / die sie mit Carolo V. hochlöblichster gedächtniß / auffgerichtet / sich erinnern müssen / da sie zu gesaget / daß sie keinen Widertäuffer vnnd Sacramentschwermer in jhrer Statt dulden wollen. Anno 1561. Derwegen sie D. Hardenbergio widerstanden. Daniel von Buren aber / Johan Brand / Brun Reiners / vnd Herman Vasmar sich von dem gemeinen Raht abgesondert / Hardenbergium vertheidiget / vnd den gemeinen Pöfel an sich gehenget. Darumb sie nach raht vnd hülffe mit allem fleiß getrachtet / dem schädlichen fewer zuwehren / vnnd den Ertzbischoff ersuchet / vmb abschaffung gemeldtes Hardenbergers / welches doch niergend fort gewolt / biß so lange der Ertzbischoff bewogen / der Statt zustand / die Fürsten vnnd Stende deß Nidersächsischen Kreiß zuberichten / welche endlich auß Christlichen wichtigen vnvmbgänglichen vrsachen / den Hardenberg als ein Berengarianer / Zwinglianer / vnnd Caluinisten / auß Bremen / vnnd dem gantzen Nidersächsischen Kreiß verwiesen. Dieweil aber Hardenberg seinen Samen zu Bremen hinderlassen / vnd Daniel von Buren / sampt Brand vnnd Vaßmar sich öffentlich erklereten / daß sie deß Hardenbergers theils weren / vnnd daß jm / als einem rechten reinen Lehrer / von dem Nidersächsischen Kreiß vnrecht geschehen were / auch er Daniel võ Buren die Bürgerschafft an sich gehenget / vnd mit etlichen tausend Bürgern / vnd andern geringen Leuten / den Raht im sitzenden Rahtstul vberfallen / sich ins Regiment vnd Bürgermeisterampt (das der ordnung nach an jhm gewest / jhm auch nicht abgeschlagen / sondern allein mit bedingung solte eyngereumet werden / nemlich / daß er die Religionsachen solte dem gantzen Raht frey lassen / darauff er ergrim̃et / vnd gesagt: Er wolte gantzer / vnd nicht halber Bürgermeister seyn) mit gewalt eyngesetzet / die alten vorigen edicta wider die Widertäuffer vnd Sacramentschwermer abgethan / vnd annihilirt, neuwe Gottlose Tafeln angehenget / die Schlüssel zu den Thoren zu

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 678. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/694>, abgerufen am 23.11.2024.