Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

den / solte derselbige lenger nicht geduldet werden. Dieweil auchAnno 1561. menniglichen kund / daß im Reich nicht mehr als zwo Religion / die Augspurgische Confession / vnnd Pontificia oder Catholica, wie man es nennet / fürhanden / vnd vermöge deß Religions friedes / gelitten werden sollen / vnnd aber der newe Raht sich zur Augspurgischen Confession / Apologia / vnnd Catechismo Lutheri / bekenne / so müste jhnen leid seyn / dawider im geringsten zuhandlen. Versehen sich auch / es werde der newe Raht seinem erbieten folgen / vnnd die andern / wider jhr gewissen nicht beschweren. Wo sie aber anders redeten / vnnd doch anderst meineten / were gewiß / daß sie Gott als der rechte Richter wol finden würde / etc.

Auff solche der subdelegirten Commissarien Chur vnnd Fürsten rechte erklerung / vermanung vnd erbieten / haben die alten vorige Rahtspersonen jhre entschüldigung widerholet / vnd bezeuget nach laut aller acten, daß jnen in disem gantzen handel von jrem widertheil / für Gott vnd aller welt / gewalt vnnd vnrecht geschehen sey / vnd noch täglich geschehe.

Denn es sey öffentlich am tage / vnnd könne es der gegentheil mit gutem gewissen nicht verleugnen / daß sie / ohne verweißlichem ruhm zumelden / in jhrem Regiment / in den beschwerlichen nöten / die Deutsche Nation in etlichen vnd zwentzig Jahren betreffende / sich also erzeiget / daß die Statt Bremen durch Gottes gnade allezeit ohne beschwerung / in guter ruhe / vnnd bey reiner richtiger lehre geblieben sey / so lange biß jhnen der Teuffel diesen wolstand der Statt nicht günnen mögen / vnnd Doctor Albert Hardenberg erwecket / der die verdampte Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre / wider das Nachtmal deß HERRN auff die Cantzel gebracht / vnd öffentlich vertheidiget. Derhalben dem gantzen Raht zu Bremen auffgelegen / sich nicht alleine Gottes Gebots / daß das höchste / Tollite malum deterra vestra, sondern auch dessen / daß der Religions Fried vnnd Reichs Abschied / die Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre außschliessen / vnnd verdammen / in

den / solte derselbige lenger nicht geduldet werden. Dieweil auchAnno 1561. menniglichen kund / daß im Reich nicht mehr als zwo Religion / die Augspurgische Confession / vnnd Pontificia oder Catholica, wie man es nennet / fürhanden / vnd vermöge deß Religions friedes / gelitten werden sollen / vnnd aber der newe Raht sich zur Augspurgischen Confession / Apologia / vnnd Catechismo Lutheri / bekenne / so müste jhnen leid seyn / dawider im geringsten zuhandlen. Versehen sich auch / es werde der newe Raht seinem erbieten folgen / vnnd die andern / wider jhr gewissen nicht beschweren. Wo sie aber anders redeten / vnnd doch anderst meineten / were gewiß / daß sie Gott als der rechte Richter wol finden würde / etc.

Auff solche der subdelegirten Commissarien Chur vnnd Fürsten rechte erklerung / vermanung vnd erbieten / haben die alten vorige Rahtspersonen jhre entschüldigung widerholet / vnd bezeuget nach laut aller acten, daß jnen in disem gantzen handel von jrem widertheil / für Gott vnd aller welt / gewalt vnnd vnrecht geschehen sey / vnd noch täglich geschehe.

Denn es sey öffentlich am tage / vnnd könne es der gegentheil mit gutem gewissen nicht verleugnen / daß sie / ohne verweißlichem ruhm zumelden / in jhrem Regiment / in den beschwerlichen nöten / die Deutsche Nation in etlichen vnd zwentzig Jahren betreffende / sich also erzeiget / daß die Statt Bremen durch Gottes gnade allezeit ohne beschwerung / in guter ruhe / vnnd bey reiner richtiger lehre geblieben sey / so lange biß jhnen der Teuffel diesen wolstand der Statt nicht günnen mögen / vnnd Doctor Albert Hardenberg erwecket / der die verdampte Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre / wider das Nachtmal deß HERRN auff die Cantzel gebracht / vnd öffentlich vertheidiget. Derhalben dem gantzen Raht zu Bremen auffgelegen / sich nicht alleine Gottes Gebots / daß das höchste / Tollite malum deterra vestra, sondern auch dessen / daß der Religions Fried vnnd Reichs Abschied / die Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre außschliessen / vnnd verdammen / in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0693" n="677"/>
den                      / solte derselbige lenger nicht geduldet werden. Dieweil auch<note place="right">Anno 1561.</note> menniglichen kund / daß im Reich                      nicht mehr als zwo Religion / die Augspurgische Confession / vnnd Pontificia                      oder Catholica, wie man es nennet / fürhanden / vnd vermöge deß Religions                      friedes / gelitten werden sollen / vnnd aber der newe Raht sich zur                      Augspurgischen Confession / Apologia / vnnd Catechismo Lutheri / bekenne / so                      müste jhnen leid seyn / dawider im geringsten zuhandlen. Versehen sich auch / es                      werde der newe Raht seinem erbieten folgen / vnnd die andern / wider jhr                      gewissen nicht beschweren. Wo sie aber anders redeten / vnnd doch anderst                      meineten / were gewiß / daß sie Gott als der rechte Richter wol finden würde /                      etc.</p>
        <p>Auff solche der subdelegirten Commissarien Chur vnnd Fürsten rechte erklerung /                      vermanung vnd erbieten / haben die alten vorige Rahtspersonen jhre                      entschüldigung widerholet / vnd bezeuget nach laut aller acten, daß jnen in                      disem gantzen handel von jrem widertheil / für Gott vnd aller welt / gewalt vnnd                      vnrecht geschehen sey / vnd noch täglich geschehe.</p>
        <p>Denn es sey öffentlich am tage / vnnd könne es der gegentheil mit gutem gewissen                      nicht verleugnen / daß sie / ohne verweißlichem ruhm zumelden / in jhrem                      Regiment / in den beschwerlichen nöten / die Deutsche Nation in etlichen vnd                      zwentzig Jahren betreffende / sich also erzeiget / daß die Statt Bremen durch                      Gottes gnade allezeit ohne beschwerung / in guter ruhe / vnnd bey reiner                      richtiger lehre geblieben sey / so lange biß jhnen der Teuffel diesen wolstand                      der Statt nicht günnen mögen / vnnd Doctor Albert Hardenberg erwecket / der die                      verdampte Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre / wider das Nachtmal                      deß HERRN auff die Cantzel gebracht / vnd öffentlich vertheidiget. Derhalben dem                      gantzen Raht zu Bremen auffgelegen / sich nicht alleine Gottes Gebots / daß das                      höchste / Tollite malum deterra vestra, sondern auch dessen / daß der Religions                      Fried vnnd Reichs Abschied / die Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre                      außschliessen / vnnd verdammen / in
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[677/0693] den / solte derselbige lenger nicht geduldet werden. Dieweil auch menniglichen kund / daß im Reich nicht mehr als zwo Religion / die Augspurgische Confession / vnnd Pontificia oder Catholica, wie man es nennet / fürhanden / vnd vermöge deß Religions friedes / gelitten werden sollen / vnnd aber der newe Raht sich zur Augspurgischen Confession / Apologia / vnnd Catechismo Lutheri / bekenne / so müste jhnen leid seyn / dawider im geringsten zuhandlen. Versehen sich auch / es werde der newe Raht seinem erbieten folgen / vnnd die andern / wider jhr gewissen nicht beschweren. Wo sie aber anders redeten / vnnd doch anderst meineten / were gewiß / daß sie Gott als der rechte Richter wol finden würde / etc. Anno 1561. Auff solche der subdelegirten Commissarien Chur vnnd Fürsten rechte erklerung / vermanung vnd erbieten / haben die alten vorige Rahtspersonen jhre entschüldigung widerholet / vnd bezeuget nach laut aller acten, daß jnen in disem gantzen handel von jrem widertheil / für Gott vnd aller welt / gewalt vnnd vnrecht geschehen sey / vnd noch täglich geschehe. Denn es sey öffentlich am tage / vnnd könne es der gegentheil mit gutem gewissen nicht verleugnen / daß sie / ohne verweißlichem ruhm zumelden / in jhrem Regiment / in den beschwerlichen nöten / die Deutsche Nation in etlichen vnd zwentzig Jahren betreffende / sich also erzeiget / daß die Statt Bremen durch Gottes gnade allezeit ohne beschwerung / in guter ruhe / vnnd bey reiner richtiger lehre geblieben sey / so lange biß jhnen der Teuffel diesen wolstand der Statt nicht günnen mögen / vnnd Doctor Albert Hardenberg erwecket / der die verdampte Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre / wider das Nachtmal deß HERRN auff die Cantzel gebracht / vnd öffentlich vertheidiget. Derhalben dem gantzen Raht zu Bremen auffgelegen / sich nicht alleine Gottes Gebots / daß das höchste / Tollite malum deterra vestra, sondern auch dessen / daß der Religions Fried vnnd Reichs Abschied / die Berengarische / Zwinglische / Caluinische lehre außschliessen / vnnd verdammen / in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/693
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 677. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/693>, abgerufen am 23.11.2024.