Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.chen vrsachen vnd bedencken dahin geschlossen / sonderlich weil sichAnno 1561. vnser gnedigster Herr der Ertzbischoff erklert / daß seine Fürstlichen Gnaden sich deß D. Alberti Hardenbergers / vnnd seiner lehre nie nicht angenommen / auch noch nicht annemen wolle / Vnd also diese sache durch ein ehrwirdig Thumbcapitel / vnnd den Raht zu Bremen ordentlicher weise an die Kreißstende gelangen lassen / wie es auch nun mehr deß Kreiß sache ist / vnnd vnter dem Landfrieden begriffen / daß gemeldtes Thumbcapitel im namen / vnnd von wegen gemeiner Kreiß Stende mit ernst aufferleget / vnnd befohlen / (wie jhnen denn / krafft dieses Abschiedes / mit ernst befohlen seyn sol) gemeldten D. Albertum Hardenberger / weil derselbig sich nicht mit den andern Theologis hat vergleichen wollen / können noch mögen / zum förderlichsten vnnd lengsten / innwendig viertzehen tagen nach Dato dieses Abschiedes / seines Diensts vnd Predigampts erlassen / vnd auß der Statt Bremen wegschaffen / jhm auch hinfürter / vnd von nun an alsbald keines ferrnern predigens gestatten solten / wie er denn allhie mit nichten allein auß der Statt Bremen / sondern auch auß dem gantzen Nidersächsischen Kreiß / doch one verletzung seiner ehr / allein zu errettung ferrner zwyspaltung / vnruhe / vnd empörung abgeschaffet seyn / vnnd von keinem Stande ferrner geduldet / noch gelitten werden / sich auch für sein person alles öffentlichen vnd heimlichen predigens enthalten solle. Auff diesen empfangenen Abschied / ist Albertus Hardenbergius von Bremen gegen Embden in Ostfrießland abgezogen / da jhm denn Gott mit seiner hand mit der apoplexia gefolget / vnnd er allda nach etlichen jahren gestorben. Nach dieser abhandelung ist hernach zu Bremen nit geringe vneinigkeit / vnd vnwillen zwischen dem Raht vnd Bürgern zu Bremen entstanden / auch endlich so weit vberhand genommen / daß etliche Bürgermeister / Rahtspersonen / vnd Bürger in guter anzahl / auß furcht einer auffruhr / auß der Statt entwichen / etlich aber außgeschaffet / da denn so bald an jhre stelle andere erwehlet / vnnd zu der chen vrsachen vnd bedencken dahin geschlossen / sonderlich weil sichAnno 1561. vnser gnedigster Herr der Ertzbischoff erklert / daß seine Fürstlichen Gnaden sich deß D. Alberti Hardenbergers / vnnd seiner lehre nie nicht angenom̃en / auch noch nicht annemen wolle / Vnd also diese sache durch ein ehrwirdig Thumbcapitel / vnnd den Raht zu Bremen ordentlicher weise an die Kreißstende gelangen lassen / wie es auch nun mehr deß Kreiß sache ist / vnnd vnter dem Landfrieden begriffen / daß gemeldtes Thumbcapitel im namen / vnnd von wegen gemeiner Kreiß Stende mit ernst aufferleget / vnnd befohlen / (wie jhnen denn / krafft dieses Abschiedes / mit ernst befohlen seyn sol) gemeldten D. Albertum Hardenberger / weil derselbig sich nicht mit den andern Theologis hat vergleichen wollen / köñen noch mögen / zum förderlichsten vnnd lengsten / innwendig viertzehen tagen nach Dato dieses Abschiedes / seines Diensts vnd Predigampts erlassen / vnd auß der Statt Bremen wegschaffen / jhm auch hinfürter / vnd von nun an alsbald keines ferrnern predigens gestatten solten / wie er denn allhie mit nichten allein auß der Statt Bremen / sondern auch auß dem gantzen Nidersächsischen Kreiß / doch one verletzung seiner ehr / allein zu errettung ferrner zwyspaltung / vnruhe / vnd empörung abgeschaffet seyn / vnnd von keinem Stande ferrner geduldet / noch gelitten werden / sich auch für sein person alles öffentlichen vnd heimlichen predigens enthalten solle. Auff diesen empfangenen Abschied / ist Albertus Hardenbergius von Bremen gegen Embden in Ostfrießland abgezogen / da jhm denn Gott mit seiner hand mit der apoplexia gefolget / vnnd er allda nach etlichen jahren gestorben. Nach dieser abhandelung ist hernach zu Bremen nit geringe vneinigkeit / vñ vnwillen zwischen dem Raht vñ Bürgern zu Bremen entstanden / auch endlich so weit vberhand genommen / daß etliche Bürgermeister / Rahtspersonen / vnd Bürger in guter anzahl / auß furcht einer auffruhr / auß der Statt entwichẽ / etlich aber außgeschaffet / da denn so bald an jhre stelle andere erwehlet / vnnd zu der <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0691" n="675"/> chen vrsachen vnd bedencken dahin geschlossen / sonderlich weil sich<note place="right">Anno 1561.</note> vnser gnedigster Herr der Ertzbischoff erklert / daß seine Fürstlichen Gnaden sich deß D. Alberti Hardenbergers / vnnd seiner lehre nie nicht angenom̃en / auch noch nicht annemen wolle / Vnd also diese sache durch ein ehrwirdig Thumbcapitel / vnnd den Raht zu Bremen ordentlicher weise an die Kreißstende gelangen lassen / wie es auch nun mehr deß Kreiß sache ist / vnnd vnter dem Landfrieden begriffen / daß gemeldtes Thumbcapitel im namen / vnnd von wegen gemeiner Kreiß Stende mit ernst aufferleget / vnnd befohlen / (wie jhnen denn / krafft dieses Abschiedes / mit ernst befohlen seyn sol) gemeldten D. Albertum Hardenberger / weil derselbig sich nicht mit den andern Theologis hat vergleichen wollen / köñen noch mögen / zum förderlichsten vnnd lengsten / innwendig viertzehen tagen nach Dato dieses Abschiedes / seines Diensts vnd Predigampts erlassen / vnd auß der Statt Bremen wegschaffen / jhm auch hinfürter / vnd von nun an alsbald keines ferrnern predigens gestatten solten / wie er denn allhie mit nichten allein auß der Statt Bremen / sondern auch auß dem gantzen Nidersächsischen Kreiß / doch one verletzung seiner ehr / allein zu errettung ferrner zwyspaltung / vnruhe / vnd empörung abgeschaffet seyn / vnnd von keinem Stande ferrner geduldet / noch gelitten werden / sich auch für sein person alles öffentlichen vnd heimlichen predigens enthalten solle.</p> <p>Auff diesen empfangenen Abschied / ist Albertus Hardenbergius von Bremen gegen Embden in Ostfrießland abgezogen / da jhm denn Gott mit seiner hand mit der apoplexia gefolget / vnnd er allda nach etlichen jahren gestorben.</p> <p>Nach dieser abhandelung ist hernach zu Bremen nit geringe vneinigkeit / vñ vnwillen zwischen dem Raht vñ Bürgern zu Bremen entstanden / auch endlich so weit vberhand genommen / daß etliche Bürgermeister / Rahtspersonen / vnd Bürger in guter anzahl / auß furcht einer auffruhr / auß der Statt entwichẽ / etlich aber außgeschaffet / da denn so bald an jhre stelle andere erwehlet / vnnd zu der </p> </div> </body> </text> </TEI> [675/0691]
chen vrsachen vnd bedencken dahin geschlossen / sonderlich weil sich vnser gnedigster Herr der Ertzbischoff erklert / daß seine Fürstlichen Gnaden sich deß D. Alberti Hardenbergers / vnnd seiner lehre nie nicht angenom̃en / auch noch nicht annemen wolle / Vnd also diese sache durch ein ehrwirdig Thumbcapitel / vnnd den Raht zu Bremen ordentlicher weise an die Kreißstende gelangen lassen / wie es auch nun mehr deß Kreiß sache ist / vnnd vnter dem Landfrieden begriffen / daß gemeldtes Thumbcapitel im namen / vnnd von wegen gemeiner Kreiß Stende mit ernst aufferleget / vnnd befohlen / (wie jhnen denn / krafft dieses Abschiedes / mit ernst befohlen seyn sol) gemeldten D. Albertum Hardenberger / weil derselbig sich nicht mit den andern Theologis hat vergleichen wollen / köñen noch mögen / zum förderlichsten vnnd lengsten / innwendig viertzehen tagen nach Dato dieses Abschiedes / seines Diensts vnd Predigampts erlassen / vnd auß der Statt Bremen wegschaffen / jhm auch hinfürter / vnd von nun an alsbald keines ferrnern predigens gestatten solten / wie er denn allhie mit nichten allein auß der Statt Bremen / sondern auch auß dem gantzen Nidersächsischen Kreiß / doch one verletzung seiner ehr / allein zu errettung ferrner zwyspaltung / vnruhe / vnd empörung abgeschaffet seyn / vnnd von keinem Stande ferrner geduldet / noch gelitten werden / sich auch für sein person alles öffentlichen vnd heimlichen predigens enthalten solle.
Anno 1561. Auff diesen empfangenen Abschied / ist Albertus Hardenbergius von Bremen gegen Embden in Ostfrießland abgezogen / da jhm denn Gott mit seiner hand mit der apoplexia gefolget / vnnd er allda nach etlichen jahren gestorben.
Nach dieser abhandelung ist hernach zu Bremen nit geringe vneinigkeit / vñ vnwillen zwischen dem Raht vñ Bürgern zu Bremen entstanden / auch endlich so weit vberhand genommen / daß etliche Bürgermeister / Rahtspersonen / vnd Bürger in guter anzahl / auß furcht einer auffruhr / auß der Statt entwichẽ / etlich aber außgeschaffet / da denn so bald an jhre stelle andere erwehlet / vnnd zu der
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 675. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/691>, abgerufen am 26.06.2024. |