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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1561.jre fürneme Theologos befragt / wie sie sich mit der Subscription vnter obgedachten repetirten abschied verhalten solten / vnnd ob sie sich in die sämptliche vnterschreibung der Augspurgischen Confession Nidersächsi sche Fürsten vnd Stände./ auff solche weiß / wie begert worden / mit gutem gewissen eynlassen köndten. Hierauff ist ein öffentliche / vnnd damals in Truck verfertigte Antwort erfolget / darinn bedacht worden / daß man sich in eine gemeine Confession mit Gott vnd gutem Gewissen / dieselbige sämptlich zu vnterschreiben / ehe nicht begeben könne / es seyn denn die schwebende Irrthüme vnd Secten außdrücklich zuuor auß gesetzt vnd verworffen / vnd die jenigen / so zugleich mit vnterschreiben sollen / denselben nicht zugethan / noch verwand / sonderlich weil die Sacramentierer / Caluinisten / Osiandristen / Antinomi / newe Wercklehrer / Semi Pelagiani, vnd andere Secten / sich auch zur Augspurgischen Confession bekennen wollen (doch fälschlich vnd vntrewlich) da denn durch gemeine vnterschreibung jre Irrthüme / wo nicht angenommen / vnd recht erkannt / doch zum wenigsten ent schüldiget / vermäntelt vnnd zugedeckt / vnd also die Irrthüme gestärckt / vnd viel Leute dardurch verführet werden / nicht anders / als wenn man mit den Jüden die Bücher Mosis vnd der Propheten / oder mit den Papisten die gantze Bibel sämptlich vnterschrieben / vnd in gemein dazu setzen wolte / wir verwürffen vnd verdammeten alle Irrthüme / so wider Gottes Wort weren: Darauß denn widersinnischer verstand / falsche vnchristliche einigkeit / vnd ambiguae conciliationes, vnnd grosser vnwiderbringlicher schade der Kirchen Gottes vnd der Warheit erfolgen müste / wie zu der Arrianer zeiten / etc.

Vnter andern / da von Artickeln zu Artickeln / welche verfelscht worden / vnnd deutliche Christliche erklärung bedürffen / gehandelt wird / stehen vom zehenden Artickel der Augspurgischen Confession diese wort:

Erstlich / von dem zehenden Artickel belangend deß HERRN Nachtmal / Rühmen jetzundt gar noch alle Sacramentierer / daß

Anno 1561.jre fürneme Theologos befragt / wie sie sich mit der Subscription vnter obgedachten repetirten abschied verhalten solten / vnnd ob sie sich in die sämptliche vnterschreibung der Augspurgischen Confession Nidersächsi sche Fürsten vñ Stände./ auff solche weiß / wie begert worden / mit gutem gewissen eynlassen köndten. Hierauff ist ein öffentliche / vnnd damals in Truck verfertigte Antwort erfolget / dariñ bedacht worden / daß man sich in eine gemeine Confession mit Gott vnd gutem Gewissen / dieselbige sämptlich zu vnterschreiben / ehe nicht begeben könne / es seyn denn die schwebende Irrthüme vñ Secten außdrücklich zuuor auß gesetzt vnd verworffen / vnd die jenigen / so zugleich mit vnterschreiben sollen / denselben nicht zugethan / noch verwand / sonderlich weil die Sacramentierer / Caluinisten / Osiandristen / Antinomi / newe Wercklehrer / Semi Pelagiani, vnd andere Secten / sich auch zur Augspurgischen Confession bekennen wollen (doch fälschlich vnd vntrewlich) da denn durch gemeine vnterschreibung jre Irrthüme / wo nicht angenommen / vnd recht erkannt / doch zum wenigsten ent schüldiget / vermäntelt vnnd zugedeckt / vnd also die Irrthüme gestärckt / vnd viel Leute dardurch verführet werden / nicht anders / als wenn man mit den Jüden die Bücher Mosis vnd der Propheten / oder mit den Papisten die gantze Bibel sämptlich vnterschrieben / vnd in gemein dazu setzen wolte / wir verwürffen vnd verdammeten alle Irrthüme / so wider Gottes Wort weren: Darauß denn widersinnischer verstand / falsche vnchristliche einigkeit / vnd ambiguae conciliationes, vnnd grosser vnwiderbringlicher schade der Kirchen Gottes vnd der Warheit erfolgen müste / wie zu der Arrianer zeiten / etc.

Vnter andern / da von Artickeln zu Artickeln / welche verfelscht worden / vnnd deutliche Christliche erklärung bedürffen / gehandelt wird / stehen vom zehendẽ Artickel der Augspurgischen Confession diese wort:

Erstlich / von dem zehenden Artickel belangend deß HERRN Nachtmal / Rühmen jetzundt gar noch alle Sacramentierer / daß

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[648/0664] jre fürneme Theologos befragt / wie sie sich mit der Subscription vnter obgedachten repetirten abschied verhalten solten / vnnd ob sie sich in die sämptliche vnterschreibung der Augspurgischen Confession / auff solche weiß / wie begert worden / mit gutem gewissen eynlassen köndten. Hierauff ist ein öffentliche / vnnd damals in Truck verfertigte Antwort erfolget / dariñ bedacht worden / daß man sich in eine gemeine Confession mit Gott vnd gutem Gewissen / dieselbige sämptlich zu vnterschreiben / ehe nicht begeben könne / es seyn denn die schwebende Irrthüme vñ Secten außdrücklich zuuor auß gesetzt vnd verworffen / vnd die jenigen / so zugleich mit vnterschreiben sollen / denselben nicht zugethan / noch verwand / sonderlich weil die Sacramentierer / Caluinisten / Osiandristen / Antinomi / newe Wercklehrer / Semi Pelagiani, vnd andere Secten / sich auch zur Augspurgischen Confession bekennen wollen (doch fälschlich vnd vntrewlich) da denn durch gemeine vnterschreibung jre Irrthüme / wo nicht angenommen / vnd recht erkannt / doch zum wenigsten ent schüldiget / vermäntelt vnnd zugedeckt / vnd also die Irrthüme gestärckt / vnd viel Leute dardurch verführet werden / nicht anders / als wenn man mit den Jüden die Bücher Mosis vnd der Propheten / oder mit den Papisten die gantze Bibel sämptlich vnterschrieben / vnd in gemein dazu setzen wolte / wir verwürffen vnd verdammeten alle Irrthüme / so wider Gottes Wort weren: Darauß denn widersinnischer verstand / falsche vnchristliche einigkeit / vnd ambiguae conciliationes, vnnd grosser vnwiderbringlicher schade der Kirchen Gottes vnd der Warheit erfolgen müste / wie zu der Arrianer zeiten / etc. Anno 1561. Nidersächsi sche Fürsten vñ Stände. Vnter andern / da von Artickeln zu Artickeln / welche verfelscht worden / vnnd deutliche Christliche erklärung bedürffen / gehandelt wird / stehen vom zehendẽ Artickel der Augspurgischen Confession diese wort: Erstlich / von dem zehenden Artickel belangend deß HERRN Nachtmal / Rühmen jetzundt gar noch alle Sacramentierer / daß

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 648. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/664>, abgerufen am 23.11.2024.