Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1558.Dieweil je ein rechter warer Leib niergend seyn kan / denn wo er leib lich da ist / vnd würden nichts auß H. Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gläuben / daß die Wort der einsetzung Christi / wider jhren rechten einfeltigen natürlichen Verstandt / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten. Weiter / so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stände vnd Kirchen einträchtig gelehret worden / wie es denn auch in heyliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln außtrückentlich verleibt stehet / daß nicht allen die frommen oder Gläubigen / sondern auch die Bösen vnnd Vngläubigen / den waren Leib Christi / im Brodt / oder mit dem Brodt leiblich essen / vnd sein wares Blut im Wein oder mit dem Wein leiblich trincken / gleich wie die Vngläubigen Gottes Wort so wol hören / als die Gläubigen / vnd jr Vnglaube der substantz deß Worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halben mit diesem vnterscheid / daß es die Gleubigen wirdig zur vergebung jrer sünden / vnd stärckung jres Glaubens / vnd die Vngläubigen vnwirdig zu mehrer jrer Sünden vnd ewiger Verdammniß / da sie da nicht Busse thun / empfahen. Denn es sind je zwey vnterschiedliche essen vnnd trincken allhie / Nemlich / ein leibliches / welches / wie jetzt gemeldet / von Wirdi gen vnd Vnwirdigen / geschehen kan / vnnd ein geistliches / welches allein von den Gläubigen / vnd durch den Glauben geschicht / auch anders nicht / denn wirdiglich / geschehen kan. Diese meinungen müssen je also lauter gelehret / vnnd die widerwertige Lehr / als falsch vnnd vnrecht / gestrafft vnd verworffen werden / da wir anders bey dem rechten waren Verstandt der Augspurgischen Confession vnnd heiliger Göttlicher Schrifft / darauff solche Confession gegründet ist / bleiben / vnnd einig seyn wollen. Anno 1558.Dieweil je ein rechter warer Leib niergend seyn kan / denn wo er leib lich da ist / vñ würden nichts auß H. Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gläuben / daß die Wort der einsetzung Christi / wider jhren rechten einfeltigen natürlichen Verstandt / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten. Weiter / so ist auch allwege in der Augspurgischẽ Confession verwandter Stände vnd Kirchen einträchtig gelehret worden / wie es deñ auch in heyliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln außtrückentlich verleibt stehet / daß nicht allen die frommen oder Gläubigen / sondern auch die Bösen vnnd Vngläubigen / den waren Leib Christi / im Brodt / oder mit dem Brodt leiblich essen / vnd sein wares Blut im Wein oder mit dem Wein leiblich trincken / gleich wie die Vngläubigen Gottes Wort so wol hören / als die Gläubigen / vnd jr Vnglaube der substantz deß Worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halbẽ mit diesem vnterscheid / daß es die Gleubigẽ wirdig zur vergebung jrer sünden / vnd stärckung jres Glaubens / vnd die Vngläubigen vnwirdig zu mehrer jrer Sünden vnd ewiger Verdam̃niß / da sie da nicht Busse thun / empfahen. Denn es sind je zwey vnterschiedliche essen vnnd trincken allhie / Nemlich / ein leibliches / welches / wie jetzt gemeldet / von Wirdi gen vnd Vnwirdigen / geschehen kan / vnnd ein geistliches / welches allein von den Gläubigen / vnd durch den Glauben geschicht / auch anders nicht / denn wirdiglich / geschehen kan. Diese meinungen müssen je also lauter gelehret / vnnd die widerwertige Lehr / als falsch vnnd vnrecht / gestrafft vnd verworffen werden / da wir anders bey dem rechten waren Verstandt der Augspurgischen Confession vnnd heiliger Göttlicher Schrifft / darauff solche Confession gegründet ist / bleiben / vnnd einig seyn wollen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0594" n="578"/><note place="left">Anno 1558.</note>Dieweil je ein rechter warer Leib niergend seyn kan / denn wo er leib lich da ist / vñ würden nichts auß H. Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gläuben / daß die Wort der einsetzung Christi / wider jhren rechten einfeltigen natürlichen Verstandt / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten.</p> <p>Weiter / so ist auch allwege in der Augspurgischẽ Confession verwandter Stände vnd Kirchen einträchtig gelehret worden / wie es deñ auch in heyliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln außtrückentlich verleibt stehet / daß nicht allen die frommen oder Gläubigen / sondern auch die Bösen vnnd Vngläubigen / den waren Leib Christi / im Brodt / oder mit dem Brodt leiblich essen / vnd sein wares Blut im Wein oder mit dem Wein leiblich trincken / gleich wie die Vngläubigen Gottes Wort so wol hören / als die Gläubigen / vnd jr Vnglaube der substantz deß Worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halbẽ mit diesem vnterscheid / daß es die Gleubigẽ wirdig zur vergebung jrer sünden / vnd stärckung jres Glaubens / vnd die Vngläubigen vnwirdig zu mehrer jrer Sünden vnd ewiger Verdam̃niß / da sie da nicht Busse thun / empfahen.</p> <p>Denn es sind je zwey vnterschiedliche essen vnnd trincken allhie / Nemlich / ein leibliches / welches / wie jetzt gemeldet / von Wirdi gen vnd Vnwirdigen / geschehen kan / vnnd ein geistliches / welches allein von den Gläubigen / vnd durch den Glauben geschicht / auch anders nicht / denn wirdiglich / geschehen kan.</p> <p>Diese meinungen müssen je also lauter gelehret / vnnd die widerwertige Lehr / als falsch vnnd vnrecht / gestrafft vnd verworffen werden / da wir anders bey dem rechten waren Verstandt der Augspurgischen Confession vnnd heiliger Göttlicher Schrifft / darauff solche Confession gegründet ist / bleiben / vnnd einig seyn wollen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [578/0594]
Dieweil je ein rechter warer Leib niergend seyn kan / denn wo er leib lich da ist / vñ würden nichts auß H. Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gläuben / daß die Wort der einsetzung Christi / wider jhren rechten einfeltigen natürlichen Verstandt / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten.
Anno 1558. Weiter / so ist auch allwege in der Augspurgischẽ Confession verwandter Stände vnd Kirchen einträchtig gelehret worden / wie es deñ auch in heyliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln außtrückentlich verleibt stehet / daß nicht allen die frommen oder Gläubigen / sondern auch die Bösen vnnd Vngläubigen / den waren Leib Christi / im Brodt / oder mit dem Brodt leiblich essen / vnd sein wares Blut im Wein oder mit dem Wein leiblich trincken / gleich wie die Vngläubigen Gottes Wort so wol hören / als die Gläubigen / vnd jr Vnglaube der substantz deß Worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halbẽ mit diesem vnterscheid / daß es die Gleubigẽ wirdig zur vergebung jrer sünden / vnd stärckung jres Glaubens / vnd die Vngläubigen vnwirdig zu mehrer jrer Sünden vnd ewiger Verdam̃niß / da sie da nicht Busse thun / empfahen.
Denn es sind je zwey vnterschiedliche essen vnnd trincken allhie / Nemlich / ein leibliches / welches / wie jetzt gemeldet / von Wirdi gen vnd Vnwirdigen / geschehen kan / vnnd ein geistliches / welches allein von den Gläubigen / vnd durch den Glauben geschicht / auch anders nicht / denn wirdiglich / geschehen kan.
Diese meinungen müssen je also lauter gelehret / vnnd die widerwertige Lehr / als falsch vnnd vnrecht / gestrafft vnd verworffen werden / da wir anders bey dem rechten waren Verstandt der Augspurgischen Confession vnnd heiliger Göttlicher Schrifft / darauff solche Confession gegründet ist / bleiben / vnnd einig seyn wollen.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 578. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/594>, abgerufen am 26.06.2024. |