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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Es haben auch Kammerer vnd Raht der Statt Regenspurg /Anno 1558. jr vnderthänigst Christlichs bedencken / den Chur vnd Fürsten zugeschickt / vnd wie man von dem Artickel deß Leibs vnd Bluts Christi im Abendtmal / klärer / deutlicher vnd richtiger / denn den Theologen (die im abschiedt solche Lehre verfasset haben) geschehen ist / lehren vnd reden sol / mit nachfolgenden Worten angezeiget:

So viel hierinn der Papisten greuwel vnd Abgötterey belanget / mit der Transsubstantiation / vmbtragen / einsperren / vnd anbetten / sampt der Opffermesse / dawider sind bißher alle Theologi / die sich zur Augspurgischen Confession bekennen / einig gewesen / vnd vnsers wissens nach / haben auch dieselbigen biß auff D. Luthers seligen Todt / wider der Zwinglischen Irrthumme fein eynträchtig mit einander gelehret / als nemlich / daß in diesem Sacrament der ware rechte Leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares Blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden / vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd daß es Christus also eyngesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedächtniß / biß jetzo letztlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grunde anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Daß der ware Leib / vnd das ware Blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendtmal seyn / noch auch in / vnter / oder mit dem Brot vnd Wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine Verwanten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche gegenwertigkeit / wider den rechten natürlichen Verstand der eynsetzung Christi. Denn so eben dieser Leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vnd eben das Blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde / vergossen ist / in diesem Sacrament / wesentlich oder gegenwertig seyn sollen / laut der Wort der eynsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda seyn / oder aber gar nit da seyn / weder wesentlich oder gegenwertig.

Es haben auch Kam̃erer vnd Raht der Statt Regenspurg /Anno 1558. jr vnderthänigst Christlichs bedencken / den Chur vnd Fürsten zugeschickt / vnd wie man von dem Artickel deß Leibs vñ Bluts Christi im Abendtmal / klärer / deutlicher vnd richtiger / denn den Theologen (die im abschiedt solche Lehre verfasset haben) geschehen ist / lehren vnd reden sol / mit nachfolgenden Worten angezeiget:

So viel hierinn der Papisten greuwel vnd Abgötterey belanget / mit der Transsubstantiation / vmbtragen / einsperren / vnd anbetten / sampt der Opffermesse / dawider sind bißher alle Theologi / die sich zur Augspurgischen Confession bekennen / einig gewesen / vnd vnsers wissens nach / haben auch dieselbigẽ biß auff D. Luthers seligen Todt / wider der Zwinglischen Irrthumme fein eynträchtig mit einander gelehret / als nemlich / daß in diesem Sacrament der ware rechte Leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares Blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden / vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd daß es Christus also eyngesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedächtniß / biß jetzo letztlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grunde anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Daß der ware Leib / vnd das ware Blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendtmal seyn / noch auch in / vnter / oder mit dem Brot vnd Wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine Verwanten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / deñ auff die leibliche gegenwertigkeit / wider den rechten natürlichen Verstand der eynsetzung Christi. Deñ so eben dieser Leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vñ eben das Blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde / vergossen ist / in diesem Sacrament / wesentlich oder gegenwertig seyn sollen / laut der Wort der eynsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda seyn / oder aber gar nit da seyn / weder wesentlich oder gegenwertig.

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[577/0593] Es haben auch Kam̃erer vnd Raht der Statt Regenspurg / jr vnderthänigst Christlichs bedencken / den Chur vnd Fürsten zugeschickt / vnd wie man von dem Artickel deß Leibs vñ Bluts Christi im Abendtmal / klärer / deutlicher vnd richtiger / denn den Theologen (die im abschiedt solche Lehre verfasset haben) geschehen ist / lehren vnd reden sol / mit nachfolgenden Worten angezeiget: Anno 1558. So viel hierinn der Papisten greuwel vnd Abgötterey belanget / mit der Transsubstantiation / vmbtragen / einsperren / vnd anbetten / sampt der Opffermesse / dawider sind bißher alle Theologi / die sich zur Augspurgischen Confession bekennen / einig gewesen / vnd vnsers wissens nach / haben auch dieselbigẽ biß auff D. Luthers seligen Todt / wider der Zwinglischen Irrthumme fein eynträchtig mit einander gelehret / als nemlich / daß in diesem Sacrament der ware rechte Leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares Blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden / vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd daß es Christus also eyngesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedächtniß / biß jetzo letztlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grunde anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Daß der ware Leib / vnd das ware Blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendtmal seyn / noch auch in / vnter / oder mit dem Brot vnd Wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine Verwanten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / deñ auff die leibliche gegenwertigkeit / wider den rechten natürlichen Verstand der eynsetzung Christi. Deñ so eben dieser Leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vñ eben das Blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde / vergossen ist / in diesem Sacrament / wesentlich oder gegenwertig seyn sollen / laut der Wort der eynsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda seyn / oder aber gar nit da seyn / weder wesentlich oder gegenwertig.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 577. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/593>, abgerufen am 23.11.2024.