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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1553.(wie sie sich selbst mit solchem sonderlichem zunamen der Pilgrim / frembde oder wanderende Kirchen genennet haben) sich endlich in Ostfrießland begeben / vnd zu Embden / da Laßko zuvor auch gewest war / bey der Gräffelichen Wittwen Anna von Oldenburg / etc. Gräffin in Ostfrießland / nider gelassen / biß er im nachfolgenden Jare gen Franckfurt am Mayn kommen / vnd allda ein sonderliche Kirchen angerichtet / vnd von dannen in sein Vatterland in Polen sich begeben / vnd vnter wegen gen Wittenberg zum Philippo kommen / vnd endlich Anno 60. in Polen gestorben.

Joh. Vtenhouius.

Vnd hat Johannes Vtenhouius die Historiam von derselben Kirchen peregtinorum, wie es jhnen auff der Reise gegangen / außgehen lassen / da denn die Sacramentirer selbst gewündschet / daß jetzt gedachte Historia / als der sie nicht grosse ehre haben / nie nicht were ans liecht kommen. Denn viel hoher Potentaten vnd andere Obrigkeiten sich darüber hefftig geärgert haben / so fürchteten auch sich die Zwinglianer / daß demselben Exempel deß frommen Gottseligen Königs in Dennmarck vnd der löblichen Seestätte / die Nachkommen in vnsern Kirchen folgen würden / wie Lauatherus selder schreibet / vnd solches auch / wo anders eine rechte lehr durch Gottes gnade sol erhalten werden / höchlich von nöten seyn wil.

Vmb diese zeit haben die Sacramentirer angefangen viel zu rhümen / daß Philippus Melanthon zu Wittenberg offt vnnd viel an sie schreibe / vnd nennete sie seine ehrwirdige liebe Brüder / vnnd gebe priuatim für sein Person heimlich zuerkennen / daß er Caluinas ad Philippum. jrer meinung vom Sacrament were / ob er gleich solches offentlich nicht bekennen wolte / darüber sie hefftig klagten Derwegen hat auch Caluinus durch Brieffe viel vnnd lange an jhme gearbeitet / daß er sich öffentlichen / außdrücklicher / vnnd deutlicher davon erklären solte / wie in deß Caluini Epistolis zu sehen. Denn er noch bey lebzeiten Doctor Lutheri Gottseliger gedächtniß An-

Anno 1553.(wie sie sich selbst mit solchem sonderlichem zunamen der Pilgrim / frembde oder wanderende Kirchen genennet haben) sich endlich in Ostfrießland begeben / vnd zu Embden / da Laßko zuvor auch gewest war / bey der Gräffelichen Wittwen Anna von Oldenburg / etc. Gräffin in Ostfrießland / nider gelassen / biß er im nachfolgenden Jare gen Franckfurt am Mayn kommen / vnd allda ein sonderliche Kirchen angerichtet / vnd von dannen in sein Vatterland in Polen sich begeben / vñ vnter wegen gen Wittenberg zum Philippo kommen / vnd endlich Anno 60. in Polen gestorben.

Joh. Vtenhouius.

Vnd hat Johannes Vtenhouius die Historiam von derselben Kirchen peregtinorum, wie es jhnen auff der Reise gegangen / außgehen lassen / da denn die Sacramentirer selbst gewündschet / daß jetzt gedachte Historia / als der sie nicht grosse ehre haben / nie nicht were ans liecht kommen. Denn viel hoher Potentaten vnd andere Obrigkeiten sich darüber hefftig geärgert haben / so fürchteten auch sich die Zwinglianer / daß demselben Exempel deß frommen Gottseligen Königs in Dennmarck vnd der löblichen Seestätte / die Nachkommen in vnsern Kirchen folgen würden / wie Lauatherus selder schreibet / vnd solches auch / wo anders eine rechte lehr durch Gottes gnade sol erhalten werden / höchlich von nöten seyn wil.

Vmb diese zeit haben die Sacramentirer angefangen viel zu rhümen / daß Philippus Melanthon zu Wittenberg offt vnnd viel an sie schreibe / vnd nennete sie seine ehrwirdige liebe Brüder / vnnd gebe priuatim für sein Person heimlich zuerkennen / daß er Caluinas ad Philippum. jrer meinung vom Sacrament were / ob er gleich solches offentlich nicht bekennen wolte / darüber sie hefftig klagten Derwegen hat auch Caluinus durch Brieffe viel vnnd lange an jhme gearbeitet / daß er sich öffentlichen / außdrücklicher / vnnd deutlicher davon erklären solte / wie in deß Caluini Epistolis zu sehen. Denn er noch bey lebzeiten Doctor Lutheri Gottseliger gedächtniß An-

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[530/0546] (wie sie sich selbst mit solchem sonderlichem zunamen der Pilgrim / frembde oder wanderende Kirchen genennet haben) sich endlich in Ostfrießland begeben / vnd zu Embden / da Laßko zuvor auch gewest war / bey der Gräffelichen Wittwen Anna von Oldenburg / etc. Gräffin in Ostfrießland / nider gelassen / biß er im nachfolgenden Jare gen Franckfurt am Mayn kommen / vnd allda ein sonderliche Kirchen angerichtet / vnd von dannen in sein Vatterland in Polen sich begeben / vñ vnter wegen gen Wittenberg zum Philippo kommen / vnd endlich Anno 60. in Polen gestorben. Anno 1553. Vnd hat Johannes Vtenhouius die Historiam von derselben Kirchen peregtinorum, wie es jhnen auff der Reise gegangen / außgehen lassen / da denn die Sacramentirer selbst gewündschet / daß jetzt gedachte Historia / als der sie nicht grosse ehre haben / nie nicht were ans liecht kommen. Denn viel hoher Potentaten vnd andere Obrigkeiten sich darüber hefftig geärgert haben / so fürchteten auch sich die Zwinglianer / daß demselben Exempel deß frommen Gottseligen Königs in Dennmarck vnd der löblichen Seestätte / die Nachkommen in vnsern Kirchen folgen würden / wie Lauatherus selder schreibet / vnd solches auch / wo anders eine rechte lehr durch Gottes gnade sol erhalten werden / höchlich von nöten seyn wil. Vmb diese zeit haben die Sacramentirer angefangen viel zu rhümen / daß Philippus Melanthon zu Wittenberg offt vnnd viel an sie schreibe / vnd nennete sie seine ehrwirdige liebe Brüder / vnnd gebe priuatim für sein Person heimlich zuerkennen / daß er jrer meinung vom Sacrament were / ob er gleich solches offentlich nicht bekennen wolte / darüber sie hefftig klagten Derwegen hat auch Caluinus durch Brieffe viel vnnd lange an jhme gearbeitet / daß er sich öffentlichen / außdrücklicher / vnnd deutlicher davon erklären solte / wie in deß Caluini Epistolis zu sehen. Denn er noch bey lebzeiten Doctor Lutheri Gottseliger gedächtniß An- Caluinas ad Philippum.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 530. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/546>, abgerufen am 13.06.2024.