Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.hellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fährligkeit derAnno 1545. Lehr / vnd weltlicher Regiment / nicht seyn / sich mit jnen einzulassen. Diesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen Händen vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestellt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichnißPhilippus Mel. wider die Zürcher. gebracht / welches vermag / daß es je die warheit sey / daß die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenommen / vnd also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im Glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetztgedachten verzeichniß / die Philippus den D. Brücken vbergeben: Wir berichten / daß Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberländischen Stätt Predicanten / vor etlichen Jaren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den ArtickelBullingert Gottloser jrrthumb. von den Heyden / in deß Bullingers Buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn davon halten / das werden E. Churf. G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heyden ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechten Kirchen.Philippi rhat / daß man der Schweitzerischen Theologen bücher nit sol lassen feil heben. Ich achte auch / daß andere Predicanten zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zu rhaten / daß der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestatten solten / solche jre Bücher hellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fährligkeit derAnno 1545. Lehr / vñ weltlicher Regiment / nicht seyn / sich mit jnen einzulassen. Diesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen Händen vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestellt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichnißPhilippus Mel. wider die Zürcher. gebracht / welches vermag / daß es je die warheit sey / daß die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenom̃en / vñ also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im Glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetztgedachten verzeichniß / die Philippus dẽ D. Brückẽ vbergeben: Wir berichten / daß Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberländischen Stätt Predicanten / vor etlichen Jaren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den ArtickelBullingert Gottloser jrrthumb. von den Heyden / in deß Bullingers Buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn davon halten / das werden E. Churf. G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heydẽ ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechtẽ Kirchen.Philippi rhat / daß man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nit sol lassen feil heben. Ich achte auch / daß andere Predicantẽ zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) 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G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heydẽ ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechtẽ Kirchen.<note place="right">Philippi rhat / daß man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nit sol lassen feil heben.</note> Ich achte auch / daß andere Predicantẽ zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zu rhaten / daß der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestattẽ solten / solche jre Bücher </p> </div> </body> </text> </TEI> [491/0507]
hellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fährligkeit der Lehr / vñ weltlicher Regiment / nicht seyn / sich mit jnen einzulassen.
Anno 1545. Diesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen Händen vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestellt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichniß gebracht / welches vermag / daß es je die warheit sey / daß die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenom̃en / vñ also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im Glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetztgedachten verzeichniß / die Philippus dẽ D. Brückẽ vbergeben: Wir berichten / daß Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberländischen Stätt Predicanten / vor etlichen Jaren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den Artickel von den Heyden / in deß Bullingers Buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn davon halten / das werden E. Churf. G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heydẽ ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechtẽ Kirchen. Ich achte auch / daß andere Predicantẽ zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zu rhaten / daß der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestattẽ solten / solche jre Bücher
Philippus Mel. wider die Zürcher.
Bullingert Gottloser jrrthumb.
Philippi rhat / daß man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nit sol lassen feil heben.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 491. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/507>, abgerufen am 15.08.2024. |