Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Bucerus von Groppero / als zu solchem fürhabenden Werck in sonAnno 1544. derheit tüchtig hochgerühmet worden / welcher denn auch Anno 1543. derwegen gegen Bonn erfordert / wie aber Gropperus sich bald gewendetBucerus vmm Philippus stellen die Cöl nische Refor mation. / vnd dem Bucero zuwider worden / ist vom Churfürsten zu Sachssen Philippus Melanthon / zu vollnführung deß angefangenen Wercks erbetten worden / welcher auch / da die Cöllnische Clerisey anfieng wider Bucerum zu schreiben / jn mit einem sonderlichen getruckten Büchlein (für welche / da es verteutscht / Lutherus eine Vorrede gesetzt) vertretten. Wie nun die gefassete Cöllnische Reformation / durch den Truck publiciert / kompt Luthero für (wie in den Episteln / so der Wolff / wie vorgemeldet / hat Trucken lassen / erzehlet wirdt) das daselbs im Artickel vom Sacrament viel gesagt werde / von dem gebrauch vnd nutz deß Sacraments. Aber der Artickel von der gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts deß HERRN / werde mit stillschweigen vbergangen / vnd nichts deutlichs davon gesagt. Darüber LuthePhilippusle get die schult auff Bucerun daß der Artickel von hey ligen Abend mal in der Cöllntschen re formation nit genugsam verwaret. rus sehr bewegt / vnnd auch Philippum darüber (wie oben auch davon meldung geschehen) hat zur rede gestellet. Welcher sich damit entschüldigt / das nicht er / sondern Bucerus denselben Artickel gestel let / vnnd da gleich er / Philippus etwas davon geschrieben / sey doch dasselb hernach außgelassen / vnd deß Buceriding dafür gesetzet. Er habe in seinem Büchlein / wider die Cöllnische Clerisey seine gewönliche Regel gesetzt vnnd widerholet: Nemlich / dieweil man vnsern HERRN Gott an keine Creatur verbinden sol / man habe denn sein gewisses wort dazu / vnd aber die Sacramenta von Christo jhren gewissen außgetruckten befehl haben / wozu / vnd wie man derselbigen gebrauchen sol / So sey es gewiß / daß das Brodt / da man sein anders / denn nach der ordnung Christi gebraucht / auch kein Sacrament sein könne. Gleich wie das gewiß ist / wenn man einen Menschen täufft / das in solchem Tauffwerck der H. Geist gegenwertig ist / vnnd wircket. Da nu jemand wolte das Tauffwasser vmmhertragen / vnd fürgeben / darinne were vnd bleibe jmmer dar der H. Geist verschlossen / vnd Bucerus von Groppero / als zu solchem fürhabenden Werck in sonAnno 1544. derheit tüchtig hochgerühmet wordẽ / welcher deñ auch Anno 1543. derwegen gegen Bonn erfordert / wie aber Gropperus sich bald gewendetBucerus vm̃ Philippus stellẽ die Cöl nische Refor mation. / vnd dem Bucero zuwider worden / ist vom Churfürsten zu Sachssen Philippus Melanthon / zu vollnführung deß angefangenen Wercks erbetten worden / welcher auch / da die Cöllnische Clerisey anfieng wider Bucerum zu schreiben / jn mit einem sonderlichen getruckten Büchlein (für welche / da es verteutscht / Lutherus eine Vorrede gesetzt) vertretten. Wie nun die gefassete Cöllnische Reformation / durch den Truck publiciert / kompt Luthero für (wie in den Episteln / so der Wolff / wie vorgemeldet / hat Trucken lassen / erzehlet wirdt) das daselbs im Artickel vom Sacrament viel gesagt werde / von dem gebrauch vnd nutz deß Sacraments. Aber der Artickel von der gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts deß HERRN / werde mit stillschweigen vbergangen / vnd nichts deutlichs davon gesagt. Darüber LuthePhilippusle get die schult auff Bucerũ daß der Artickel võ hey ligen Abend mal in der Cöllntschẽ re formatiõ nit genugsam verwaret. rus sehr bewegt / vnnd auch Philippum darüber (wie oben auch davon meldung geschehen) hat zur rede gestellet. Welcher sich damit entschüldigt / das nicht er / sondern Bucerus denselben Artickel gestel let / vnnd da gleich er / Philippus etwas davon geschrieben / sey doch dasselb hernach außgelassen / vnd deß Buceriding dafür gesetzet. Er habe in seinem Büchlein / wider die Cöllnische Clerisey seine gewönliche Regel gesetzt vnnd widerholet: Nemlich / dieweil man vnsern HERRN Gott an keine Creatur verbinden sol / man habe denn sein gewisses wort dazu / vnd aber die Sacramenta von Christo jhren gewissen außgetruckten befehl haben / wozu / vñ wie man derselbigẽ gebrauchen sol / So sey es gewiß / daß das Brodt / da man sein anders / deñ nach der ordnung Christi gebraucht / auch kein Sacrament sein könne. Gleich wie das gewiß ist / wenn man einen Menschen täufft / das in solchem Tauffwerck der H. Geist gegenwertig ist / vnnd wircket. Da nu jemand wolte das Tauffwasser vm̃hertragen / vñ fürgeben / darinne were vnd bleibe jm̃er dar der H. 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Er habe in seinem Büchlein / wider die Cöllnische Clerisey seine gewönliche Regel gesetzt vnnd widerholet: Nemlich / dieweil man vnsern HERRN Gott an keine Creatur verbinden sol / man habe denn sein gewisses wort dazu / vnd aber die Sacramenta von Christo jhren gewissen außgetruckten befehl haben / wozu / vñ wie man derselbigẽ gebrauchen sol / So sey es gewiß / daß das Brodt / da man sein anders / deñ nach der ordnung Christi gebraucht / auch kein Sacrament sein könne. Gleich wie das gewiß ist / wenn man einen Menschen täufft / das in solchem Tauffwerck der H. Geist gegenwertig ist / vnnd wircket. Da nu jemand wolte das Tauffwasser vm̃hertragen / vñ fürgeben / darinne were vnd bleibe jm̃er dar der H. Geist verschlossen / vnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [473/0489]
Bucerus von Groppero / als zu solchem fürhabenden Werck in son derheit tüchtig hochgerühmet wordẽ / welcher deñ auch Anno 1543. derwegen gegen Bonn erfordert / wie aber Gropperus sich bald gewendet / vnd dem Bucero zuwider worden / ist vom Churfürsten zu Sachssen Philippus Melanthon / zu vollnführung deß angefangenen Wercks erbetten worden / welcher auch / da die Cöllnische Clerisey anfieng wider Bucerum zu schreiben / jn mit einem sonderlichen getruckten Büchlein (für welche / da es verteutscht / Lutherus eine Vorrede gesetzt) vertretten.
Anno 1544.
Bucerus vm̃ Philippus stellẽ die Cöl nische Refor mation. Wie nun die gefassete Cöllnische Reformation / durch den Truck publiciert / kompt Luthero für (wie in den Episteln / so der Wolff / wie vorgemeldet / hat Trucken lassen / erzehlet wirdt) das daselbs im Artickel vom Sacrament viel gesagt werde / von dem gebrauch vnd nutz deß Sacraments. Aber der Artickel von der gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts deß HERRN / werde mit stillschweigen vbergangen / vnd nichts deutlichs davon gesagt. Darüber Luthe rus sehr bewegt / vnnd auch Philippum darüber (wie oben auch davon meldung geschehen) hat zur rede gestellet. Welcher sich damit entschüldigt / das nicht er / sondern Bucerus denselben Artickel gestel let / vnnd da gleich er / Philippus etwas davon geschrieben / sey doch dasselb hernach außgelassen / vnd deß Buceriding dafür gesetzet. Er habe in seinem Büchlein / wider die Cöllnische Clerisey seine gewönliche Regel gesetzt vnnd widerholet: Nemlich / dieweil man vnsern HERRN Gott an keine Creatur verbinden sol / man habe denn sein gewisses wort dazu / vnd aber die Sacramenta von Christo jhren gewissen außgetruckten befehl haben / wozu / vñ wie man derselbigẽ gebrauchen sol / So sey es gewiß / daß das Brodt / da man sein anders / deñ nach der ordnung Christi gebraucht / auch kein Sacrament sein könne. Gleich wie das gewiß ist / wenn man einen Menschen täufft / das in solchem Tauffwerck der H. Geist gegenwertig ist / vnnd wircket. Da nu jemand wolte das Tauffwasser vm̃hertragen / vñ fürgeben / darinne were vnd bleibe jm̃er dar der H. Geist verschlossen / vnd
Philippusle get die schult auff Bucerũ daß der Artickel võ hey ligen Abend mal in der Cöllntschẽ re formatiõ nit genugsam verwaret.
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