Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.hälten / auß sonderlicher gnädiger schickung Gottes / der Kirchen /Anno 1544. vnnd allen Nachkommen / zum besten geschehen sey / können wir jetzund am füglichsten verstehen. Denn wosolch Bekenntniß verblieben / vnd nicht fort vnd außgangen were (wie denn der böse Geist nit on vrsach / dieselbige zuuerhindern / allerley / wie gemeldet / erreget) so würden die Zwinglianer sich allererst recht vnterstehen / die gantze Welt zu bereden / als were Lutherus mitallen Sächsischen Kirchen von seiner vorigen lehr vnd meinung abgewichen / vnd zu den Zwinglianern getretten / vnd würden die jetzigen Sacramentirer schwerlich nachgeben / daß Lutherus mit allen seinen Schrifften vnnd andern Büchern / solcher aufflage sich erwehren köndte / weil sie sonderlich vber solche seine endtliche vnnd letzte erklärung / vnnd öffentlich für Gott vnd aller Welt gethanem vnd außgegangenem Bekenntniß / sich dennoch nicht scheuwen noch schämen / durch offenbare LandtlügenHandlungen der Sacramentirer. (wie es für dieser zeit in offenen Schrifften recht genennet worden / daruon hernach an seinem ort ferrner meldung vnd bericht geschehen sol) außzusprengen / vnd zu tichten / als sey Lutherus noch vor seinem ende / von seiner vorigen Lehr vnd meinung vom heyligen Abendtmal abgewichen / vnd zu dem schwarm der Zwinglianer getretten. Dieweil aber das kurtze letzte bekenntniß Lutheri vom NachtmalTom. 8. Ien. pag. 192. deß HERRN / in seinen Tomis öffentlich fürhanden / vnd allen Christen / die den grundt dieses handels vnd streits zuwissen begeren / nützlich vnnd nötig ist zu lesen / so wollen wir hiemit den Christlichen Leser dahin gewiesen haben / daß ers mit fleiß selber lese / vnd darumbSacramentirer bringen nichts neuwes mehr herfür / das nicht gnugsam durch D. L. wider legt / vnd zu schanden ge macht were rechte Lehr / vnd widerlegung alles Schwarms fasse / denn Lutherus lebet darinnen / lehret / wehret / streitet vnd vberwindet / also / daß nichts newes jetzt nu mehr von den Sacramentirern wir herfür gebracht / das nicht gründtlich vnd außführlich / doch rundt vnd gewaltig / mit Gottes Wort von D. Luthero im selben bekenntniß / were darnider geschlagen / vnd zu schanden gemacht. D. Lutherus zeuget erstlich / daß er die Sacramentschwer- hälten / auß sonderlicher gnädiger schickung Gottes / der Kirchen /Anno 1544. vnnd allen Nachkommen / zum besten geschehen sey / können wir jetzund am füglichsten verstehen. Denn wosolch Bekenntniß verblieben / vnd nicht fort vnd außgangen were (wie denn der böse Geist nit on vrsach / dieselbige zuuerhindern / allerley / wie gemeldet / erreget) so würden die Zwinglianer sich allererst recht vnterstehen / die gantze Welt zu bereden / als were Lutherus mitallen Sächsischen Kirchen von seiner vorigen lehr vñ meinung abgewichen / vnd zu den Zwinglianern getretten / vnd würden die jetzigen Sacramentirer schwerlich nachgeben / daß Lutherus mit allen seinen Schrifften vnnd andern Büchern / solcher aufflage sich erwehren köndte / weil sie sonderlich vber solche seine endtliche vnnd letzte erklärung / vnnd öffentlich für Gott vnd aller Welt gethanem vnd außgegangenem Bekenntniß / sich dennoch nicht scheuwen noch schämen / durch offenbare LandtlügenHandlungẽ der Sacramentirer. (wie es für dieser zeit in offenen Schrifften recht genennet worden / daruon hernach an seinem ort ferrner meldung vnd bericht geschehen sol) außzusprengen / vnd zu tichten / als sey Lutherus noch vor seinem ende / von seiner vorigen Lehr vnd meinung vom heyligẽ Abendtmal abgewichen / vnd zu dem schwarm der Zwinglianer getretten. Dieweil aber das kurtze letzte bekeñtniß Lutheri vom NachtmalTom. 8. Ien. pag. 192. deß HERRN / in seinen Tomis öffentlich fürhanden / vnd allen Christen / die den grundt dieses handels vnd streits zuwissen begeren / nützlich vnnd nötig ist zu lesen / so wollen wir hiemit den Christlichen Leser dahin gewiesen haben / daß ers mit fleiß selber lese / vnd darumbSacramentirer bringẽ nichts neuwes mehr herfür / das nicht gnugsam durch D. L. wider legt / vnd zu schanden ge macht were rechte Lehr / vnd widerlegung alles Schwarms fasse / denn Lutherus lebet dariñen / lehret / wehret / streitet vnd vberwindet / also / daß nichts newes jetzt nu mehr von den Sacramentirern wir herfür gebracht / das nicht gründtlich vnd außführlich / doch rundt vnd gewaltig / mit Gottes Wort von D. Luthero im selben bekenntniß / were darnider geschlagen / vnd zu schanden gemacht. D. Lutherus zeuget erstlich / daß er die Sacramentschwer- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0483" n="467"/> hälten / auß sonderlicher gnädiger schickung Gottes / der Kirchen /<note place="right">Anno 1544.</note> vnnd allen Nachkommen / zum besten geschehen sey / können wir jetzund am füglichsten verstehen. 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hälten / auß sonderlicher gnädiger schickung Gottes / der Kirchen / vnnd allen Nachkommen / zum besten geschehen sey / können wir jetzund am füglichsten verstehen. Denn wosolch Bekenntniß verblieben / vnd nicht fort vnd außgangen were (wie denn der böse Geist nit on vrsach / dieselbige zuuerhindern / allerley / wie gemeldet / erreget) so würden die Zwinglianer sich allererst recht vnterstehen / die gantze Welt zu bereden / als were Lutherus mitallen Sächsischen Kirchen von seiner vorigen lehr vñ meinung abgewichen / vnd zu den Zwinglianern getretten / vnd würden die jetzigen Sacramentirer schwerlich nachgeben / daß Lutherus mit allen seinen Schrifften vnnd andern Büchern / solcher aufflage sich erwehren köndte / weil sie sonderlich vber solche seine endtliche vnnd letzte erklärung / vnnd öffentlich für Gott vnd aller Welt gethanem vnd außgegangenem Bekenntniß / sich dennoch nicht scheuwen noch schämen / durch offenbare Landtlügen (wie es für dieser zeit in offenen Schrifften recht genennet worden / daruon hernach an seinem ort ferrner meldung vnd bericht geschehen sol) außzusprengen / vnd zu tichten / als sey Lutherus noch vor seinem ende / von seiner vorigen Lehr vnd meinung vom heyligẽ Abendtmal abgewichen / vnd zu dem schwarm der Zwinglianer getretten.
Anno 1544.
Handlungẽ der Sacramentirer. Dieweil aber das kurtze letzte bekeñtniß Lutheri vom Nachtmal deß HERRN / in seinen Tomis öffentlich fürhanden / vnd allen Christen / die den grundt dieses handels vnd streits zuwissen begeren / nützlich vnnd nötig ist zu lesen / so wollen wir hiemit den Christlichen Leser dahin gewiesen haben / daß ers mit fleiß selber lese / vnd darumb rechte Lehr / vnd widerlegung alles Schwarms fasse / denn Lutherus lebet dariñen / lehret / wehret / streitet vnd vberwindet / also / daß nichts newes jetzt nu mehr von den Sacramentirern wir herfür gebracht / das nicht gründtlich vnd außführlich / doch rundt vnd gewaltig / mit Gottes Wort von D. Luthero im selben bekenntniß / were darnider geschlagen / vnd zu schanden gemacht.
Tom. 8. Ien. pag. 192.
Sacramentirer bringẽ nichts neuwes mehr herfür / das nicht gnugsam durch D. L. wider legt / vnd zu schanden ge macht were D. Lutherus zeuget erstlich / daß er die Sacramentschwer-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 467. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/483>, abgerufen am 17.07.2024. |