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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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daß jhn derhalben auch der fromme vnd weise Churfürst FriedrichAnno 1524. / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die Gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnnd andere threwe Collegae Lutheri mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben Praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnnd Schulen herfür getreten / daß nicht Lutherus den rhum alleine bey allen EuangelischenCarlstads vnruhe. Ständen deß Römischen Reichs hette / sondern der Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen Namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen:

Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget.

Vnterstehe dich etwas / vnnd wage es / auff daß du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wirdt / so ist vnnd bleibt er doch arm / vnnd veracht. Niemandt gibt jhm was darzu / daß er from ist / er muß kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser Vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten / in der Kirchen zu Wittenberg an zurumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen Predigten allerley vngereimbt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keiserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis Gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wider bestellen vnd führen.

Vnd da Gott der Herr zu der zeit auß sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute Künste / vnnd sonderlich die Heuptsprachen / darinnen die heilige Schrifft beschrieben / gewaltig wider an Tag bracht / daher dann das Reich deß Sathans bey Jüden / Papisten / vnnd andern / nicht einen ge-

daß jhn derhalben auch der fromme vnd weise Churfürst FriedrichAnno 1524. / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die Gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnnd andere threwe Collegae Lutheri mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben Praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnnd Schulen herfür getreten / daß nicht Lutherus den rhum alleine bey allen EuangelischenCarlstads vnruhe. Ständen deß Römischẽ Reichs hette / sondern der Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen Namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen:

Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget.

Vnterstehe dich etwas / vnnd wage es / auff daß du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wirdt / so ist vnnd bleibt er doch arm / vnnd veracht. Niemandt gibt jhm was darzu / daß er from ist / er muß kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser Vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten / in der Kirchen zu Wittenberg an zurumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen Predigten allerley vngereimbt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keiserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis Gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wider bestellen vnd führen.

Vnd da Gott der Herr zu der zeit auß sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute Künste / vnnd sonderlich die Heuptsprachen / darinnen die heilige Schrifft beschrieben / gewaltig wider an Tag bracht / daher dann das Reich deß Sathans bey Jüden / Papisten / vnnd andern / nicht einen ge-

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[31/0047] daß jhn derhalben auch der fromme vnd weise Churfürst Friedrich / an einen etwas abgelegnen ort wegschaffen hat lassen / eben da / wie sonst durch die Gnade Gottes zu Wittenberg alles ruhig gewesen / vnnd andere threwe Collegae Lutheri mit der gantzen Kirche / vmb fortsetzung deß Euangelij / vnd erhaltung jhres lieben Praeceptoris, zu Gott ernstlich geseufftzet vnd gebetet / da ist Carlstad mit seinem rumor in Kirchen vnnd Schulen herfür getreten / daß nicht Lutherus den rhum alleine bey allen Euangelischen Ständen deß Römischẽ Reichs hette / sondern der Andreas Bodenstein von Carlstad jhme auch einen Namen machte. Hat es derwegen nach dem alten Verß fürgenommen: Anno 1524. Carlstads vnruhe. Aude aliquid breuibus Gyaris & carcere dignum, Si vis esse aliquid, probitas laudatur & alget. Vnterstehe dich etwas / vnnd wage es / auff daß du ein namen bekömmest / vnd nicht dahinden bleibst. Denn wer jmmer wil from sein / ob er gleich dauon wegen gelobet wirdt / so ist vnnd bleibt er doch arm / vnnd veracht. Niemandt gibt jhm was darzu / daß er from ist / er muß kalt gnug dabey sitzen / etc. Vnd eben dieser Vrsachen halben fehet Carlstad neben wenig andern / darzu vberredeten / in der Kirchen zu Wittenberg an zurumoren / nicht allein mit vnzeitigem Bildstürmen vnd abthuung der gewönlichen Kirchen Ceremonien / sondern gibt auch in seinen Predigten allerley vngereimbt ding für / man solle nicht nach den geschriebenen Keiserlichen Rechten / welche von Menschen gemacht / sondern nach Mosis Gesetzen / die Gott selber gegeben / die Regiment vnd Gerichte / hin vnd wider bestellen vnd führen. Vnd da Gott der Herr zu der zeit auß sondern gnaden neben dem Euangelio allerley gute Künste / vnnd sonderlich die Heuptsprachen / darinnen die heilige Schrifft beschrieben / gewaltig wider an Tag bracht / daher dann das Reich deß Sathans bey Jüden / Papisten / vnnd andern / nicht einen ge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/47>, abgerufen am 27.04.2024.