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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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hen Anno 1524./ wenn sie in winckel kröchen / vnd das Liecht scheweten / etc. wie er dann von Carlstad schreibet / im andern theil wider die Himlischen Warumb D Lutherus gewolt / daß Carlstad mit seinem jrrthumb herfür aus Liecht keme.Propheten / daß er drey jhar vorher / ehe Lutherus wider jhn geschrieben / mit seinem jrrthumb sey schwanger gangen / da er dann viel mehr schaden in der Kirchen gethan / als hernach / da man auß seinen gedruckten Büchern vrsach gehabt / seinen schwarm in öffentlichen Predigten vnnd Schrifften zuwiderlegen / vnd also die einfeltigen dauor zuuerwarnen: Vnnd dahin gehets / daß Lutherus jm nicht alleine außgeboten / sondern auch mit verehrung deß Goltgülden / jhn gelocket hat / damit der Fuchs / wie man saget / endlich zum Loch herauß keme / vnnd desto baß vnd ehe gefangen vnnd bestrickt werden möchte / etc. vnd hat solches darumb öffentlich / in beysein vieler frembder vnd Jenischen / auch Keiserlichen vnd Marggräffischen Botten / gethan / damit allenthalben außkeme / wie felschlich Carlstad Lutherum außgetragen / als ob er jm den druck gehindert vnd versperret hette. Vnd das sey gnug von demselbigen Gesprech. Darauß gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegentheil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchauß weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze Jhar lang an seinen verfürischen Büchern gemacht vnd getichtet hette.

Vnd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der Herr / sonderlich diesen Sacramentierischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeiget habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit D. Luther in des Reichs Acht wirdt guediglich erhalten.Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage für Königen vnnd Fürsten / nach der Weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnnd also allenthalben in öffentlicher gefahr Leibes vnnd Lebens war /

hen Anno 1524./ wenn sie in winckel kröchen / vnd das Liecht scheweten / etc. wie er dann von Carlstad schreibet / im andern theil wider die Himlischen Warumb D Lutherus gewolt / daß Carlstad mit seinem jrrthumb herfür aus Liecht keme.Propheten / daß er drey jhar vorher / ehe Lutherus wider jhn geschrieben / mit seinem jrrthumb sey schwanger gangen / da er dann viel mehr schaden in der Kirchen gethan / als hernach / da man auß seinen gedruckten Büchern vrsach gehabt / seinen schwarm in öffentlichen Predigten vnnd Schrifften zuwiderlegen / vnd also die einfeltigen dauor zuuerwarnen: Vnnd dahin gehets / daß Lutherus jm nicht alleine außgeboten / sondern auch mit verehrung deß Goltgülden / jhn gelocket hat / damit der Fuchs / wie man saget / endlich zum Loch herauß keme / vnnd desto baß vnd ehe gefangen vnnd bestrickt werden möchte / etc. vnd hat solches darumb öffentlich / in beysein vieler frembder vnd Jenischen / auch Keiserlichen vnd Marggräffischen Botten / gethan / damit allenthalben außkeme / wie felschlich Carlstad Lutherum außgetragen / als ob er jm den druck gehindert vñ versperret hette. Vñ das sey gnug von demselbigen Gesprech. Darauß gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegentheil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchauß weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze Jhar lang an seinen verfürischen Büchern gemacht vnd getichtet hette.

Vnd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der Herr / sonderlich diesen Sacramentierischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeiget habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit D. Luther in des Reichs Acht wirdt guediglich erhalten.Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage für Königen vnnd Fürsten / nach der Weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnnd also allenthalben in öffentlicher gefahr Leibes vnnd Lebens war /

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[30/0046] hen / wenn sie in winckel kröchen / vnd das Liecht scheweten / etc. wie er dann von Carlstad schreibet / im andern theil wider die Himlischen Propheten / daß er drey jhar vorher / ehe Lutherus wider jhn geschrieben / mit seinem jrrthumb sey schwanger gangen / da er dann viel mehr schaden in der Kirchen gethan / als hernach / da man auß seinen gedruckten Büchern vrsach gehabt / seinen schwarm in öffentlichen Predigten vnnd Schrifften zuwiderlegen / vnd also die einfeltigen dauor zuuerwarnen: Vnnd dahin gehets / daß Lutherus jm nicht alleine außgeboten / sondern auch mit verehrung deß Goltgülden / jhn gelocket hat / damit der Fuchs / wie man saget / endlich zum Loch herauß keme / vnnd desto baß vnd ehe gefangen vnnd bestrickt werden möchte / etc. vnd hat solches darumb öffentlich / in beysein vieler frembder vnd Jenischen / auch Keiserlichen vnd Marggräffischen Botten / gethan / damit allenthalben außkeme / wie felschlich Carlstad Lutherum außgetragen / als ob er jm den druck gehindert vñ versperret hette. Vñ das sey gnug von demselbigen Gesprech. Darauß gnugsam zusehen / mit was vnfug das gegentheil alle schuld dieses erregten streits auff Lutherum zulegen / vnd jhren Carlstad durchauß weiß zu brennen sich vnterstehet / da er doch / wie oben ex Luthero gemeldet / zu der zeit allbereit drey gantze Jhar lang an seinen verfürischen Büchern gemacht vnd getichtet hette. Anno 1524. Warumb D Lutherus gewolt / daß Carlstad mit seinem jrrthumb herfür aus Liecht keme. Vnd wenn fromme Christen ein wenig zu rück auff den ersten anfang sehen / befindet sichs / wie Gott der Herr / sonderlich diesen Sacramentierischen geist bald im anfang gezeichnet / vnd seiner Kirchen / was von jhme zuhalten / gleich wie mit fingern / gezeiget habe. Dann eben zu der beschwerlichen trübseligen zeit Anno 1521. wie Lutherus seiner lehr halben zu Wormbs auff dem Reichstage für Königen vnnd Fürsten / nach der Weissagung Christi Luc. 21. gestellet / vnnd darnach vom Keyser Carolo öffentlich in deß Reichs Acht gethan / vnnd also allenthalben in öffentlicher gefahr Leibes vnnd Lebens war / D. Luther in des Reichs Acht wirdt guediglich erhalten.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/46>, abgerufen am 27.04.2024.