Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1538.trewe Diener Christi. Denn das ist ja die Kirchen vervnrühigen. Nun sey Gott befohlen / vnd liebe vns. Straßburg / im Octob. 1538. Auß diesem schreiben Buceri (darinn er auch vber die erzchleten wort sein jrrthumb vnd feil erkennet / vnd bekennet / wie er D. Luthero offtmals vnrecht gethan habe) sihet der Christliche Leser / wie Bucerus vber die Zürchische Predicanten / vnd fürnemlich vber den Bullingerum (dem er auch endlich durch ein sonderbar schreiben alle freundschafft vnnd Bruderschafft auffgekündiget / vnd renuncirt) so hefftig geklagt hat / daß sie zu keiner Concordia weder lust noch liebe gehabt / noch dem Bucer vnd Capitonj (die doch jren glimpff gesucht) folgen wöllen / wil geschweigen / daß sie D. Luthero hetten etwas nachgeben sollen. Brosij Wolffen vn verschämpt leichtfertig gericht.Darauß ist abermal deß vnverschämpten Wolffs gedicht billich anzufeinden / der sich nicht schewet fürzugeben / als haben die Schweitzer D. Luthero aller dinges ein solches genügen gethan / daß sie zu beyden theilen gäntzlich verglichen worden / vnd die auffgerichte Concordiam zu Wittenberg / gern vnd willig angenommen / welches ja eine lautere nullitet ist. Wolffische vnwarheit.Noch vn verschämpter ist dieser deß Wolffs vngrund / daß er schreiet / Lutherus sey an den Schweitzern friedbrüchig worden / weil er (da er gesehen / daß sie die Concordiam nicht allein nicht annemmen / noch vnterschreiben wöllen / sondern auch deß Zwingels jrrthumb noch jmmer zu beschönen / vnd durch den nachdrück seiner Bücher je länger je weiter außzubreiten / sich vnterstünden) Anno 1544. öffentlich wider sie geschrieben. Was aber diß für eine Zwinglische Wölffische warheit sey / ist bißher gnugsam erwiesen / vnd durch diese Historische verzeichniß jedermenniglich für Augen gestellet. Visitationbuch.Im selbigen Jar / Anno 38. ist zu Wittenberg widerumb gedruckt worden / der vnterricht der Visitation im Churfürstenthumb zu Sachsen / erstlich vom Philippo / Anno 28. geschrieben / vnd nun Anno 38. von Luthero vbersehen / vnd wiewol dazumal Anno 1538.trewe Diener Christi. Denn das ist ja die Kirchen vervnrühigen. Nun sey Gott befohlen / vñ liebe vns. Straßburg / im Octob. 1538. Auß diesem schreiben Buceri (dariñ er auch vber die erzchleten wort sein jrrthumb vnd feil erkennet / vnd bekennet / wie er D. Luthero offtmals vnrecht gethan habe) sihet der Christliche Leser / wie Bucerus vber die Zürchische Predicanten / vnd fürnemlich vber den Bullingerum (dem er auch endlich durch ein sonderbar schreiben alle freundschafft vnnd Bruderschafft auffgekündiget / vnd renuncirt) so hefftig geklagt hat / daß sie zu keiner Concordia weder lust noch liebe gehabt / noch dem Bucer vnd Capitonj (die doch jren glimpff gesucht) folgen wöllen / wil geschweigen / daß sie D. Luthero hetten etwas nachgeben sollen. Brosij Wolffen vn verschämpt leichtfertig gericht.Darauß ist abermal deß vnverschämpten Wolffs gedicht billich anzufeinden / der sich nicht schewet fürzugeben / als haben die Schweitzer D. Luthero aller dinges ein solches genügen gethan / daß sie zu beyden theilen gäntzlich verglichen worden / vñ die auffgerichte Concordiam zu Wittenberg / gern vnd willig angenommen / welches ja eine lautere nullitet ist. Wolffische vnwarheit.Noch vn verschämpter ist dieser deß Wolffs vngrund / daß er schreiet / Lutherus sey an den Schweitzern friedbrüchig worden / weil er (da er gesehen / daß sie die Concordiam nicht allein nicht annemmen / noch vnterschreiben wöllen / sondern auch deß Zwingels jrrthumb noch jmmer zu beschönen / vnd durch den nachdrück seiner Bücher je länger je weiter außzubreiten / sich vnterstünden) Anno 1544. öffentlich wider sie geschrieben. Was aber diß für eine Zwinglische Wölffische warheit sey / ist bißher gnugsam erwiesen / vñ durch diese Historische verzeichniß jedermenniglich für Augen gestellet. Visitationbuch.Im selbigen Jar / Anno 38. ist zu Wittenberg widerumb gedruckt worden / der vnterricht der Visitation im Churfürstenthumb zu Sachsen / erstlich vom Philippo / Anno 28. geschrieben / vnd nun Anno 38. von Luthero vbersehen / vnd wiewol dazumal <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0448" n="432"/><note place="left">Anno 1538.</note>trewe Diener Christi. 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trewe Diener Christi. Denn das ist ja die Kirchen vervnrühigen. Nun sey Gott befohlen / vñ liebe vns. Straßburg / im Octob. 1538.
Anno 1538. Auß diesem schreiben Buceri (dariñ er auch vber die erzchleten wort sein jrrthumb vnd feil erkennet / vnd bekennet / wie er D. Luthero offtmals vnrecht gethan habe) sihet der Christliche Leser / wie Bucerus vber die Zürchische Predicanten / vnd fürnemlich vber den Bullingerum (dem er auch endlich durch ein sonderbar schreiben alle freundschafft vnnd Bruderschafft auffgekündiget / vnd renuncirt) so hefftig geklagt hat / daß sie zu keiner Concordia weder lust noch liebe gehabt / noch dem Bucer vnd Capitonj (die doch jren glimpff gesucht) folgen wöllen / wil geschweigen / daß sie D. Luthero hetten etwas nachgeben sollen.
Darauß ist abermal deß vnverschämpten Wolffs gedicht billich anzufeinden / der sich nicht schewet fürzugeben / als haben die Schweitzer D. Luthero aller dinges ein solches genügen gethan / daß sie zu beyden theilen gäntzlich verglichen worden / vñ die auffgerichte Concordiam zu Wittenberg / gern vnd willig angenommen / welches ja eine lautere nullitet ist.
Noch vn verschämpter ist dieser deß Wolffs vngrund / daß er schreiet / Lutherus sey an den Schweitzern friedbrüchig worden / weil er (da er gesehen / daß sie die Concordiam nicht allein nicht annemmen / noch vnterschreiben wöllen / sondern auch deß Zwingels jrrthumb noch jmmer zu beschönen / vnd durch den nachdrück seiner Bücher je länger je weiter außzubreiten / sich vnterstünden) Anno 1544. öffentlich wider sie geschrieben. Was aber diß für eine Zwinglische Wölffische warheit sey / ist bißher gnugsam erwiesen / vñ durch diese Historische verzeichniß jedermenniglich für Augen gestellet.
Im selbigen Jar / Anno 38. ist zu Wittenberg widerumb gedruckt worden / der vnterricht der Visitation im Churfürstenthumb zu Sachsen / erstlich vom Philippo / Anno 28. geschrieben / vnd nun Anno 38. von Luthero vbersehen / vnd wiewol dazumal
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