Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1534.vnd meinung vom Abendmal / bleiben lassen / vnd wenn gleich einer so / der ander anders / davon redete / solte man darüber nicht streiten / Sondern vntereinander gute Brüder vnd Gesellen seyn / als were man in der sachen vnd im Haupthandel durchauß einig / oder man möchte zu beyden theilen sich solcher Wort vnd Reden vergleichen / welche ein jedes Theil / auff seine vorige Lehr / Verstand vnd Meinung / deuten vnd ziehen köndte. Auch wolten die gewesene Zwinglianer dessen nicht namen haben / daß man zu Lutheri lehr vnd meinung damit trette / vnd sich begebe / fürnemlich aber / daß man in der vorher geführten Zwinglischen lehr / das wenigste vnd geringste widerruffen oder retractieren wolte. Dawider hat nu Ambsdorfius etliche Propositiones vnnd Artickel gestellet / vnd dieselbigen damals lassen außgehen / vnd darinn mit namen die Prediger zu Straßburg angegriffen / welche ob gleich die weltliche Obrigkeit sich gegen den Chur vnd Fürsten der Augspurgischen Confession / aller dings gemeß erkläret / vnnd darumb in die gemeine Friedshandlung zugelassen vnd angenommen waren / wie davon oben Bericht geschehen / dennoch nicht ruhen / vnnd jhren Irrthumb erkennen / sondern nie vnrecht gelehret vnd gethan haben wolten / vnd doch fürgaben / sie weren einerley lehr vnd meynung mit Luthero / wie weiter folgen wird. Anno 1535.Anno 1535. Butzer schreibt wid den Ambsdorff. Anno 1535. im Aprill / hat Bucerus / sampt den Predigern zu Augspurg / auff vorgemeldte Artickel Ambsdorfij / mit achtzig Schlußreden oder propositionibus geantwortet / darmit gegen Luthero / jhrer Lehr vnnd Glaubens halben / vom Abendtmal deß HERRN / sich etwas deutlicher vnd außführlicher zu erklären / davon wir etliche / so zur ordnung vnd erklärung der Historien dienen / hieher verzeichnen wollen / Nemlich: Buceri vnd Prediger zuWir gläuben / lehren vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal / warhafftiglich gereicht vnnd empfangen werde / nicht allein Anno 1534.vnd meinung vom Abendmal / bleiben lassen / vnd weñ gleich einer so / der ander anders / davon redete / solte man darüber nicht streiten / Sondern vntereinander gute Brüder vnd Gesellen seyn / als were man in der sachen vnd im Haupthandel durchauß einig / oder man möchte zu beyden theilen sich solcher Wort vnd Reden vergleichẽ / welche ein jedes Theil / auff seine vorige Lehr / Verstand vnd Meinung / deuten vnd ziehen köndte. Auch wolten die gewesene Zwinglianer dessen nicht namen haben / daß man zu Lutheri lehr vnd meinung damit trette / vnd sich begebe / fürnemlich aber / daß man in der vorher geführten Zwinglischen lehr / das wenigste vnd geringste widerruffen oder retractieren wolte. Dawider hat nu Ambsdorfius etliche Propositiones vnnd Artickel gestellet / vñ dieselbigen damals lassen außgehen / vñ darinn mit namẽ die Prediger zu Straßburg angegriffen / welche ob gleich die weltliche Obrigkeit sich gegen den Chur vnd Fürsten der Augspurgischen Confession / aller dings gemeß erkläret / vnnd darumb in die gemeine Friedshandlung zugelassen vnd angenommen waren / wie davon oben Bericht geschehen / dennoch nicht ruhen / vnnd jhren Irrthumb erkennen / sondern nie vnrecht gelehret vnd gethan haben wolten / vnd doch fürgaben / sie weren einerley lehr vnd meynung mit Luthero / wie weiter folgen wird. Anno 1535.Anno 1535. Butzer schreibt wid den Ambsdorff. Anno 1535. im Aprill / hat Bucerus / sampt den Predigern zu Augspurg / auff vorgemeldte Artickel Ambsdorfij / mit achtzig Schlußreden oder propositionibus geantwortet / darmit gegen Luthero / jhrer Lehr vnnd Glaubens halben / vom Abendtmal deß HERRN / sich etwas deutlicher vnd außführlicher zu erklären / davon wir etliche / so zur ordnung vnd erklärung der Historien dienẽ / hieher verzeichnen wollen / Nemlich: Buceri vnd Prediger zuWir gläuben / lehren vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal / warhafftiglich gereicht vnnd empfangen werde / nicht allein <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0328" n="312"/><note place="left">Anno 1534.</note>vnd meinung vom Abendmal / bleiben lassen / vnd weñ gleich einer so / der ander anders / davon redete / solte man darüber nicht streiten / Sondern vntereinander gute Brüder vnd Gesellen seyn / als were man in der sachen vnd im Haupthandel durchauß einig / oder man möchte zu beyden theilen sich solcher Wort vnd Reden vergleichẽ / welche ein jedes Theil / auff seine vorige Lehr / Verstand vnd Meinung / deuten vnd ziehen köndte. Auch wolten die gewesene Zwinglianer dessen nicht namen haben / daß man zu Lutheri lehr vnd meinung damit trette / vnd sich begebe / fürnemlich aber / daß man in der vorher geführten Zwinglischen lehr / das wenigste vnd geringste widerruffen oder retractieren wolte.</p> <p>Dawider hat nu Ambsdorfius etliche Propositiones vnnd Artickel gestellet / vñ dieselbigen damals lassen außgehen / vñ darinn mit namẽ die Prediger zu Straßburg angegriffen / welche ob gleich die weltliche Obrigkeit sich gegen den Chur vnd Fürsten der Augspurgischen Confession / aller dings gemeß erkläret / vnnd darumb in die gemeine Friedshandlung zugelassen vnd angenommen waren / wie davon oben Bericht geschehen / dennoch nicht ruhen / vnnd jhren Irrthumb erkennen / sondern nie vnrecht gelehret vnd gethan haben wolten / vnd doch fürgaben / sie weren einerley lehr vnd meynung mit Luthero / wie weiter folgen wird.</p> <note place="left">Anno 1535.</note> </div> <div> <head>Anno 1535.<lb/></head> <note place="left">Butzer schreibt wid den Ambsdorff.</note> <p>Anno 1535. im Aprill / hat Bucerus / sampt den Predigern zu Augspurg / auff vorgemeldte Artickel Ambsdorfij / mit achtzig Schlußreden oder propositionibus geantwortet / darmit gegen Luthero / jhrer Lehr vnnd Glaubens halben / vom Abendtmal deß HERRN / sich etwas deutlicher vnd außführlicher zu erklären / davon wir etliche / so zur ordnung vnd erklärung der Historien dienẽ / hieher verzeichnen wollen / Nemlich:</p> <note place="left">Buceri vnd Prediger zu</note> <p>Wir gläuben / lehren vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal / warhafftiglich gereicht vnnd empfangen werde / nicht allein </p> </div> </body> </text> </TEI> [312/0328]
vnd meinung vom Abendmal / bleiben lassen / vnd weñ gleich einer so / der ander anders / davon redete / solte man darüber nicht streiten / Sondern vntereinander gute Brüder vnd Gesellen seyn / als were man in der sachen vnd im Haupthandel durchauß einig / oder man möchte zu beyden theilen sich solcher Wort vnd Reden vergleichẽ / welche ein jedes Theil / auff seine vorige Lehr / Verstand vnd Meinung / deuten vnd ziehen köndte. Auch wolten die gewesene Zwinglianer dessen nicht namen haben / daß man zu Lutheri lehr vnd meinung damit trette / vnd sich begebe / fürnemlich aber / daß man in der vorher geführten Zwinglischen lehr / das wenigste vnd geringste widerruffen oder retractieren wolte.
Anno 1534. Dawider hat nu Ambsdorfius etliche Propositiones vnnd Artickel gestellet / vñ dieselbigen damals lassen außgehen / vñ darinn mit namẽ die Prediger zu Straßburg angegriffen / welche ob gleich die weltliche Obrigkeit sich gegen den Chur vnd Fürsten der Augspurgischen Confession / aller dings gemeß erkläret / vnnd darumb in die gemeine Friedshandlung zugelassen vnd angenommen waren / wie davon oben Bericht geschehen / dennoch nicht ruhen / vnnd jhren Irrthumb erkennen / sondern nie vnrecht gelehret vnd gethan haben wolten / vnd doch fürgaben / sie weren einerley lehr vnd meynung mit Luthero / wie weiter folgen wird.
Anno 1535.
Anno 1535. im Aprill / hat Bucerus / sampt den Predigern zu Augspurg / auff vorgemeldte Artickel Ambsdorfij / mit achtzig Schlußreden oder propositionibus geantwortet / darmit gegen Luthero / jhrer Lehr vnnd Glaubens halben / vom Abendtmal deß HERRN / sich etwas deutlicher vnd außführlicher zu erklären / davon wir etliche / so zur ordnung vnd erklärung der Historien dienẽ / hieher verzeichnen wollen / Nemlich:
Wir gläuben / lehren vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal / warhafftiglich gereicht vnnd empfangen werde / nicht allein
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