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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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vnd deiner Lieb selbs notturfft nach / gehorsamlich vnnd gutwillig /Anno 1534. das wird gedachte Keyserliche Mayestet / von deiner Liebe zu sonderm wolgefallen verstehen. So wöllen wir es selbs gegen deiner Lieb in sonderm / gnedigen vnd freundlichem willen erkennen vnd bedencken. Geben in vnserm Schloß zu Praga / den fünfftzehenden tag deß Monats Augusti / Anno 1534. Vnserer Reiche deß Römischen im vierdten / vnd der andern im achten.

Auff diß Königliche schreiben hat der Churfürst geantwortet / daß sein Herr Vatter seliger / vnd er / allezeit der Zwinglischen Lehr nicht weniger / denn jemandt anders / zuwider gewest / wie solches zum offtermal auff gehaltenem Reichßtag / vnd sonst gnugsam vermerckt / wolle auch nachmals die Zwinglische Lehr vnd die Widertäuffer in seinen Landen nicht leyden / sondern mit schreiben / lehren vnd predigen auffs schärpffste widerfechten / vnd solchen Irrthumb wehren lassen / vnd sich / damit es nicht eynbräche / darwider legen / welches sich der König zu jhm vnd den seinen forthin / durch verleyhung der Gnaden Gottes / auch also / vnnd nicht anders / versehen sol: Denn ers vnnd die seinen an keinem Christlichem möglichem fleiß / den Sachen zu begegnen / wöllen mangel fürfallen lassen / etc.

Eben in demselbigen Jar 1534. ist der WidertäufferischerWidertäufferisches wesen zu Münster in Westphalen. Streit in der Statt Münster / hefftig vnnd beschwerlich worden / welches auch endtlich auff eine öffentliche Auffruhr außgelauffen. Vnd da haben die Prediger zu Straßburg / ein zimlich groß Buch geschrieben an die Statt vnd Kirchen zu Münster in Westphalen / von einsetzung der Diener deß Worts / von der Kindertauffe / vnd von dem Sacrament deß Leibs vnnd Bluts Christi / welches Getruckt ist im Martio / Anni 1534. Vnd weil die Prediger zu Münster damals allerley vnrichtige vnd abschewliche ding in jren schrifften mit vntermengeten / hat Bucerus gedacht / er wolle also vnter jrem Namen (quasi sub tertia, quod dicitur, persona) etliche Zwinglische Irrthumben desto bequemlicher vnd füglicher straffen vnd verwerffen / vnd also einen weg zu gemeiner vereinigung in dem

vnd deiner Lieb selbs notturfft nach / gehorsamlich vnnd gutwillig /Anno 1534. das wird gedachte Keyserliche Mayestet / von deiner Liebe zu sonderm wolgefallen verstehen. So wöllen wir es selbs gegen deiner Lieb in sonderm / gnedigen vnd freundlichem willen erkennen vñ bedencken. Geben in vnserm Schloß zu Praga / den fünfftzehenden tag deß Monats Augusti / Anno 1534. Vnserer Reiche deß Römischen im vierdten / vnd der andern im achten.

Auff diß Königliche schreiben hat der Churfürst geantwortet / daß sein Herr Vatter seliger / vnd er / allezeit der Zwinglischen Lehr nicht weniger / denn jemandt anders / zuwider gewest / wie solches zum offtermal auff gehaltenem Reichßtag / vñ sonst gnugsam vermerckt / wolle auch nachmals die Zwinglische Lehr vnd die Widertäuffer in seinen Landen nicht leyden / sondern mit schreiben / lehren vnd predigen auffs schärpffste widerfechten / vñ solchen Irrthumb wehren lassen / vnd sich / damit es nicht eynbräche / darwider legen / welches sich der König zu jhm vnd den seinen forthin / durch verleyhung der Gnaden Gottes / auch also / vnnd nicht anders / versehen sol: Denn ers vnnd die seinen an keinem Christlichem möglichem fleiß / den Sachen zu begegnen / wöllen mangel fürfallen lassen / etc.

Eben in demselbigen Jar 1534. ist der WidertäufferischerWidertäufferisches wesen zu Münster in Westphalen. Streit in der Statt Münster / hefftig vnnd beschwerlich worden / welches auch endtlich auff eine öffentliche Auffruhr außgelauffen. Vnd da haben die Prediger zu Straßburg / ein zimlich groß Buch geschrieben an die Statt vñ Kirchen zu Münster in Westphalen / von einsetzung der Diener deß Worts / von der Kindertauffe / vnd von dem Sacrament deß Leibs vnnd Bluts Christi / welches Getruckt ist im Martio / Anni 1534. Vñ weil die Prediger zu Münster damals allerley vnrichtige vñ abschewliche ding in jren schrifften mit vntermengeten / hat Bucerus gedacht / er wolle also vnter jrem Namen (quasi sub tertia, quod dicitur, persona) etliche Zwinglische Irrthumben desto bequemlicher vñ füglicher straffen vnd verwerffen / vñ also einen weg zu gemeiner vereinigung in dem

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[297/0313] vnd deiner Lieb selbs notturfft nach / gehorsamlich vnnd gutwillig / das wird gedachte Keyserliche Mayestet / von deiner Liebe zu sonderm wolgefallen verstehen. So wöllen wir es selbs gegen deiner Lieb in sonderm / gnedigen vnd freundlichem willen erkennen vñ bedencken. Geben in vnserm Schloß zu Praga / den fünfftzehenden tag deß Monats Augusti / Anno 1534. Vnserer Reiche deß Römischen im vierdten / vnd der andern im achten. Anno 1534. Auff diß Königliche schreiben hat der Churfürst geantwortet / daß sein Herr Vatter seliger / vnd er / allezeit der Zwinglischen Lehr nicht weniger / denn jemandt anders / zuwider gewest / wie solches zum offtermal auff gehaltenem Reichßtag / vñ sonst gnugsam vermerckt / wolle auch nachmals die Zwinglische Lehr vnd die Widertäuffer in seinen Landen nicht leyden / sondern mit schreiben / lehren vnd predigen auffs schärpffste widerfechten / vñ solchen Irrthumb wehren lassen / vnd sich / damit es nicht eynbräche / darwider legen / welches sich der König zu jhm vnd den seinen forthin / durch verleyhung der Gnaden Gottes / auch also / vnnd nicht anders / versehen sol: Denn ers vnnd die seinen an keinem Christlichem möglichem fleiß / den Sachen zu begegnen / wöllen mangel fürfallen lassen / etc. Eben in demselbigen Jar 1534. ist der Widertäufferischer Streit in der Statt Münster / hefftig vnnd beschwerlich worden / welches auch endtlich auff eine öffentliche Auffruhr außgelauffen. Vnd da haben die Prediger zu Straßburg / ein zimlich groß Buch geschrieben an die Statt vñ Kirchen zu Münster in Westphalen / von einsetzung der Diener deß Worts / von der Kindertauffe / vnd von dem Sacrament deß Leibs vnnd Bluts Christi / welches Getruckt ist im Martio / Anni 1534. Vñ weil die Prediger zu Münster damals allerley vnrichtige vñ abschewliche ding in jren schrifften mit vntermengeten / hat Bucerus gedacht / er wolle also vnter jrem Namen (quasi sub tertia, quod dicitur, persona) etliche Zwinglische Irrthumben desto bequemlicher vñ füglicher straffen vnd verwerffen / vñ also einen weg zu gemeiner vereinigung in dem Widertäufferisches wesen zu Münster in Westphalen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/313>, abgerufen am 24.11.2024.