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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1531.

Zum andern / ists gefehrlich / deß N. N. halben / weil es ein 2.vnruhiger Man ist / er möchte abermal / wie er jenes mal thete / etwas anfahen / Stifft / Klöster stürmen / ohne vnsern willen / so müsten wir hernach / vnd mit / thun / oder mit gethan / was er thete. Deßgleichen auch der Städte halben N. N. so die Stiffte (die doch nicht in jhrer Gewalt) mit eigner Gewalt verschlossen / vnd eingenommen haben / solches müsten wir alles mitgethan / vnd helffen vertheidigen. Weil nu denn N. N. vns in solche Gefahr bringen möchte / so thun wir wider Gott / wo wir vns in solche fahr begeben / wie geschrieben stehet: Du solst Gott nicht versuchen. Vnnd abermal: Wer Gefahr gerne hat / der wirdt darüber vntergehen.

3.

Zum dritten / ists verdechtig vnnd ergerlich. Denn wer kan so viel Leute darfür halten / daß sie hierinnen nicht suchen brachium carnis, das ist / mehr tröstes vnd trötzes auff Menschen hülffe / denn auff Gott / ja gar wenig würden so reines Glaubens sein (ist anders jemand so rein) die nicht solchen Bund würden jhren Abgott sein lassen / das were denn erschröcklich. Vnnd ob schon zween oder drey rein weren / so hette man doch hiemit den andern Vrsach gegeben / vnd solchen Abgott für sie auffgerichtet / wie Gideon Judic. 9. vnd Micha Judic. 20. geschahe.

Zum vierdten / ist vnchristlich der Ketzerey halben / wider das 4.Sacrament. Denn wir können sie nicht im Bunde haben / wir müsten solche Ketzerey mit helffen stercken vnnd vertheidigen / vnnd wenn sie vertheidiget würden / solten sie wol erger werden / denn vorhin. Denn weil sie diß stück nicht bessern / ist nicht hoffnung / daß sie in den andern stücken recht vnnd fest bleiben werden. Hiebey mercke man das Exempel Jos. 7. da vmb deß einigen Achams willen / das gantze heilige Volck vnglück haben muste / biß daß solche Sünde gestrafft ward.

Ob jemand wolt fürgeben / Die Städte sind doch in allen stücken / biß auff den einigen / mit vns eins / vnnd solte ja an

Anno 1531.

Zum andern / ists gefehrlich / deß N. N. halben / weil es ein 2.vnruhiger Man ist / er möchte abermal / wie er jenes mal thete / etwas anfahen / Stifft / Klöster stürmen / ohne vnsern willen / so müsten wir hernach / vnd mit / thun / oder mit gethan / was er thete. Deßgleichen auch der Städte halben N. N. so die Stiffte (die doch nicht in jhrer Gewalt) mit eigner Gewalt verschlossen / vnd eingenommen haben / solches müsten wir alles mitgethan / vnd helffen vertheidigen. Weil nu denn N. N. vns in solche Gefahr bringen möchte / so thun wir wider Gott / wo wir vns in solche fahr begeben / wie geschrieben stehet: Du solst Gott nicht versuchen. Vnnd abermal: Wer Gefahr gerne hat / der wirdt darüber vntergehen.

3.

Zum dritten / ists verdechtig vnnd ergerlich. Denn wer kan so viel Leute darfür halten / daß sie hierinnen nicht suchen brachium carnis, das ist / mehr tröstes vnd trötzes auff Menschen hülffe / denn auff Gott / ja gar wenig würden so reines Glaubens sein (ist anders jemand so rein) die nicht solchen Bund würden jhren Abgott sein lassen / das were denn erschröcklich. Vnnd ob schon zween oder drey rein weren / so hette man doch hiemit den andern Vrsach gegeben / vnd solchen Abgott für sie auffgerichtet / wie Gideon Judic. 9. vnd Micha Judic. 20. geschahe.

Zum vierdten / ist vnchristlich der Ketzerey halben / wider das 4.Sacrament. Denn wir können sie nicht im Bunde haben / wir müsten solche Ketzerey mit helffen stercken vnnd vertheidigen / vnnd wenn sie vertheidiget würden / solten sie wol erger werden / denn vorhin. Denn weil sie diß stück nicht bessern / ist nicht hoffnung / daß sie in den andern stücken recht vnnd fest bleiben werden. Hiebey mercke man das Exempel Jos. 7. da vmb deß einigen Achams willen / das gantze heilige Volck vnglück haben muste / biß daß solche Sünde gestrafft ward.

Ob jemand wolt fürgeben / Die Städte sind doch in allen stücken / biß auff den einigen / mit vns eins / vnnd solte ja an

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[240/0256] Zum andern / ists gefehrlich / deß N. N. halben / weil es ein vnruhiger Man ist / er möchte abermal / wie er jenes mal thete / etwas anfahen / Stifft / Klöster stürmen / ohne vnsern willen / so müsten wir hernach / vnd mit / thun / oder mit gethan / was er thete. Deßgleichen auch der Städte halben N. N. so die Stiffte (die doch nicht in jhrer Gewalt) mit eigner Gewalt verschlossen / vnd eingenommen haben / solches müsten wir alles mitgethan / vnd helffen vertheidigen. Weil nu denn N. N. vns in solche Gefahr bringen möchte / so thun wir wider Gott / wo wir vns in solche fahr begeben / wie geschrieben stehet: Du solst Gott nicht versuchen. Vnnd abermal: Wer Gefahr gerne hat / der wirdt darüber vntergehen. 2. Zum dritten / ists verdechtig vnnd ergerlich. Denn wer kan so viel Leute darfür halten / daß sie hierinnen nicht suchen brachium carnis, das ist / mehr tröstes vnd trötzes auff Menschen hülffe / denn auff Gott / ja gar wenig würden so reines Glaubens sein (ist anders jemand so rein) die nicht solchen Bund würden jhren Abgott sein lassen / das were denn erschröcklich. Vnnd ob schon zween oder drey rein weren / so hette man doch hiemit den andern Vrsach gegeben / vnd solchen Abgott für sie auffgerichtet / wie Gideon Judic. 9. vnd Micha Judic. 20. geschahe. Zum vierdten / ist vnchristlich der Ketzerey halben / wider das Sacrament. Denn wir können sie nicht im Bunde haben / wir müsten solche Ketzerey mit helffen stercken vnnd vertheidigen / vnnd wenn sie vertheidiget würden / solten sie wol erger werden / denn vorhin. Denn weil sie diß stück nicht bessern / ist nicht hoffnung / daß sie in den andern stücken recht vnnd fest bleiben werden. Hiebey mercke man das Exempel Jos. 7. da vmb deß einigen Achams willen / das gantze heilige Volck vnglück haben muste / biß daß solche Sünde gestrafft ward. 4. Ob jemand wolt fürgeben / Die Städte sind doch in allen stücken / biß auff den einigen / mit vns eins / vnnd solte ja an

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/256>, abgerufen am 26.06.2024.