Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite
Anno 1531.

Zum andern / ists gefehrlich / deß N. N. halben / weil es ein 2.vnruhiger Man ist / er möchte abermal / wie er jenes mal thete / etwas anfahen / Stifft / Klöster stürmen / ohne vnsern willen / so müsten wir hernach / vnd mit / thun / oder mit gethan / was er thete. Deßgleichen auch der Städte halben N. N. so die Stiffte (die doch nicht in jhrer Gewalt) mit eigner Gewalt verschlossen / vnd eingenommen haben / solches müsten wir alles mitgethan / vnd helffen vertheidigen. Weil nu denn N. N. vns in solche Gefahr bringen möchte / so thun wir wider Gott / wo wir vns in solche fahr begeben / wie geschrieben stehet: Du solst Gott nicht versuchen. Vnnd abermal: Wer Gefahr gerne hat / der wirdt darüber vntergehen.

3.

Zum dritten / ists verdechtig vnnd ergerlich. Denn wer kan so viel Leute darfür halten / daß sie hierinnen nicht suchen brachium carnis, das ist / mehr tröstes vnd trötzes auff Menschen hülffe / denn auff Gott / ja gar wenig würden so reines Glaubens sein (ist anders jemand so rein) die nicht solchen Bund würden jhren Abgott sein lassen / das were denn erschröcklich. Vnnd ob schon zween oder drey rein weren / so hette man doch hiemit den andern Vrsach gegeben / vnd solchen Abgott für sie auffgerichtet / wie Gideon Judic. 9. vnd Micha Judic. 20. geschahe.

Zum vierdten / ist vnchristlich der Ketzerey halben / wider das 4.Sacrament. Denn wir können sie nicht im Bunde haben / wir müsten solche Ketzerey mit helffen stercken vnnd vertheidigen / vnnd wenn sie vertheidiget würden / solten sie wol erger werden / denn vorhin. Denn weil sie diß stück nicht bessern / ist nicht hoffnung / daß sie in den andern stücken recht vnnd fest bleiben werden. Hiebey mercke man das Exempel Jos. 7. da vmb deß einigen Achams willen / das gantze heilige Volck vnglück haben muste / biß daß solche Sünde gestrafft ward.

Ob jemand wolt fürgeben / Die Städte sind doch in allen stücken / biß auff den einigen / mit vns eins / vnnd solte ja an

Anno 1531.

Zum andern / ists gefehrlich / deß N. N. halben / weil es ein 2.vnruhiger Man ist / er möchte abermal / wie er jenes mal thete / etwas anfahen / Stifft / Klöster stürmen / ohne vnsern willen / so müsten wir hernach / vnd mit / thun / oder mit gethan / was er thete. Deßgleichen auch der Städte halben N. N. so die Stiffte (die doch nicht in jhrer Gewalt) mit eigner Gewalt verschlossen / vnd eingenommen haben / solches müsten wir alles mitgethan / vnd helffen vertheidigen. Weil nu denn N. N. vns in solche Gefahr bringen möchte / so thun wir wider Gott / wo wir vns in solche fahr begeben / wie geschrieben stehet: Du solst Gott nicht versuchen. Vnnd abermal: Wer Gefahr gerne hat / der wirdt darüber vntergehen.

3.

Zum dritten / ists verdechtig vnnd ergerlich. Denn wer kan so viel Leute darfür halten / daß sie hierinnen nicht suchen brachium carnis, das ist / mehr tröstes vnd trötzes auff Menschen hülffe / denn auff Gott / ja gar wenig würden so reines Glaubens sein (ist anders jemand so rein) die nicht solchen Bund würden jhren Abgott sein lassen / das were denn erschröcklich. Vnnd ob schon zween oder drey rein weren / so hette man doch hiemit den andern Vrsach gegeben / vnd solchen Abgott für sie auffgerichtet / wie Gideon Judic. 9. vnd Micha Judic. 20. geschahe.

Zum vierdten / ist vnchristlich der Ketzerey halben / wider das 4.Sacrament. Denn wir können sie nicht im Bunde haben / wir müsten solche Ketzerey mit helffen stercken vnnd vertheidigen / vnnd wenn sie vertheidiget würden / solten sie wol erger werden / denn vorhin. Denn weil sie diß stück nicht bessern / ist nicht hoffnung / daß sie in den andern stücken recht vnnd fest bleiben werden. Hiebey mercke man das Exempel Jos. 7. da vmb deß einigen Achams willen / das gantze heilige Volck vnglück haben muste / biß daß solche Sünde gestrafft ward.

Ob jemand wolt fürgeben / Die Städte sind doch in allen stücken / biß auff den einigen / mit vns eins / vnnd solte ja an

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0256" n="240"/>
        <note place="left">Anno 1531.</note>
        <p>Zum andern / ists gefehrlich / deß N. N. halben / weil es ein <note place="left">2.</note>vnruhiger Man ist / er möchte abermal / wie er                      jenes mal thete / etwas anfahen / Stifft / Klöster stürmen / ohne vnsern willen                      / so müsten wir hernach / vnd mit / thun / oder mit gethan / was er thete.                      Deßgleichen auch der Städte halben N. N. so die Stiffte (die doch nicht in jhrer                      Gewalt) mit eigner Gewalt verschlossen / vnd eingenommen haben / solches müsten                      wir alles mitgethan / vnd helffen vertheidigen. Weil nu denn N. N. vns in solche                      Gefahr bringen möchte / so thun wir wider Gott / wo wir vns in solche fahr                      begeben / wie geschrieben stehet: Du solst Gott nicht versuchen. Vnnd abermal:                      Wer Gefahr gerne hat / der wirdt darüber vntergehen.</p>
        <note place="left">3.</note>
        <p>Zum dritten / ists verdechtig vnnd ergerlich. Denn wer kan so viel Leute darfür                      halten / daß sie hierinnen nicht suchen brachium carnis, das ist / mehr tröstes                      vnd trötzes auff Menschen hülffe / denn auff Gott / ja gar wenig würden so                      reines Glaubens sein (ist anders jemand so rein) die nicht solchen Bund würden                      jhren Abgott sein lassen / das were denn erschröcklich. Vnnd ob schon zween oder                      drey rein weren / so hette man doch hiemit den andern Vrsach gegeben / vnd                      solchen Abgott für sie auffgerichtet / wie Gideon Judic. 9. vnd Micha Judic. 20.                      geschahe.</p>
        <p>Zum vierdten / ist vnchristlich der Ketzerey halben / wider das <note place="left">4.</note>Sacrament. Denn wir können sie nicht im Bunde                      haben / wir müsten solche Ketzerey mit helffen stercken vnnd vertheidigen / vnnd                      wenn sie vertheidiget würden / solten sie wol erger werden / denn vorhin. Denn                      weil sie diß stück nicht bessern / ist nicht hoffnung / daß sie in den andern                      stücken recht vnnd fest bleiben werden. Hiebey mercke man das Exempel Jos. 7. da                      vmb deß einigen Achams willen / das gantze heilige Volck vnglück haben muste /                      biß daß solche Sünde gestrafft ward.</p>
        <p>Ob jemand wolt fürgeben / Die Städte sind doch in allen stücken / biß auff den                      einigen / mit vns eins / vnnd solte ja an
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[240/0256] Zum andern / ists gefehrlich / deß N. N. halben / weil es ein vnruhiger Man ist / er möchte abermal / wie er jenes mal thete / etwas anfahen / Stifft / Klöster stürmen / ohne vnsern willen / so müsten wir hernach / vnd mit / thun / oder mit gethan / was er thete. Deßgleichen auch der Städte halben N. N. so die Stiffte (die doch nicht in jhrer Gewalt) mit eigner Gewalt verschlossen / vnd eingenommen haben / solches müsten wir alles mitgethan / vnd helffen vertheidigen. Weil nu denn N. N. vns in solche Gefahr bringen möchte / so thun wir wider Gott / wo wir vns in solche fahr begeben / wie geschrieben stehet: Du solst Gott nicht versuchen. Vnnd abermal: Wer Gefahr gerne hat / der wirdt darüber vntergehen. 2. Zum dritten / ists verdechtig vnnd ergerlich. Denn wer kan so viel Leute darfür halten / daß sie hierinnen nicht suchen brachium carnis, das ist / mehr tröstes vnd trötzes auff Menschen hülffe / denn auff Gott / ja gar wenig würden so reines Glaubens sein (ist anders jemand so rein) die nicht solchen Bund würden jhren Abgott sein lassen / das were denn erschröcklich. Vnnd ob schon zween oder drey rein weren / so hette man doch hiemit den andern Vrsach gegeben / vnd solchen Abgott für sie auffgerichtet / wie Gideon Judic. 9. vnd Micha Judic. 20. geschahe. Zum vierdten / ist vnchristlich der Ketzerey halben / wider das Sacrament. Denn wir können sie nicht im Bunde haben / wir müsten solche Ketzerey mit helffen stercken vnnd vertheidigen / vnnd wenn sie vertheidiget würden / solten sie wol erger werden / denn vorhin. Denn weil sie diß stück nicht bessern / ist nicht hoffnung / daß sie in den andern stücken recht vnnd fest bleiben werden. Hiebey mercke man das Exempel Jos. 7. da vmb deß einigen Achams willen / das gantze heilige Volck vnglück haben muste / biß daß solche Sünde gestrafft ward. 4. Ob jemand wolt fürgeben / Die Städte sind doch in allen stücken / biß auff den einigen / mit vns eins / vnnd solte ja an

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/256
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/256>, abgerufen am 22.11.2024.