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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Species, Gestalt) anders nicht gebrauchet worden / denn für einAnno 1530. theil des Sacraments / als daß mit dem sichtbaren Brot vndSpecies, Gestalt. Wein im Abendmal / der ware Leib vnd Blut Christi warhafftig gegenwertig sey / da ausgeteilet vnd genommen werde / als wen die vnsern in gemeinen reden sagen: Man sol den LeyenVnter zweierley Gestalt. das Sacrament in / oder vnter beyder Gestalt / vnd nicht nur in einer Gestalt / reichen vnd geben / vnd würden die vnsern / auch gemeine Leute schwerlich das für gut auffnemen / wenn man darauß schliessen vnd sagen wolte / daß wir darumb Papistisch worden weren.

Leibliche Gestalt.

Denn wenn wir lesen Luc am 3. Der H. Geist fuhr hernider in leiblicher Gestalt / auff Christum / wie eine Taube / verstehet niemandt mit / oder vnter den Worten / einige TranssubstantiationemIn oder vnter der gestalt des Brots vnd Weins. oder verwandlung. So sind auch die Wort in, vel sub specie panis & vini, bey Augustino, vnd bey andern Patribus gemein / die doch keine Transubstantiation gehalten.

So haben die vnsern das Wort (Gestalt) hernach deutlich also erkleret / daß es nicht auff die Transsubstantiation solle gezogen / oder dauon verstanden werden. Denn also lauten auch Buceri Wort von der Augspurgischen Confession: Das wortBucerus in lib. Ger man. cuius inscriptio est: Christlich vngefehrlich bedencken / edito anno 1545. (Gestalt) sol nicht auff die Transubstantiation / sondern nach dem brauch der Alten / vnd vnser Confession (welche diese Rede auch also gebrauchet hat) verstanden werden / nemlich / daß mit den sichtbaren Zeichen / Brot vnd Wein / die vnsichtbaren GabenDie Sacramentierer brauchen selbst das Wort / Gestalt. / der ware Leib vnd das ware Blut vnsers HErren / gegeben vnd empfangen werden. Vnnd zwar auch die Sacramentierer selbs / haben offt das Wort (Gestalt) also gebraucht / wie Bullingerus in Commentario in Esa: diese Wort füret: Pertinet huc negocium coenae Dominicae, in qua sub visibilibus speciebusfol. 176. carnem & sanguinem Domini spiritualiter, per fidem ad salutem, cum gratiarum actione percipimus. Das ist: Hieher gehöret der handel vom heiligen Nachtmal / in welchem vnter der

Species, Gestalt) anders nicht gebrauchet worden / denn für einAnno 1530. theil des Sacraments / als daß mit dem sichtbaren Brot vndSpecies, Gestalt. Wein im Abendmal / der ware Leib vnd Blut Christi warhafftig gegenwertig sey / da ausgeteilet vnd genommen werde / als wen die vnsern in gemeinen reden sagen: Man sol den LeyenVnter zweierley Gestalt. das Sacrament in / oder vnter beyder Gestalt / vnd nicht nur in einer Gestalt / reichen vnd geben / vñ würden die vnsern / auch gemeine Leute schwerlich das für gut auffnemen / wenn man darauß schliessen vnd sagen wolte / daß wir darumb Papistisch worden weren.

Leibliche Gestalt.

Denn wenn wir lesen Luc am 3. Der H. Geist fuhr hernider in leiblicher Gestalt / auff Christum / wie eine Taube / verstehet niemandt mit / oder vnter den Worten / einige TranssubstantiationemIn oder vnter der gestalt des Brots vnd Weins. oder verwandlung. So sind auch die Wort in, vel sub specie panis & vini, bey Augustino, vnd bey andern Patribus gemein / die doch keine Transubstantiation gehalten.

So haben die vnsern das Wort (Gestalt) hernach deutlich also erkleret / daß es nicht auff die Transsubstantiation solle gezogen / oder dauon verstanden werden. Denn also lauten auch Buceri Wort von der Augspurgischen Confession: Das wortBucerus in lib. Ger man. cuius inscriptio est: Christlich vngefehrlich bedencken / edito anno 1545. (Gestalt) sol nicht auff die Transubstantiation / sondern nach dem brauch der Alten / vnd vnser Confession (welche diese Rede auch also gebrauchet hat) verstanden werden / nemlich / daß mit den sichtbaren Zeichen / Brot vnd Wein / die vnsichtbaren GabenDie Sacramentierer brauchen selbst das Wort / Gestalt. / der ware Leib vnd das ware Blut vnsers HErren / gegeben vnd empfangen werden. Vnnd zwar auch die Sacramentierer selbs / haben offt das Wort (Gestalt) also gebraucht / wie Bullingerus in Commentario in Esa: diese Wort füret: Pertinet huc negocium coenae Dominicae, in qua sub visibilibus speciebusfol. 176. carnem & sanguinem Domini spiritualiter, per fidem ad salutem, cum gratiarum actione percipimus. Das ist: Hieher gehöret der handel vom heiligen Nachtmal / in welchem vnter der

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[189/0205] Species, Gestalt) anders nicht gebrauchet worden / denn für ein theil des Sacraments / als daß mit dem sichtbaren Brot vnd Wein im Abendmal / der ware Leib vnd Blut Christi warhafftig gegenwertig sey / da ausgeteilet vnd genommen werde / als wen die vnsern in gemeinen reden sagen: Man sol den Leyen das Sacrament in / oder vnter beyder Gestalt / vnd nicht nur in einer Gestalt / reichen vnd geben / vñ würden die vnsern / auch gemeine Leute schwerlich das für gut auffnemen / wenn man darauß schliessen vnd sagen wolte / daß wir darumb Papistisch worden weren. Anno 1530. Species, Gestalt. Vnter zweierley Gestalt. Denn wenn wir lesen Luc am 3. Der H. Geist fuhr hernider in leiblicher Gestalt / auff Christum / wie eine Taube / verstehet niemandt mit / oder vnter den Worten / einige Transsubstantiationem oder verwandlung. So sind auch die Wort in, vel sub specie panis & vini, bey Augustino, vnd bey andern Patribus gemein / die doch keine Transubstantiation gehalten. In oder vnter der gestalt des Brots vnd Weins. So haben die vnsern das Wort (Gestalt) hernach deutlich also erkleret / daß es nicht auff die Transsubstantiation solle gezogen / oder dauon verstanden werden. Denn also lauten auch Buceri Wort von der Augspurgischen Confession: Das wort (Gestalt) sol nicht auff die Transubstantiation / sondern nach dem brauch der Alten / vnd vnser Confession (welche diese Rede auch also gebrauchet hat) verstanden werden / nemlich / daß mit den sichtbaren Zeichen / Brot vnd Wein / die vnsichtbaren Gaben / der ware Leib vnd das ware Blut vnsers HErren / gegeben vnd empfangen werden. Vnnd zwar auch die Sacramentierer selbs / haben offt das Wort (Gestalt) also gebraucht / wie Bullingerus in Commentario in Esa: diese Wort füret: Pertinet huc negocium coenae Dominicae, in qua sub visibilibus speciebus carnem & sanguinem Domini spiritualiter, per fidem ad salutem, cum gratiarum actione percipimus. Das ist: Hieher gehöret der handel vom heiligen Nachtmal / in welchem vnter der Bucerus in lib. Ger man. cuius inscriptio est: Christlich vngefehrlich bedencken / edito anno 1545. Die Sacramentierer brauchen selbst das Wort / Gestalt. fol. 176.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/205>, abgerufen am 23.11.2024.