Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1530.Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, Spalatinus.Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe.

Sacramentierer / Zwinglianer / oder Schwermer vom Sacrament. Tom. Ien. 5 fol. 38.

Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524. jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der Augsp. Confession kommen sey.den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden Artickel der Apologiae kommen.

Widerteuffer vnd Sacramentierer werden bey den protestierenden Stenden nicht geduldet.

Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden / durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern

Anno 1530.Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, Spalatinus.Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe.

Sacramentierer / Zwinglianer / oder Schwermer vom Sacrament. Tom. Ien. 5 fol. 38.

Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524. jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der Augsp. Confession kommen sey.den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden Artickel der Apologiae kommen.

Widerteuffer vñ Sacramentierer werden bey den protestierenden Stenden nicht geduldet.

Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden / durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0198" n="182"/><note place="left">Anno 1530.</note>Derwegen auch bald nach vbergebener                      Confession / Spalatinus, <note place="left">Spalatinus.</note>Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg                      von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die                      gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer /                      Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe.</p>
        <note place="left">Sacramentierer / Zwinglianer / oder Schwermer vom                      Sacrament. Tom. Ien. 5 fol. 38.</note>
        <p>Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer                      / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524.                      jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet                      Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden                      Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd                      Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort                      gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen                      Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt                      / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz                      keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen <note place="left">Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der                          Augsp. Confession kommen sey.</note>den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu                      Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie                      sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi                      warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu                      deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich                      vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden                      Artickel der Apologiae kommen.</p>
        <note place="left">Widerteuffer vn&#x0303; Sacramentierer werden bey                      den protestierenden Stenden nicht geduldet.</note>
        <p>Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden /                      durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd                      Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd                      Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[182/0198] Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, Churfürstlicher Sächsischer fürnemer Theologus, auß Augspurg von sich geschrieben / daß man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige Meinung vnnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Widerteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe. Anno 1530. Spalatinus. Was man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentierer oder Sacramentschwermer / für lehre vnnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist vom dem 1524. jhar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8. daß der Churfürst zu Sachsen im Augusto / 1531. den beyden Keiserlichen abgesandten Vnterhendlern / Graffen Wilhelm von Nassaw / vnd Graffen von Newenar / da dieselben der Zwinglischen Lehre gedacht / zur antwort gegeben / was für Lehre in vnsern Kirchen sey / das sey auß der Augspurgischen Confession menniglich offenbar / vnd sey auch das gewiß / vnnd jederman bekandt / daß / da er auff dem Reichßtag zu Augspurg gewest / mit den Zwinglianern gantz keine Gemeinschafft gehabt. Es ist auch in der Friedshandlung zwischen den Papisten vnnd den vnsern dazumal zu Augspurg der zehend Artickel noch deutlicher erkleret / mit diesen Worten: Sie sind mit vns einig / daß der Leib vnnd Blut vnsers HErren Ihesu Christi warhafftiglich im hochwirdigen Sacrament deß Altars gegenwertig sey / vnnd zu deutlicher erklerung / ist darzu gethan / daß der Leib Christi warhafftiglich vnd wesentlich da sey / vnnd daher ist das Wort / wesentlich / in den zehenden Artickel der Apologiae kommen. Woher das Wort (wesentlich) in den zehenden Artickel der Augsp. Confession kommen sey. Vber das haben die Protestierende Stende dem Keiser vnd den andern Stenden / durch die jren den 22. Septembris lassen anzeigen / was die Widerteuffer vnd Sacramentierer belangete / hetten sie dieselben in jhren Fürstenthumben vnd Gebieten nie geduldet / wolten sie auch hinfort nicht dulden / sondern

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/198
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/198>, abgerufen am 25.11.2024.