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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Das haben wir bedacht in kürtz / E. F. G. zuantworten / vndAnno 1530. bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser Schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel.

E. F. G.

vnterthenige Diener /

Philip. Melanthon.

Ioan. Brentius.

Auff daß es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnnd Brentius / allein für jhre Priuat Person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern widerrhaten / so ist wol zubehalten / daß eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. widerumb erreget vnnd angebracht / vnnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebeneFacultas Theologica zu Wittenberg widerräht die Bruderschafft mit den Zwinglianern. meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wirdt. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Bruderschafft / annemung vnd zulassung zur gemeinen Subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichßstenden offentlich also abgelesen / vnnd Keiser. May.Zwinglianer wer den zu Augspurg außgeschlossen / vnd in der Confes sion offentlich verworffen. Teutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) vnnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession außgeschlossen / vnnd jhre Lehr auch in diesem Artickel deutlich vnnd klar außgesetzet.

Das haben wir bedacht in kürtz / E. F. G. zuantworten / vndAnno 1530. bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser Schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel.

E. F. G.

vnterthenige Diener /

Philip. Melanthon.

Ioan. Brentius.

Auff daß es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnnd Brentius / allein für jhre Priuat Person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern widerrhaten / so ist wol zubehalten / daß eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. widerumb erreget vnnd angebracht / vnnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebeneFacultas Theologica zu Wittenberg widerräht die Bruderschafft mit den Zwinglianern. meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wirdt. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Bruderschafft / annemung vñ zulassung zur gemeinen Subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichßstenden offentlich also abgelesen / vnnd Keiser. May.Zwinglianer wer den zu Augspurg außgeschlossen / vnd in der Confes sion offentlich verworffen. Teutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) vnnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession außgeschlossen / vnnd jhre Lehr auch in diesem Artickel deutlich vnnd klar außgesetzet.

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        <p>Auff daß es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnnd Brentius /                      allein für jhre Priuat Person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern                      widerrhaten / so ist wol zubehalten / daß eben dieselbige frage von solcher                      Brüderschafft / Anno 1531. widerumb erreget vnnd angebracht / vnnd von der                      gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebene<note place="right">Facultas Theologica zu Wittenberg widerräht die                          Bruderschafft mit den Zwinglianern.</note> meinung / wie die vorige gewest /                      erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wirdt. Dann in                      summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Bruderschafft / annemung vn&#x0303; zulassung zur gemeinen Subscription oder vnterschreibung / zu                      Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im                      zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichßstenden offentlich also                      abgelesen / vnnd Keiser. May.<note place="right">Zwinglianer wer den zu                          Augspurg außgeschlossen / vnd in der Confes sion offentlich                          verworffen.</note> Teutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der                      clausula, (Et improbant secus docentes: vnnd wirdt die gegenlehr verworffen)                      vnnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen                      Confession außgeschlossen / vnnd jhre Lehr auch in diesem Artickel deutlich vnnd                      klar außgesetzet.
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[181/0197] Das haben wir bedacht in kürtz / E. F. G. zuantworten / vnd bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser Schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel. Anno 1530. E. F. G. vnterthenige Diener / Philip. Melanthon. Ioan. Brentius. Auff daß es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnnd Brentius / allein für jhre Priuat Person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern widerrhaten / so ist wol zubehalten / daß eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. widerumb erreget vnnd angebracht / vnnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebene meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wirdt. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Bruderschafft / annemung vñ zulassung zur gemeinen Subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichßstenden offentlich also abgelesen / vnnd Keiser. May. Teutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) vnnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession außgeschlossen / vnnd jhre Lehr auch in diesem Artickel deutlich vnnd klar außgesetzet. Facultas Theologica zu Wittenberg widerräht die Bruderschafft mit den Zwinglianern. Zwinglianer wer den zu Augspurg außgeschlossen / vnd in der Confes sion offentlich verworffen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/197>, abgerufen am 10.05.2024.