Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Das er von andern seinen Büchern rhümet / vnd seine argwahn setzet / als solte die Wigandus auch gesehen haben / ist ein Ireneischer vngegrünter Wind / der da leichtlich verschwind. Das er auch heimliche sachen / aus einer priuat vnd heimlichen handlung / offentlich sprenget / das thut er one befehl ja auch wider denn willen des Superintendenten zu Eissleben M. Hieronymi Mencelij / vnd ist ein gantz vnredliche / böse / streffliche that / das Ireneus anderer Leute priuat schrifft / ohne jhre / ja wider jhre bewilligung darff offentlich machen. Wer sol Leuten trawen / wenn sie in priuat Sachen solche vntrewe beweisen Vnd hat M. Mencelius nur damit wollen zur collation vrsache geben. Es ist auch solcher anfang / durch Gottes gnade aus Gottes Wort vnd bestendigen vrsachen gnugsam vnd bestendiglich als balde wider legt / vnd fein deutlich angezeigt / was mangels darinnen. Aber wir sind nicht gesinnet / der Bruder vngefehrliche collationes, so vnerbar vnd vnbrüderlich offentlich zu machen / vnd zu traducirn / wie der vnbesonnende / Stürmende / zornige Ireneus thut. Vnd ist gnug das er mit diesen vnd andern stücken / den Manicheischen schwarm zieret. Wir wissen aber Gott lob vnd Ehre / das der Ehrwirdige M. Mencelius / Superintendens der Graffschafft Mansfelt / die lerer der Kirchen zu Eissleben / Hecksteth vnd viel mehr / mit gantzem ernste den Manicheischen schwarm / Als solte die Erbsünde Substantia ein Wesen sein / Verdammen / vnd dagegen die Lere / das die Erbsünde ein Accidens sey / für recht achten. Ob nun gleich einer oder zwene / oder wenig / jrrige meinunge helffen bekleistern / das Das er von andern seinen Büchern rhümet / vnd seine argwahn setzet / als solte die Wigandus auch gesehen haben / ist ein Ireneischer vngegrünter Wind / der da leichtlich verschwind. Das er auch heimliche sachen / aus einer priuat vnd heimlichen handlung / offentlich sprenget / das thut er one befehl ja auch wider denn willen des Superintendenten zu Eissleben M. Hieronymi Mencelij / vnd ist ein gantz vnredliche / böse / streffliche that / das Ireneus anderer Leute priuat schrifft / ohne jhre / ja wider jhre bewilligung darff offentlich machen. Wer sol Leuten trawen / wenn sie in priuat Sachen solche vntrewe beweisen Vnd hat M. Mencelius nur damit wollen zur collation vrsache geben. Es ist auch solcher anfang / durch Gottes gnade aus Gottes Wort vnd bestendigen vrsachen gnugsam vnd bestendiglich als balde wider legt / vnd fein deutlich angezeigt / was mangels darinnen. Aber wir sind nicht gesinnet / der Bruder vngefehrliche collationes, so vnerbar vnd vnbrüderlich offentlich zu machen / vnd zu traducirn / wie der vnbesonnende / Stürmende / zornige Ireneus thut. Vnd ist gnug das er mit diesen vñ andern stücken / den Manicheischen schwarm zieret. Wir wissen aber Gott lob vnd Ehre / das der Ehrwirdige M. Mencelius / Superintendens der Graffschafft Mansfelt / die lerer der Kirchen zu Eissleben / Hecksteth vnd viel mehr / mit gantzem ernste den Manicheischẽ schwarm / Als solte die Erbsünde Substantia ein Wesen sein / Verdammen / vnd dagegen die Lere / das die Erbsünde ein Accidens sey / für recht achten. Ob nun gleich einer oder zwene / oder wenig / jrrige meinunge helffen bekleistern / das <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0162"/> <p>Das er von andern seinen Büchern rhümet / vnd seine argwahn setzet / als solte die Wigandus auch gesehen haben / ist ein Ireneischer vngegrünter Wind / der da leichtlich verschwind.</p> <p>Das er auch heimliche sachen / aus einer priuat vnd heimlichen handlung / offentlich sprenget / das thut er one befehl ja auch wider denn willen des Superintendenten zu Eissleben M. Hieronymi Mencelij / vnd ist ein gantz vnredliche / böse / streffliche that / das Ireneus anderer Leute priuat schrifft / ohne jhre / ja wider jhre bewilligung darff offentlich machen. Wer sol Leuten trawen / wenn sie in priuat Sachen solche vntrewe beweisen Vnd hat M. Mencelius nur damit wollen zur <hi rendition="#i">collation</hi> vrsache geben. Es ist auch solcher anfang / durch Gottes gnade aus Gottes Wort vnd bestendigen vrsachen gnugsam vnd bestendiglich als balde wider legt / vnd fein deutlich angezeigt / was mangels darinnen. Aber wir sind nicht gesinnet / der Bruder vngefehrliche <hi rendition="#i">collationes,</hi> so vnerbar vnd vnbrüderlich offentlich zu machen / vnd zu traducirn / wie der vnbesonnende / Stürmende / zornige Ireneus thut. Vnd ist gnug das er mit diesen vñ andern stücken / den Manicheischen schwarm zieret.</p> <p>Wir wissen aber Gott lob vnd Ehre / das der Ehrwirdige M. Mencelius / Superintendens der Graffschafft Mansfelt / die lerer der Kirchen zu Eissleben / Hecksteth vnd viel mehr / mit gantzem ernste den Manicheischẽ schwarm / Als solte die Erbsünde Substantia ein Wesen sein / Verdammen / vnd dagegen die Lere / das die Erbsünde ein A<hi rendition="#i">ccidens</hi> sey / für recht achten. Ob nun gleich einer oder zwene / oder wenig / jrrige meinunge helffen bekleistern / das </p> </div> </body> </text> </TEI> [0162]
Das er von andern seinen Büchern rhümet / vnd seine argwahn setzet / als solte die Wigandus auch gesehen haben / ist ein Ireneischer vngegrünter Wind / der da leichtlich verschwind.
Das er auch heimliche sachen / aus einer priuat vnd heimlichen handlung / offentlich sprenget / das thut er one befehl ja auch wider denn willen des Superintendenten zu Eissleben M. Hieronymi Mencelij / vnd ist ein gantz vnredliche / böse / streffliche that / das Ireneus anderer Leute priuat schrifft / ohne jhre / ja wider jhre bewilligung darff offentlich machen. Wer sol Leuten trawen / wenn sie in priuat Sachen solche vntrewe beweisen Vnd hat M. Mencelius nur damit wollen zur collation vrsache geben. Es ist auch solcher anfang / durch Gottes gnade aus Gottes Wort vnd bestendigen vrsachen gnugsam vnd bestendiglich als balde wider legt / vnd fein deutlich angezeigt / was mangels darinnen. Aber wir sind nicht gesinnet / der Bruder vngefehrliche collationes, so vnerbar vnd vnbrüderlich offentlich zu machen / vnd zu traducirn / wie der vnbesonnende / Stürmende / zornige Ireneus thut. Vnd ist gnug das er mit diesen vñ andern stücken / den Manicheischen schwarm zieret.
Wir wissen aber Gott lob vnd Ehre / das der Ehrwirdige M. Mencelius / Superintendens der Graffschafft Mansfelt / die lerer der Kirchen zu Eissleben / Hecksteth vnd viel mehr / mit gantzem ernste den Manicheischẽ schwarm / Als solte die Erbsünde Substantia ein Wesen sein / Verdammen / vnd dagegen die Lere / das die Erbsünde ein Accidens sey / für recht achten. Ob nun gleich einer oder zwene / oder wenig / jrrige meinunge helffen bekleistern / das
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |