Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Das er von andern seinen Büchern rhümet / vnd seine argwahn setzet / als solte die Wigandus auch gesehen haben / ist ein Ireneischer vngegrünter Wind / der da leichtlich verschwind. Das er auch heimliche sachen / aus einer priuat vnd heimlichen handlung / offentlich sprenget / das thut er one befehl ja auch wider denn willen des Superintendenten zu Eissleben M. Hieronymi Mencelij / vnd ist ein gantz vnredliche / böse / streffliche that / das Ireneus anderer Leute priuat schrifft / ohne jhre / ja wider jhre bewilligung darff offentlich machen. Wer sol Leuten trawen / wenn sie in priuat Sachen solche vntrewe beweisen Vnd hat M. Mencelius nur damit wollen zur collation vrsache geben. Es ist auch solcher anfang / durch Gottes gnade aus Gottes Wort vnd bestendigen vrsachen gnugsam vnd bestendiglich als balde wider legt / vnd fein deutlich angezeigt / was mangels darinnen. Aber wir sind nicht gesinnet / der Bruder vngefehrliche collationes, so vnerbar vnd vnbrüderlich offentlich zu machen / vnd zu traducirn / wie der vnbesonnende / Stürmende / zornige Ireneus thut. Vnd ist gnug das er mit diesen vnd andern stücken / den Manicheischen schwarm zieret. Wir wissen aber Gott lob vnd Ehre / das der Ehrwirdige M. Mencelius / Superintendens der Graffschafft Mansfelt / die lerer der Kirchen zu Eissleben / Hecksteth vnd viel mehr / mit gantzem ernste den Manicheischen schwarm / Als solte die Erbsünde Substantia ein Wesen sein / Verdammen / vnd dagegen die Lere / das die Erbsünde ein Accidens sey / für recht achten. Ob nun gleich einer oder zwene / oder wenig / jrrige meinunge helffen bekleistern / das Das er von andern seinen Büchern rhümet / vnd seine argwahn setzet / als solte die Wigandus auch gesehen haben / ist ein Ireneischer vngegrünter Wind / der da leichtlich verschwind. Das er auch heimliche sachen / aus einer priuat vnd heimlichen handlung / offentlich sprenget / das thut er one befehl ja auch wider denn willen des Superintendenten zu Eissleben M. Hieronymi Mencelij / vnd ist ein gantz vnredliche / böse / streffliche that / das Ireneus anderer Leute priuat schrifft / ohne jhre / ja wider jhre bewilligung darff offentlich machen. Wer sol Leuten trawen / wenn sie in priuat Sachen solche vntrewe beweisen Vnd hat M. Mencelius nur damit wollen zur collation vrsache geben. Es ist auch solcher anfang / durch Gottes gnade aus Gottes Wort vnd bestendigen vrsachen gnugsam vnd bestendiglich als balde wider legt / vnd fein deutlich angezeigt / was mangels darinnen. Aber wir sind nicht gesinnet / der Bruder vngefehrliche collationes, so vnerbar vnd vnbrüderlich offentlich zu machen / vnd zu traducirn / wie der vnbesonnende / Stürmende / zornige Ireneus thut. Vnd ist gnug das er mit diesen vñ andern stücken / den Manicheischen schwarm zieret. Wir wissen aber Gott lob vnd Ehre / das der Ehrwirdige M. Mencelius / Superintendens der Graffschafft Mansfelt / die lerer der Kirchen zu Eissleben / Hecksteth vnd viel mehr / mit gantzem ernste den Manicheischẽ schwarm / Als solte die Erbsünde Substantia ein Wesen sein / Verdammen / vnd dagegen die Lere / das die Erbsünde ein Accidens sey / für recht achten. 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Das er von andern seinen Büchern rhümet / vnd seine argwahn setzet / als solte die Wigandus auch gesehen haben / ist ein Ireneischer vngegrünter Wind / der da leichtlich verschwind.
Das er auch heimliche sachen / aus einer priuat vnd heimlichen handlung / offentlich sprenget / das thut er one befehl ja auch wider denn willen des Superintendenten zu Eissleben M. Hieronymi Mencelij / vnd ist ein gantz vnredliche / böse / streffliche that / das Ireneus anderer Leute priuat schrifft / ohne jhre / ja wider jhre bewilligung darff offentlich machen. Wer sol Leuten trawen / wenn sie in priuat Sachen solche vntrewe beweisen Vnd hat M. Mencelius nur damit wollen zur collation vrsache geben. Es ist auch solcher anfang / durch Gottes gnade aus Gottes Wort vnd bestendigen vrsachen gnugsam vnd bestendiglich als balde wider legt / vnd fein deutlich angezeigt / was mangels darinnen. Aber wir sind nicht gesinnet / der Bruder vngefehrliche collationes, so vnerbar vnd vnbrüderlich offentlich zu machen / vnd zu traducirn / wie der vnbesonnende / Stürmende / zornige Ireneus thut. Vnd ist gnug das er mit diesen vñ andern stücken / den Manicheischen schwarm zieret.
Wir wissen aber Gott lob vnd Ehre / das der Ehrwirdige M. Mencelius / Superintendens der Graffschafft Mansfelt / die lerer der Kirchen zu Eissleben / Hecksteth vnd viel mehr / mit gantzem ernste den Manicheischẽ schwarm / Als solte die Erbsünde Substantia ein Wesen sein / Verdammen / vnd dagegen die Lere / das die Erbsünde ein Accidens sey / für recht achten. Ob nun gleich einer oder zwene / oder wenig / jrrige meinunge helffen bekleistern / das
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/162>, abgerufen am 26.06.2024. |