Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Darnach ist es ein vnartig ding / eines Testament / das er heimlich gemacht / also in der Christenheit one seinen befehl vnd willen für seinem tödlichen abgang / ausruffen / vnd den guten Man zu difamiren / als solte er Manicheische Lere gebillicht vnd bestetigt haben. Wir halten es auch dafür / die Erben haben solcher heimligkeit stürmerische offenbarung keinen gefallen. Aber der zornige / vnd stürmende Ireneus / sol vnd mus alles zu hülffe anruffen / was vber vnd vnter der Erden ist / denn er schmieret / kleistert vnd klecket an einer faulen / hangenden / bösen wand. Des Irenei confutation, der Victorinischen Synergia halben / lassen wir geschehen / das er sein Buch lobet / vnd viel dings / das damit sol vor gewesen sein / da es doch an etlichen mangelt / rhümet. Wir sagen aber / das wir noch heutiges tages Die verdamliche vnd vnrechte Lere de Synergia, vom mit wircken des Natürlichen Menschens in geistlichen Sachen / welche Victorinus mit verdreheten worten geleret / nicht loben oder billichen können / Sondern verdammen vnd straffen / Laut der Confutation, im Thüringischen Corpore Doctrinae begrieffen. Wir sagen auch / das in gemeltem Buch Irenei / die Lere / Als solte die Erbsünde ein Wesen / vnd nicht ein Accidens sein / nicht so klar / deutlich / vnd kentlich gesetzt / das man solches darin hette mercken können. Hat nun Ireneus solchen Manicheischen Gifft fein verborgener weise vorsetziglich mit einschleiffen wollen / vnd wie ein Vogelsteller / die Leute so nicht gedancken von solchem betrug vnd verforteilen hetten / vberschnellen vnd fangen / ists vns leid / vnd stehet jme der vnartige Rhum gantz vbel an. Darnach ist es ein vnartig ding / eines Testament / das er heimlich gemacht / also in der Christenheit one seinen befehl vnd willen für seinem tödlichen abgang / ausruffen / vnd den guten Man zu difamiren / als solte er Manicheische Lere gebillicht vnd bestetigt haben. Wir halten es auch dafür / die Erben haben solcher heimligkeit stürmerische offenbarung keinen gefallen. Aber der zornige / vnd stürmende Ireneus / sol vnd mus alles zu hülffe anruffen / was vber vnd vnter der Erden ist / denn er schmieret / kleistert vnd klecket an einer faulen / hangenden / bösen wand. Des Irenei confutation, der Victorinischen Synergia halben / lassen wir geschehen / das er sein Buch lobet / vnd viel dings / das damit sol vor gewesen sein / da es doch an etlichen mangelt / rhümet. Wir sagen aber / das wir noch heutiges tages Die verdamliche vnd vnrechte Lere de Synergia, vom mit wircken des Natürlichen Menschens in geistlichen Sachen / welche Victorinus mit verdreheten worten geleret / nicht loben oder billichen können / Sondern verdammen vnd straffen / Laut der Confutation, im Thüringischen Corpore Doctrinae begrieffen. Wir sagen auch / das in gemeltem Buch Irenei / die Lere / Als solte die Erbsünde ein Wesen / vnd nicht ein Accidens sein / nicht so klar / deutlich / vnd kentlich gesetzt / das man solches darin hette mercken können. Hat nun Ireneus solchen Manicheischen Gifft fein verborgener weise vorsetziglich mit einschleiffen wollen / vnd wie ein Vogelsteller / die Leute so nicht gedancken von solchem betrug vnd verforteilen hetten / vberschnellen vnd fangen / ists vns leid / vnd stehet jme der vnartige Rhum gantz vbel an. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0161"/> <p>Darnach ist es ein vnartig ding / eines Testament / das er heimlich gemacht / also in der Christenheit one seinen befehl vnd willen für seinem tödlichen abgang / ausruffen / vnd den guten Man zu difamiren / als solte er Manicheische Lere gebillicht vnd bestetigt haben. Wir halten es auch dafür / die Erben haben solcher heimligkeit stürmerische offenbarung keinen gefallen. 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Darnach ist es ein vnartig ding / eines Testament / das er heimlich gemacht / also in der Christenheit one seinen befehl vnd willen für seinem tödlichen abgang / ausruffen / vnd den guten Man zu difamiren / als solte er Manicheische Lere gebillicht vnd bestetigt haben. Wir halten es auch dafür / die Erben haben solcher heimligkeit stürmerische offenbarung keinen gefallen. Aber der zornige / vnd stürmende Ireneus / sol vnd mus alles zu hülffe anruffen / was vber vnd vnter der Erden ist / denn er schmieret / kleistert vnd klecket an einer faulen / hangenden / bösen wand.
Des Irenei confutation, der Victorinischen Synergia halben / lassen wir geschehen / das er sein Buch lobet / vnd viel dings / das damit sol vor gewesen sein / da es doch an etlichen mangelt / rhümet. Wir sagen aber / das wir noch heutiges tages Die verdamliche vnd vnrechte Lere de Synergia, vom mit wircken des Natürlichen Menschens in geistlichen Sachen / welche Victorinus mit verdreheten worten geleret / nicht loben oder billichen können / Sondern verdammen vnd straffen / Laut der Confutation, im Thüringischen Corpore Doctrinae begrieffen.
Wir sagen auch / das in gemeltem Buch Irenei / die Lere / Als solte die Erbsünde ein Wesen / vnd nicht ein Accidens sein / nicht so klar / deutlich / vnd kentlich gesetzt / das man solches darin hette mercken können.
Hat nun Ireneus solchen Manicheischen Gifft fein verborgener weise vorsetziglich mit einschleiffen wollen / vnd wie ein Vogelsteller / die Leute so nicht gedancken von solchem betrug vnd verforteilen hetten / vberschnellen vnd fangen / ists vns leid / vnd stehet jme der vnartige Rhum gantz vbel an.
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