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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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oder kein selbstendiges wesen oder substantz sey: sondern eine angeborne zufellige verderbung / welche nicht von aussen zu vnser natur komen / sondern da Adam von Gott abgewichen / vnnd hiedurch seine gantze natur verunreiniget vnnd verendert / in dem verderbten samen sey / daraus wir in Mutterleibe als Adams Kinder empfangen vnd geboren werden.

Zum andern / das es viel ein anders sey / mit den Manicheern halten / das die sünde als ein selbstendiges wesen von des menschen natur dem sie vermischet gescheiden werde / vnnd mit Augustino vnd Luthero nach der Schrifft lehren / das die Erbsünde als ein malun separabile / das ist / als ein zufelliges vbel von vnser natur durch den Heiligen Geist gescheiden werde / wie solchs droben aus Luthero gründlich deducirt.

Können sie nun Augustinum vnnd Lutherum dißfals zu keinen Manicheern machen / das sie gehalten / es sey ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / vnd die sünde sey malum separabile / das ist / ein solcher schade der von der natur könne gescheiden werden / so sollen sie vns auch nimmermehr zu keinen Manicheern machen. Summa wir bleiben bey den folgenden worten Augustini / Sermon. 45. de tempore: peccatum non est alia natura, vt insaniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit, Das ist / die Erbsünde ist nicht eine andere frembde natur / wie die Manicheer geschwermet / sondern ist vnser natur kranckheit / oder vnser natur gebrechen / vnd wird nicht etwa sein / wenn er von vnser natur gescheiden wird / sondern wird als denn nirgent mehr oder gar nicht sein. Vnnd in seinem Enchiridio Cap. 11. lehret er dieses auch / das die

oder kein selbstendiges wesen oder substantz sey: sondern eine angeborne zufellige verderbung / welche nicht von aussen zu vnser natur komen / sondern da Adam von Gott abgewichen / vnnd hiedurch seine gantze natur verunreiniget vnnd verendert / in dem verderbten samen sey / daraus wir in Mutterleibe als Adams Kinder empfangen vnd geboren werden.

Zum andern / das es viel ein anders sey / mit den Manicheern halten / das die sünde als ein selbstendiges wesen von des menschen natur dem sie vermischet gescheiden werde / vnnd mit Augustino vnd Luthero nach der Schrifft lehrẽ / das die Erbsünde als ein malũ separabile / das ist / als ein zufelliges vbel von vnser natur durch den Heiligen Geist gescheiden werde / wie solchs droben aus Luthero gründlich deducirt.

Können sie nun Augustinum vnnd Lutherum dißfals zu keinen Manicheern machen / das sie gehalten / es sey ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd Erbsünde / vñ die sünde sey malum separabile / das ist / ein solcher schade der von der natur könne gescheiden werdẽ / so sollen sie vns auch nim̃ermehr zu keinen Manicheern machen. Summa wir bleiben bey den folgenden worten Augustini / Sermon. 45. de tempore: peccatum non est alia natura, vt insaniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit, Das ist / die Erbsünde ist nicht eine andere frembde natur / wie die Manicheer geschwermet / sondern ist vnser natur kranckheit / oder vnser natur gebrechen / vnd wird nicht etwa sein / wenn er von vnser natur gescheiden wird / sondern wird als denn nirgent mehr oder gar nicht sein. Vnnd in seinem Enchiridio Cap. 11. lehret er dieses auch / das die

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/164>, abgerufen am 22.11.2024.