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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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ligkeit selbst / Denn solchs wie mam in Schulen recht redet / sind abstractae species zwischen welchen keine solche fehigkeit / das eine in die ander wesentlich könne verwandelt werden.

Hiernegst aber gestehen wir gerne / das aus dem gerechten Adam ein vngerechter / aus dem Heiligen ein vnheiliger / aus dem reinen ein vnreiner vnnd sündiger Adam worden / gleicher gestalt wie aus einem warhafftigen menschen wol ein lügner werden kan. Wie es aber vnmüglich / das die warheit selbst in lügen verwandelt werde / also ist vnnd bleibt es auch vnmüglich / das die gerechtigkeit zur vngerechtigkeit / vnnd die Heiligkeit zur sünde werde / wie vnser Gegentheil ohne grundt tichtet vnd fürgibt / vnnd hat solches alles mit der Manicheischen lehre nichts vberall gemein / also / das sich vber des Gegentheils vnverschambte künheit billich zuuerwundern / die es in diesem stück gebrauchet.

Zum fünfften / wil er vns auch daher zu Manicheern5. Wer da lehre / das die Erbsünde ein solcher schade sey der von der natur könne gescheiden werden / der sey ein Manicheer. machen / das wir mit Augustino vnnd Luthero nach der Schrifft lehren / das die sünde ein solcher schaden sey der von vnser natur könne geschieden werden.

Aber auff diesen fürwurff ist zu wissen erstlich / das die Manicheer etwa gelehret / die sünde sey ein selbstendigessonderbares wesen / so von der natur des menschen müsse gescheiden werden / zu welchem wir rund nein sagen. Denn wir mit nichten halten / das die sünde etwas selbstendiges sey / das für sich selbst bestehe / wie die Manicheer geschwermet haben / sondern dieses ist vnsere lere / das die Erbsünde nichts selbstendiges sey

ligkeit selbst / Denn solchs wie mam in Schulen recht redet / sind abstractae species zwischen welchen keine solche fehigkeit / das eine in die ander wesentlich könne verwandelt werden.

Hiernegst aber gestehen wir gerne / das aus dem gerechten Adam ein vngerechter / aus dem Heiligen ein vnheiliger / aus dem reinen ein vnreiner vnnd sündiger Adam worden / gleicher gestalt wie aus einem warhafftigen menschen wol ein lügner werden kan. Wie es aber vnmüglich / das die warheit selbst in lügen verwandelt werde / also ist vnnd bleibt es auch vnmüglich / das die gerechtigkeit zur vngerechtigkeit / vnnd die Heiligkeit zur sünde werde / wie vnser Gegentheil ohne grundt tichtet vnd fürgibt / vnnd hat solches alles mit der Manicheischen lehre nichts vberall gemein / also / das sich vber des Gegentheils vnverschambte künheit billich zuuerwundern / die es in diesem stück gebrauchet.

Zum fünfften / wil er vns auch daher zu Manicheern5. Wer da lehre / das die Erbsünde ein solcher schade sey der von der natur könne gescheiden werden / der sey ein Manicheer. machen / das wir mit Augustino vnnd Luthero nach der Schrifft lehren / das die sünde ein solcher schaden sey der von vnser natur könne geschieden werden.

Aber auff diesen fürwurff ist zu wissẽ erstlich / das die Manicheer etwa gelehret / die sünde sey ein selbstendigessonderbares wesen / so von der natur des menschen müsse gescheiden werden / zu welchem wir rund nein sagen. Deñ wir mit nichten halten / das die sünde etwas selbstendiges sey / das für sich selbst bestehe / wie die Manicheer geschwermet haben / sondern dieses ist vnsere lere / das die Erbsünde nichts selbstendiges sey

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[0163] ligkeit selbst / Denn solchs wie mam in Schulen recht redet / sind abstractae species zwischen welchen keine solche fehigkeit / das eine in die ander wesentlich könne verwandelt werden. Hiernegst aber gestehen wir gerne / das aus dem gerechten Adam ein vngerechter / aus dem Heiligen ein vnheiliger / aus dem reinen ein vnreiner vnnd sündiger Adam worden / gleicher gestalt wie aus einem warhafftigen menschen wol ein lügner werden kan. Wie es aber vnmüglich / das die warheit selbst in lügen verwandelt werde / also ist vnnd bleibt es auch vnmüglich / das die gerechtigkeit zur vngerechtigkeit / vnnd die Heiligkeit zur sünde werde / wie vnser Gegentheil ohne grundt tichtet vnd fürgibt / vnnd hat solches alles mit der Manicheischen lehre nichts vberall gemein / also / das sich vber des Gegentheils vnverschambte künheit billich zuuerwundern / die es in diesem stück gebrauchet. Zum fünfften / wil er vns auch daher zu Manicheern machen / das wir mit Augustino vnnd Luthero nach der Schrifft lehren / das die sünde ein solcher schaden sey der von vnser natur könne geschieden werden. 5. Wer da lehre / das die Erbsünde ein solcher schade sey der von der natur könne gescheiden werden / der sey ein Manicheer. Aber auff diesen fürwurff ist zu wissẽ erstlich / das die Manicheer etwa gelehret / die sünde sey ein selbstendigessonderbares wesen / so von der natur des menschen müsse gescheiden werden / zu welchem wir rund nein sagen. Deñ wir mit nichten halten / das die sünde etwas selbstendiges sey / das für sich selbst bestehe / wie die Manicheer geschwermet haben / sondern dieses ist vnsere lere / das die Erbsünde nichts selbstendiges sey

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/163>, abgerufen am 25.11.2024.