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Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587.

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diese angezogene wort (Tom 8. Ienensi) D. Lutheri sind oder nicht. Denn es mit seiner handschrifft nicht zuerweisen.

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Fürs ander ist auch dieses klar / das viel dafur halten / ermelte wort sind D. Philippi / so er D. Maiorn in sein buch solle geschrieben haben / welchs auch der warheit nicht vngemess.

3

Fürs dritte ist auch dieses klar / wenn man gründtlich wissen wil / was D. Lutheri ler vnd bekentnis de personali praesentia Christi bis an sein seliges ende gewest / das man sich desselben nicht aus diesem vngewissen spruch zuerholen / sondern viel mehr aus seinen gewissen schrifften / so er selbst bey leben publicirt vnnd in druck gegeben. Were auch ein gantz vnbillicher vngereumpter handell / diesen vngewissen spruch den authenticis libris & scriptis D. Lutheri fürziehen / vnd die authentica scripta Lutheri / aus vnnd nach dem selben reguliren wollen. Denn je den anthenticis mehr zu gleuben / als diesem vngewissen spruch.

4

Fürs vierde / ist es auch nicht vormütlich / das D. Lutherus sein voriges bekentnis von der Person Christi vnd sitzen zur rechten Gottes mit diesem spruch habe retractiren wollen. Denn wo er dessen gesinnet / hette ers wol durch ein offentlich ausschreiben thun können / hette nicht gedurfft / durch ein solch heimlich schreiben in eines andern buch / von welchem man nicht wissen mag / in welchem jhar vnnd zu welcher zeit es geschrieben sein vorige lere vnd bekentnis hinter ziehen vnd auffgehaben. Ist auch des redlichen Christlichen auffrichtigen gemüts gewesi / das wen er befunden das der sach hierin zu viel geschehen er dasselbige one schew wol offentlich würde bekand / vnd die Christenheit dafur gewarnet haben.

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Fürs fünffte / ob es auch gleich gewis gemacht vnnd

diese angezogene wort (Tom 8. Ienensi) D. Lutheri sind oder nicht. Denn es mit seiner handschrifft nicht zuerweisen.

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Fürs ander ist auch dieses klar / das viel dafur halten / ermelte wort sind D. Philippi / so er D. Maiorn in sein buch solle geschrieben haben / welchs auch der warheit nicht vngemess.

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Fürs dritte ist auch dieses klar / wenn man gründtlich wissen wil / was D. Lutheri ler vnd bekentnis de personali praesentia Christi bis an sein seliges ende gewest / das man sich desselben nicht aus diesem vngewissen spruch zuerholen / sondern viel mehr aus seinen gewissen schrifften / so er selbst bey leben publicirt vnnd in druck gegeben. Were auch ein gantz vnbillicher vngereumpter handell / diesen vngewissen spruch den authenticis libris & scriptis D. Lutheri fürziehen / vnd die authentica scripta Lutheri / aus vnnd nach dem selben reguliren wollen. Denn je den anthenticis mehr zu gleuben / als diesem vngewissen spruch.

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Fürs vierde / ist es auch nicht vormütlich / das D. Lutherus sein voriges bekentnis von der Person Christi vnd sitzen zur rechten Gottes mit diesem spruch habe retractiren wollen. Denn wo er dessen gesinnet / hette ers wol durch ein offentlich ausschreiben thun können / hette nicht gedurfft / durch ein solch heimlich schreiben in eines andern buch / von welchem man nicht wissen mag / in welchem jhar vnnd zu welcher zeit es geschrieben sein vorige lere vnd bekentnis hinter ziehen vnd auffgehaben. Ist auch des redlichen Christlichen auffrichtigen gemüts gewesi / das wen er befunden das der sach hierin zu viel geschehen er dasselbige one schew wol offentlich würde bekand / vnd die Christenheit dafur gewarnet haben.

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Fürs fünffte / ob es auch gleich gewis gemacht vnnd

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[0206] diese angezogene wort (Tom 8. Ienensi) D. Lutheri sind oder nicht. Denn es mit seiner handschrifft nicht zuerweisen. Fürs ander ist auch dieses klar / das viel dafur halten / ermelte wort sind D. Philippi / so er D. Maiorn in sein buch solle geschrieben haben / welchs auch der warheit nicht vngemess. Fürs dritte ist auch dieses klar / wenn man gründtlich wissen wil / was D. Lutheri ler vnd bekentnis de personali praesentia Christi bis an sein seliges ende gewest / das man sich desselben nicht aus diesem vngewissen spruch zuerholen / sondern viel mehr aus seinen gewissen schrifften / so er selbst bey leben publicirt vnnd in druck gegeben. Were auch ein gantz vnbillicher vngereumpter handell / diesen vngewissen spruch den authenticis libris & scriptis D. Lutheri fürziehen / vnd die authentica scripta Lutheri / aus vnnd nach dem selben reguliren wollen. Denn je den anthenticis mehr zu gleuben / als diesem vngewissen spruch. Fürs vierde / ist es auch nicht vormütlich / das D. Lutherus sein voriges bekentnis von der Person Christi vnd sitzen zur rechten Gottes mit diesem spruch habe retractiren wollen. Denn wo er dessen gesinnet / hette ers wol durch ein offentlich ausschreiben thun können / hette nicht gedurfft / durch ein solch heimlich schreiben in eines andern buch / von welchem man nicht wissen mag / in welchem jhar vnnd zu welcher zeit es geschrieben sein vorige lere vnd bekentnis hinter ziehen vnd auffgehaben. Ist auch des redlichen Christlichen auffrichtigen gemüts gewesi / das wen er befunden das der sach hierin zu viel geschehen er dasselbige one schew wol offentlich würde bekand / vnd die Christenheit dafur gewarnet haben. Fürs fünffte / ob es auch gleich gewis gemacht vnnd

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_bericht_1587/206>, abgerufen am 22.11.2024.