Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587.nach betrachtet wird / abgesprochen werden. Gleich wie von dem fleisch Christi wol kan gesagt werden / das es nicht lebendig machend sey / wenn es an vnd für sich selbst / seiner habenden natürlichen eigenschafft nach betrachtet wird. Wenn es aber betrachtet wird / wie es mit dem lebendigmachenden wort vereiniget ist / durch welche voreinigung es zur gemeinschafft der lebendigmachenden Göttlichen krafft erhaben / kan jhme die lebendigmachende krafft keines weges abgesprochen werden. Eben also verhelt sichs auch mit der gegenwertigen herrschafft vber alle Creaturen / wie vorhin angezeigt worden. Aus welchem allen klar / das Vigilij spruch secundum quid zuuorstehen / nemlich so fern die menschliche natur an vnd für sich selbst jren natürlichen wesentlichen eigenschafften nach betrachtet wird / nicht aber / wie sie nach art vnd von wegen der Persönlichen vereinigung betrachtet wird / welcher nach / wie Basilius Psal. 21. spricht / sie eiusdem gloriae & honoris / das ist / des Sons Gottes eigner herrligkeit vnd ehre teilhafftig worden. Wir gedencken durch Gottes gnade auch bey dem bekentnus / so die Apostel geleret / die Merterer bestettiget haben / vnd die gleubigen bis auff diese stunde behalten / bis an vnser ende zuuerharren / das nemlich das fleisch oder die menschliche natur / wenn sie an vnd für sich selbst jren natürlichen eigenschafften nach / betrachtet wird / endlich vnnd vmbschrieben ist / wie Vigilius wieder die Eutychianer so da tichteten / das die menschliche Natur gantz vnd gar in die Göttliche verwandelt / vnnd auff gehoret hette / eine ware menschliche natur zu sein / recht Apostolisch vnd Catholisch geschrieben. Darneben aber gedencken wir vns durch der Anhaltischen grosses geschrey / dieses nicht nemen zulassen / das gleich wie das fleisch Christi oder seine menschliche natur / durch die nach betrachtet wird / abgesprochen werden. Gleich wie von dem fleisch Christi wol kan gesagt werden / das es nicht lebendig machend sey / weñ es an vnd für sich selbst / seiner habenden natürlichen eigenschafft nach betrachtet wird. Wenn es aber betrachtet wird / wie es mit dem lebendigmachenden wort vereiniget ist / durch welche voreinigung es zur gemeinschafft der lebendigmachenden Göttlichen krafft erhaben / kan jhme die lebendigmachende krafft keines weges abgesprochen werden. Eben also verhelt sichs auch mit der gegenwertigen herrschafft vber alle Creaturen / wie vorhin angezeigt worden. Aus welchem allen klar / das Vigilij spruch secundum quid zuuorstehen / nemlich so fern die menschliche natur an vnd für sich selbst jren natürlichen wesentlichen eigenschafften nach betrachtet wird / nicht aber / wie sie nach art vnd von wegen der Persönlichen vereinigung betrachtet wird / welcher nach / wie Basilius Psal. 21. spricht / sie eiusdem gloriae & honoris / das ist / des Sons Gottes eigner herrligkeit vnd ehre teilhafftig worden. Wir gedencken durch Gottes gnade auch bey dem bekentnus / so die Apostel geleret / die Merterer bestettiget haben / vnd die gleubigen bis auff diese stunde behalten / bis an vnser ende zuuerharren / das nemlich das fleisch oder die menschliche natur / weñ sie an vnd für sich selbst jren natürlichen eigenschafften nach / betrachtet wird / endlich vnnd vmbschrieben ist / wie Vigilius wieder die Eutychianer so da tichteten / das die menschliche Natur gantz vnd gar in die Göttliche verwandelt / vnnd auff gehoret hette / eine ware menschliche natur zu sein / recht Apostolisch vnd Catholisch geschrieben. Darneben aber gedencken wir vns durch der Anhaltischen grosses geschrey / dieses nicht nemen zulassen / das gleich wie das fleisch Christi oder seine menschliche natur / durch die <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0157"/> nach betrachtet wird / abgesprochen werden. Gleich wie von dem fleisch Christi wol kan gesagt werden / das es nicht lebendig machend sey / weñ es an vnd für sich selbst / seiner habenden natürlichen eigenschafft nach betrachtet wird. 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nach betrachtet wird / abgesprochen werden. Gleich wie von dem fleisch Christi wol kan gesagt werden / das es nicht lebendig machend sey / weñ es an vnd für sich selbst / seiner habenden natürlichen eigenschafft nach betrachtet wird. Wenn es aber betrachtet wird / wie es mit dem lebendigmachenden wort vereiniget ist / durch welche voreinigung es zur gemeinschafft der lebendigmachenden Göttlichen krafft erhaben / kan jhme die lebendigmachende krafft keines weges abgesprochen werden.
Eben also verhelt sichs auch mit der gegenwertigen herrschafft vber alle Creaturen / wie vorhin angezeigt worden.
Aus welchem allen klar / das Vigilij spruch secundum quid zuuorstehen / nemlich so fern die menschliche natur an vnd für sich selbst jren natürlichen wesentlichen eigenschafften nach betrachtet wird / nicht aber / wie sie nach art vnd von wegen der Persönlichen vereinigung betrachtet wird / welcher nach / wie Basilius Psal. 21. spricht / sie eiusdem gloriae & honoris / das ist / des Sons Gottes eigner herrligkeit vnd ehre teilhafftig worden.
Wir gedencken durch Gottes gnade auch bey dem bekentnus / so die Apostel geleret / die Merterer bestettiget haben / vnd die gleubigen bis auff diese stunde behalten / bis an vnser ende zuuerharren / das nemlich das fleisch oder die menschliche natur / weñ sie an vnd für sich selbst jren natürlichen eigenschafften nach / betrachtet wird / endlich vnnd vmbschrieben ist / wie Vigilius wieder die Eutychianer so da tichteten / das die menschliche Natur gantz vnd gar in die Göttliche verwandelt / vnnd auff gehoret hette / eine ware menschliche natur zu sein / recht Apostolisch vnd Catholisch geschrieben.
Darneben aber gedencken wir vns durch der Anhaltischen grosses geschrey / dieses nicht nemen zulassen / das gleich wie das fleisch Christi oder seine menschliche natur / durch die
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_bericht_1587/157>, abgerufen am 16.07.2024. |