Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.eingefallen / jre armselige Vbiquitet nach angemaster weise zu stützeln / gesetzt haben. So stehet nu der locus in gemeltem Tomo Hugonis glossatoris, nicht (wie vnser gegenteil meldet) 1. Cor. 10. sondern in der Postill vber das nechstfolgende caput hernach / nemlich 1. Cor. 11. mit diesen worten: Corpus Christi hanc habet dignitatem ex natura Vnionis cum Diuinitate, vt simul sit in multis locis. Es ist aber solche Lehr / oder viel mehr eingebilte opinion nicht allein dem austrücklichen wort Gottes / vnd der gantzen rechtgleubigen alten Kirchen (wie bißher mit 42. stadtlichen / vnwidersprechlichen / ausfürlichen argumenten augenscheinlich dargethan) sondern auch den jenigen Schultheologen / so der Sachen etwas bescheidener nachgehen / selbst zuwider. In massen solches aus Alberto Magno / in lib. 1. sent. distinct. 37. klar zu erweisen. Aber wir wollens auff dißmal bey zweien zeugnissen (Thomae, vnd Bonauenturae) beruhen lassen. Das zeugnis Thomae haben wir in vnser Apologien / neben andern schönen Sprüchen angezogen / pag. 426. im viertzigsten argument: Corpus Christi neque in quantum corpus, neque in quantum Diuinitati vnitum est, hoc habet, vt sit in pluribus locis. Das ist: Der Leib Christi hat das weder darumb / dieweil er ein Leib / noch darumb / dieweil er mit der Gottheit vereinigt ist / das er an mehr Orten / denn an einem auff einmal sein könne. Den Spruch aber Bonauenturae haben wir auch hiebeuor / nemlich am ende des 32, arguments / mit seinen eigenen worten gesetzt / welchen wir alhie zum beschluss wolmeinende in vnser Muttersprach widerholen / wie folget. eingefallen / jre armselige Vbiquitet nach angemaster weise zu stützeln / gesetzt haben. So stehet nu der locus in gemeltem Tomo Hugonis glossatoris, nicht (wie vnser gegenteil meldet) 1. Cor. 10. sondern in der Postill vber das nechstfolgende caput hernach / nemlich 1. Cor. 11. mit diesen worten: Corpus Christi hanc habet dignitatem ex natura Vnionis cum Diuinitate, vt simul sit in multis locis. Es ist aber solche Lehr / oder viel mehr eingebilte opinion nicht allein dem austrücklichen wort Gottes / vnd der gantzen rechtgleubigen alten Kirchen (wie bißher mit 42. stadtlichen / vnwidersprechlichen / ausfürlichen argumenten augenscheinlich dargethan) sondern auch den jenigen Schultheologen / so der Sachen etwas bescheidener nachgehen / selbst zuwider. In massen solches aus Alberto Magno / in lib. 1. sent. distinct. 37. klar zu erweisen. Aber wir wollens auff dißmal bey zweien zeugnissen (Thomae, vnd Bonauenturae) beruhen lassen. Das zeugnis Thomae haben wir in vnser Apologien / neben andern schönen Sprüchen angezogen / pag. 426. im viertzigsten argument: Corpus Christi neque in quantum corpus, neque in quantum Diuinitati vnitum est, hoc habet, vt sit in pluribus locis. Das ist: Der Leib Christi hat das weder darumb / dieweil er ein Leib / noch darumb / dieweil er mit der Gottheit vereinigt ist / das er an mehr Orten / denn an einem auff einmal sein könne. Den Spruch aber Bonauenturae haben wir auch hiebeuor / nemlich am ende des 32, arguments / mit seinen eigenen worten gesetzt / welchen wir alhie zum beschluss wolmeinende in vnser Muttersprach widerholen / wie folget. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0505" n="501"/> eingefallen / jre armselige Vbiquitet nach angemaster weise zu stützeln / gesetzt haben.</p> <p>So stehet nu der locus in gemeltem Tomo Hugonis glossatoris, nicht (wie vnser gegenteil meldet) 1. Cor. 10. sondern in der Postill vber das nechstfolgende caput hernach / nemlich 1. Cor. 11. mit diesen worten: Corpus Christi hanc habet dignitatem ex natura Vnionis cum Diuinitate, vt simul sit in multis locis.</p> <p>Es ist aber solche Lehr / oder viel mehr eingebilte opinion nicht allein dem austrücklichen wort Gottes / vnd der gantzen rechtgleubigen alten Kirchen (wie bißher mit 42. stadtlichen / vnwidersprechlichen / ausfürlichen argumenten augenscheinlich dargethan) sondern auch den jenigen Schultheologen / so der Sachen etwas bescheidener nachgehen / selbst zuwider. In massen solches aus Alberto Magno / in lib. <hi rendition="#i">1.</hi> sent. distinct. <hi rendition="#i">37.</hi> klar zu erweisen. Aber wir wollens auff dißmal bey zweien zeugnissen (Thomae, vnd Bonauenturae) beruhen lassen.</p> <p>Das zeugnis Thomae haben wir in vnser Apologien / neben andern schönen Sprüchen angezogen / pag. 426. im viertzigsten argument: Corpus Christi neque in quantum corpus, neque in quantum Diuinitati vnitum est, hoc habet, vt sit in pluribus locis. Das ist: Der Leib Christi hat das weder darumb / dieweil er ein Leib / noch darumb / dieweil er mit der Gottheit vereinigt ist / das er an mehr Orten / denn an einem auff einmal sein könne.</p> <p>Den Spruch aber Bonauenturae haben wir auch hiebeuor / nemlich am ende des 32, arguments / mit seinen eigenen worten gesetzt / welchen wir alhie zum beschluss wolmeinende in vnser Muttersprach widerholen / wie folget.</p> </div> </body> </text> </TEI> [501/0505]
eingefallen / jre armselige Vbiquitet nach angemaster weise zu stützeln / gesetzt haben.
So stehet nu der locus in gemeltem Tomo Hugonis glossatoris, nicht (wie vnser gegenteil meldet) 1. Cor. 10. sondern in der Postill vber das nechstfolgende caput hernach / nemlich 1. Cor. 11. mit diesen worten: Corpus Christi hanc habet dignitatem ex natura Vnionis cum Diuinitate, vt simul sit in multis locis.
Es ist aber solche Lehr / oder viel mehr eingebilte opinion nicht allein dem austrücklichen wort Gottes / vnd der gantzen rechtgleubigen alten Kirchen (wie bißher mit 42. stadtlichen / vnwidersprechlichen / ausfürlichen argumenten augenscheinlich dargethan) sondern auch den jenigen Schultheologen / so der Sachen etwas bescheidener nachgehen / selbst zuwider. In massen solches aus Alberto Magno / in lib. 1. sent. distinct. 37. klar zu erweisen. Aber wir wollens auff dißmal bey zweien zeugnissen (Thomae, vnd Bonauenturae) beruhen lassen.
Das zeugnis Thomae haben wir in vnser Apologien / neben andern schönen Sprüchen angezogen / pag. 426. im viertzigsten argument: Corpus Christi neque in quantum corpus, neque in quantum Diuinitati vnitum est, hoc habet, vt sit in pluribus locis. Das ist: Der Leib Christi hat das weder darumb / dieweil er ein Leib / noch darumb / dieweil er mit der Gottheit vereinigt ist / das er an mehr Orten / denn an einem auff einmal sein könne.
Den Spruch aber Bonauenturae haben wir auch hiebeuor / nemlich am ende des 32, arguments / mit seinen eigenen worten gesetzt / welchen wir alhie zum beschluss wolmeinende in vnser Muttersprach widerholen / wie folget.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |