Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

stantz seiner ewigen Gottheit: Jenes aber / nach seiner angenomenen Menscheit. Et hoc non credere, dicit esse impium, atque profanun. Das ist: Wer sölchs nicht gleubt (spricht er) der sey gottlos / vnd für keinen Christen zu halten.

Dieser meinung Hugonis de Victore sind wir auch / wie denn kein rechtgleubiger von Christo jemals anders gehalten hat. Dieweil denn der angezogene Spruch / das Christi Leib vmb der persönlichtn vereinigung willen / zugleich an vielen Orten sey / dem vörigen / vnd also der Warheit gantz vnd gar zu wider: so ist leicht zu schliessen / das er mit keinem grunde könne erhalten werden.

Es stehet aber derselbige Spruch Tomo 7. Hugonis glossatoris Cardinalis, welcher gleich hundert Jahr nach Hugone Victorino gelebt hat / nemlich im Jar nach Christi Geburt 1230. Vnd wiewol derselbige Scribent mit sönderlichem fleis (welchs an jm zu loben) der Schrifft obgelegen / hat er doch / wegen albereit eingerissener finsternis / damit er be hafft / des warhafftigen Liechts offtmals gefehlet / vnd fast die gantze heilige Schrifft vertunckelt / durch den quadruplicem sensum Scripturae, da man alles vff viererley weiss glossiret / vnd gedeutet / wie an obgemeltem blat Collationis orthodoxae ferner erkleret ist.

Man siehet aber wol / das die Herrn Verfasser den autorem selbst nicht angesehen / sondern etwan aus der jhrigen Registern / darinn solche / vnd andere Sprüchlein hauffenweis / one verstande zusammen geworffen sind / abgeschrieben / vnd heraus gezwackt. Darumb sie nicht allein des autoris, sondern auch des capitels gefehlt: ja die wort selbst / nicht wie sie für sich lauten / sondern wie sie jnen

stantz seiner ewigen Gottheit: Jenes aber / nach seiner angenomenen Menscheit. Et hoc nõ credere, dicit esse impium, atque profanũ. Das ist: Wer sölchs nicht gleubt (spricht er) der sey gottlos / vnd für keinen Christen zu halten.

Dieser meinung Hugonis de Victore sind wir auch / wie denn kein rechtgleubiger von Christo jemals anders gehalten hat. Dieweil denn der angezogene Spruch / das Christi Leib vmb der persönlichtn vereinigung willen / zugleich an vielen Orten sey / dem vörigen / vnd also der Warheit gantz vnd gar zu wider: so ist leicht zu schliessen / das er mit keinem grunde könne erhalten werden.

Es stehet aber derselbige Spruch Tomo 7. Hugonis glossatoris Cardinalis, welcher gleich hundert Jahr nach Hugone Victorino gelebt hat / nemlich im Jar nach Christi Geburt 1230. Vnd wiewol derselbige Scribent mit sönderlichem fleis (welchs an jm zu loben) der Schrifft obgelegen / hat er doch / wegen albereit eingerissener finsternis / damit er be hafft / des warhafftigen Liechts offtmals gefehlet / vnd fast die gantze heilige Schrifft vertunckelt / durch den quadruplicem sensum Scripturae, da man alles vff viererley weiss glossiret / vnd gedeutet / wie an obgemeltem blat Collationis orthodoxae ferner erkleret ist.

Man siehet aber wol / das die Herrn Verfasser den autorem selbst nicht angesehen / sondern etwan aus der jhrigen Registern / darinn solche / vnd andere Sprüchlein hauffenweis / one verstande zusammen geworffen sind / abgeschrieben / vnd heraus gezwackt. Darumb sie nicht allein des autoris, sondern auch des capitels gefehlt: ja die wort selbst / nicht wie sie für sich lauten / sondern wie sie jnen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0504" n="500"/>
stantz seiner ewigen Gottheit: Jenes aber / nach seiner angenomenen                      Menscheit. Et hoc no&#x0303; credere, dicit esse impium, atque profanu&#x0303;. Das ist: Wer sölchs nicht gleubt (spricht er) der sey gottlos /                      vnd für keinen Christen zu halten.</p>
        <p>Dieser meinung Hugonis de Victore sind wir auch / wie denn kein rechtgleubiger                      von Christo jemals anders gehalten hat. Dieweil denn der angezogene Spruch / das                      Christi Leib vmb der persönlichtn vereinigung willen / zugleich an vielen Orten                      sey / dem vörigen / vnd also der Warheit gantz vnd gar zu wider: so ist leicht                      zu schliessen / das er mit keinem grunde könne erhalten werden.</p>
        <p>Es stehet aber derselbige Spruch Tomo <hi rendition="#i">7.</hi> Hugonis                      glossatoris Cardinalis, welcher gleich hundert Jahr nach Hugone Victorino gelebt                      hat / nemlich im Jar nach Christi Geburt 1230. Vnd wiewol derselbige Scribent                      mit sönderlichem fleis (welchs an jm zu loben) der Schrifft obgelegen / hat er                      doch / wegen albereit eingerissener finsternis / damit er be hafft / des                      warhafftigen Liechts offtmals gefehlet / vnd fast die gantze heilige Schrifft                      vertunckelt / durch den quadruplicem sensum Scripturae, da man alles vff                      viererley weiss glossiret / vnd gedeutet / wie an obgemeltem blat Collationis                      orthodoxae ferner erkleret ist.</p>
        <p>Man siehet aber wol / das die Herrn Verfasser den autorem selbst nicht angesehen                      / sondern etwan aus der jhrigen Registern / darinn solche / vnd andere                      Sprüchlein hauffenweis / one verstande zusammen geworffen sind / abgeschrieben /                      vnd heraus gezwackt. Darumb sie nicht allein des autoris, sondern auch des                      capitels gefehlt: ja die wort selbst / nicht wie sie für sich lauten / sondern                      wie sie jnen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[500/0504] stantz seiner ewigen Gottheit: Jenes aber / nach seiner angenomenen Menscheit. Et hoc nõ credere, dicit esse impium, atque profanũ. Das ist: Wer sölchs nicht gleubt (spricht er) der sey gottlos / vnd für keinen Christen zu halten. Dieser meinung Hugonis de Victore sind wir auch / wie denn kein rechtgleubiger von Christo jemals anders gehalten hat. Dieweil denn der angezogene Spruch / das Christi Leib vmb der persönlichtn vereinigung willen / zugleich an vielen Orten sey / dem vörigen / vnd also der Warheit gantz vnd gar zu wider: so ist leicht zu schliessen / das er mit keinem grunde könne erhalten werden. Es stehet aber derselbige Spruch Tomo 7. Hugonis glossatoris Cardinalis, welcher gleich hundert Jahr nach Hugone Victorino gelebt hat / nemlich im Jar nach Christi Geburt 1230. Vnd wiewol derselbige Scribent mit sönderlichem fleis (welchs an jm zu loben) der Schrifft obgelegen / hat er doch / wegen albereit eingerissener finsternis / damit er be hafft / des warhafftigen Liechts offtmals gefehlet / vnd fast die gantze heilige Schrifft vertunckelt / durch den quadruplicem sensum Scripturae, da man alles vff viererley weiss glossiret / vnd gedeutet / wie an obgemeltem blat Collationis orthodoxae ferner erkleret ist. Man siehet aber wol / das die Herrn Verfasser den autorem selbst nicht angesehen / sondern etwan aus der jhrigen Registern / darinn solche / vnd andere Sprüchlein hauffenweis / one verstande zusammen geworffen sind / abgeschrieben / vnd heraus gezwackt. Darumb sie nicht allein des autoris, sondern auch des capitels gefehlt: ja die wort selbst / nicht wie sie für sich lauten / sondern wie sie jnen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/504
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/504>, abgerufen am 24.11.2024.