Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

sie alhie fol. Apol. Erf. 88. mit listiger distinction / vnd versetzung Fol. Apol. Erf. 88. b.desselbigen wörtleins / Selbst / das der einfeltige Leser sol gedencken / sie lassen die göttliche eigenschafften nur bey der Person / die sie doch in der Person vff die angenomene Natur selbst ziehen.

Zum dritten / wie hat aber solches alles die menschliche Natur / welche doch viel mehr / vermöge der persönlichen vereinigung / von dem ewigen Wort getragen / erhalten / vnd demnach gehabt wird? wie zugleich Theodoretus / vnd Vigilius bezeugen; das habere, vnd assumere, dem ewigen Wort: haberi autem, & assumi, der Menscheit Christi zustehe.

Zum vierten / wie reimet sichs / das sie jhren / oder ja der jhrigen / vörigen Schrifften / darauff sie sich in jtziger Erfurdischen Apologien zum öfftermal beruffen / zu wider / nicht mehr zweierley almechtigkeit in Christo (wie sie hiebeuor geschwermet) nachgeben wollen? So sie doch in jhrer Dessawischen Refutationschrifft wider vnfer wolgemeintes bedencken vber die Praefation jhrer Concordiformul / pag. 70. mit dürren worten bekant / es sey ein vnterscheid non tantum ratione principij, verum etiam rei ipsius, zwischen der almechtigkeit / die Christus nach der Gottheit / vnd die er nach der Menscheit empfangen habe.

Wie bestehet nu jhr fürgeben / das die göttliche / vnd menschliche Natur in Christo einerley almechtigkeit (aber auff vngleiche weise / beide gleichwol / eine so wol / als die andere / in der that / realiter) haben / so doch dieselbige vnter sich re ipsa, das ist / nicht allein nach der weis / anfang / oder zeit / sondern auch in der that selbst / realiter, vnterschieden sein sol? Kan auch ein ding realiter, in der that / einerley;

sie alhie fol. Apol. Erf. 88. mit listiger distinction / vnd versetzung Fol. Apol. Erf. 88. b.desselbigen wörtleins / Selbst / das der einfeltige Leser sol gedencken / sie lassen die göttliche eigenschafften nur bey der Person / die sie doch in der Person vff die angenomene Natur selbst ziehen.

Zum dritten / wie hat aber solches alles die menschliche Natur / welche doch viel mehr / vermöge der persönlichen vereinigung / von dem ewigen Wort getragen / erhalten / vnd demnach gehabt wird? wie zugleich Theodoretus / vnd Vigilius bezeugen; das habere, vnd assumere, dem ewigen Wort: haberi autem, & assumi, der Menscheit Christi zustehe.

Zum vierten / wie reimet sichs / das sie jhren / oder ja der jhrigen / vörigen Schrifften / darauff sie sich in jtziger Erfurdischen Apologien zum öfftermal beruffen / zu wider / nicht mehr zweierley almechtigkeit in Christo (wie sie hiebeuor geschwermet) nachgeben wollen? So sie doch in jhrer Dessawischen Refutationschrifft wider vnfer wolgemeintes bedencken vber die Praefation jhrer Concordiformul / pag. 70. mit dürren worten bekant / es sey ein vnterscheid non tantùm ratione principij, verùm etiam rei ipsius, zwischen der almechtigkeit / die Christus nach der Gottheit / vnd die er nach der Menscheit empfangen habe.

Wie bestehet nu jhr fürgeben / das die göttliche / vnd menschliche Natur in Christo einerley almechtigkeit (aber auff vngleiche weise / beide gleichwol / eine so wol / als die andere / in der that / realiter) haben / so doch dieselbige vnter sich re ipsa, das ist / nicht allein nach der weis / anfang / oder zeit / sondern auch in der that selbst / realiter, vnterschieden sein sol? Kan auch ein ding realiter, in der that / einerley;

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0266" n="262"/>
sie alhie fol. Apol. Erf. 88. mit listiger distinction / vnd                      versetzung <note place="left">Fol. Apol. Erf. <hi rendition="#i">88.</hi> b.</note>desselbigen wörtleins / Selbst / das der einfeltige Leser sol                      gedencken / sie lassen die göttliche eigenschafften nur bey der Person / die sie                      doch in der Person vff die angenomene Natur selbst ziehen.</p>
        <p>Zum dritten / wie hat aber solches alles die menschliche Natur / welche doch viel                      mehr / vermöge der persönlichen vereinigung / von dem ewigen Wort getragen /                      erhalten / vnd demnach gehabt wird? wie zugleich Theodoretus / vnd Vigilius                      bezeugen; das habere, vnd assumere, dem ewigen Wort: haberi autem, &amp; assumi,                      der Menscheit Christi zustehe.</p>
        <p>Zum vierten / wie reimet sichs / das sie jhren / oder ja der jhrigen / vörigen                      Schrifften / darauff sie sich in jtziger Erfurdischen Apologien zum öfftermal                      beruffen / zu wider / nicht mehr zweierley almechtigkeit in Christo (wie sie                      hiebeuor geschwermet) nachgeben wollen? So sie doch in jhrer Dessawischen                      Refutationschrifft wider vnfer wolgemeintes bedencken vber die Praefation jhrer                      Concordiformul / pag. <hi rendition="#i">70.</hi> mit dürren worten bekant / es                      sey ein vnterscheid non tantùm ratione principij, verùm etiam rei ipsius,                      zwischen der almechtigkeit / die Christus nach der Gottheit / vnd die er nach                      der Menscheit empfangen habe.</p>
        <p>Wie bestehet nu jhr fürgeben / das die göttliche / vnd menschliche Natur in                      Christo einerley almechtigkeit (aber auff vngleiche weise / beide gleichwol /                      eine so wol / als die andere / in der that / realiter) haben / so doch                      dieselbige vnter sich re ipsa, das ist / nicht allein nach der weis / anfang /                      oder zeit / sondern auch in der that selbst / realiter, vnterschieden sein sol?                      Kan auch ein ding realiter, in der that / einerley;
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[262/0266] sie alhie fol. Apol. Erf. 88. mit listiger distinction / vnd versetzung desselbigen wörtleins / Selbst / das der einfeltige Leser sol gedencken / sie lassen die göttliche eigenschafften nur bey der Person / die sie doch in der Person vff die angenomene Natur selbst ziehen. Fol. Apol. Erf. 88. b. Zum dritten / wie hat aber solches alles die menschliche Natur / welche doch viel mehr / vermöge der persönlichen vereinigung / von dem ewigen Wort getragen / erhalten / vnd demnach gehabt wird? wie zugleich Theodoretus / vnd Vigilius bezeugen; das habere, vnd assumere, dem ewigen Wort: haberi autem, & assumi, der Menscheit Christi zustehe. Zum vierten / wie reimet sichs / das sie jhren / oder ja der jhrigen / vörigen Schrifften / darauff sie sich in jtziger Erfurdischen Apologien zum öfftermal beruffen / zu wider / nicht mehr zweierley almechtigkeit in Christo (wie sie hiebeuor geschwermet) nachgeben wollen? So sie doch in jhrer Dessawischen Refutationschrifft wider vnfer wolgemeintes bedencken vber die Praefation jhrer Concordiformul / pag. 70. mit dürren worten bekant / es sey ein vnterscheid non tantùm ratione principij, verùm etiam rei ipsius, zwischen der almechtigkeit / die Christus nach der Gottheit / vnd die er nach der Menscheit empfangen habe. Wie bestehet nu jhr fürgeben / das die göttliche / vnd menschliche Natur in Christo einerley almechtigkeit (aber auff vngleiche weise / beide gleichwol / eine so wol / als die andere / in der that / realiter) haben / so doch dieselbige vnter sich re ipsa, das ist / nicht allein nach der weis / anfang / oder zeit / sondern auch in der that selbst / realiter, vnterschieden sein sol? Kan auch ein ding realiter, in der that / einerley;

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/266
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/266>, abgerufen am 22.11.2024.