Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916].Statuten stand, und wirkte durch ihre Tätigkeit naturgemäß Die Weimarer Beiratskonferenz, Herbst 1912, brachte dann Auch in andern Landesvereinen wurde der klaffende Riß So zog zuerst der Hamburger Verein die Konsequenzen Statuten stand, und wirkte durch ihre Tätigkeit naturgemäß Die Weimarer Beiratskonferenz, Herbst 1912, brachte dann Auch in andern Landesvereinen wurde der klaffende Riß So zog zuerst der Hamburger Verein die Konsequenzen <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0011" n="11"/> Statuten stand, und wirkte durch ihre Tätigkeit naturgemäß<lb/> beschleunigend auf den Zersetzungsprozeß in der Organisation.</p><lb/> <p>Die Weimarer Beiratskonferenz, Herbst 1912, brachte dann<lb/> einen neuen Einigungsvorschlag von <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Augspurg, um der<lb/> wennschon unberechtigten Kennzeichnung des § 3 als partei-<lb/> politische Forderung den Boden zu entziehen. Dieser neue<lb/> Vorschlag sah die Forderung des Wahlrechtsparagraphen in<lb/> folgender Form vor: „Der Verband erstrebt das gleiche, per-<lb/> sönlich auszuübende Wahlrecht für alle Frauen“. Die an-<lb/> wesenden Vertreterinnen stimmten in ihrer Mehrheit dem An-<lb/> trag zu, der den Landesvereinen und Ortsgruppen zur Dis-<lb/> kussion vorgelegt werden sollte. Die Annahme dieses An-<lb/> trages durch die Majorität hatte den Austritt von Frau Cauer<lb/> und Frau Breitscheid zur Folge. Frau Cauer legte kurz darauf<lb/> auch ihr Amt als Vorsitzende des preußischen Landesvereins,<lb/> ihrer ureigensten Schöpfung, nieder, da sie auch dort nicht<lb/> mehr die nötige Resonnanz für das von ihr stets hochgehaltene<lb/> demokratische Prinzip fand.</p><lb/> <p>Auch in andern Landesvereinen wurde der klaffende Riß<lb/> immer tiefer, bis die Eisenacher Generalversammlung, Oktober<lb/> 1913, zur Spaltung des deutschen Verbandes führte. Zwar<lb/> blieb auch in Eisenach noch der § 3 in der alten Fassung be-<lb/> stehen, aber nur deshalb, weil seine Gegner sich nicht einigten,<lb/> und daher statt eines einheitlichen, drei verschiedene Abände-<lb/> rungsanträge vorlagen, von denen keiner die nötige Stimmen-<lb/> zahl erhielt. Nur dieser Zersplitterung verdankt die klare<lb/> demokratische Wahlrechtsforderung das Scheindasein, das sie<lb/> dann noch über 2 Jahre in den Statuten des Verbandes geführt<lb/> hat. Das Prinzip hatte die Mehrheit aber nicht mehr hinter<lb/> sich. Das sprach deutlich aus der Wiederwahl des Vorstandes,<lb/> der dieses ganze Hin und Her mitgemacht und gestützt hatte.</p><lb/> <p>So zog zuerst der Hamburger Verein die Konsequenzen<lb/> und trat kurz nach der Generalversammlung 1913 in seiner<lb/> Mehrheit aus dem deutschen Verbande aus. Jhm folgten in<lb/> kurzen Zwischenräumen der bayrische Verein für Frauenstimm-<lb/> recht, die Bremer Anhänger des offenen Bekenntnisses zum<lb/></p> </body> </text> </TEI> [11/0011]
Statuten stand, und wirkte durch ihre Tätigkeit naturgemäß
beschleunigend auf den Zersetzungsprozeß in der Organisation.
Die Weimarer Beiratskonferenz, Herbst 1912, brachte dann
einen neuen Einigungsvorschlag von Dr. Augspurg, um der
wennschon unberechtigten Kennzeichnung des § 3 als partei-
politische Forderung den Boden zu entziehen. Dieser neue
Vorschlag sah die Forderung des Wahlrechtsparagraphen in
folgender Form vor: „Der Verband erstrebt das gleiche, per-
sönlich auszuübende Wahlrecht für alle Frauen“. Die an-
wesenden Vertreterinnen stimmten in ihrer Mehrheit dem An-
trag zu, der den Landesvereinen und Ortsgruppen zur Dis-
kussion vorgelegt werden sollte. Die Annahme dieses An-
trages durch die Majorität hatte den Austritt von Frau Cauer
und Frau Breitscheid zur Folge. Frau Cauer legte kurz darauf
auch ihr Amt als Vorsitzende des preußischen Landesvereins,
ihrer ureigensten Schöpfung, nieder, da sie auch dort nicht
mehr die nötige Resonnanz für das von ihr stets hochgehaltene
demokratische Prinzip fand.
Auch in andern Landesvereinen wurde der klaffende Riß
immer tiefer, bis die Eisenacher Generalversammlung, Oktober
1913, zur Spaltung des deutschen Verbandes führte. Zwar
blieb auch in Eisenach noch der § 3 in der alten Fassung be-
stehen, aber nur deshalb, weil seine Gegner sich nicht einigten,
und daher statt eines einheitlichen, drei verschiedene Abände-
rungsanträge vorlagen, von denen keiner die nötige Stimmen-
zahl erhielt. Nur dieser Zersplitterung verdankt die klare
demokratische Wahlrechtsforderung das Scheindasein, das sie
dann noch über 2 Jahre in den Statuten des Verbandes geführt
hat. Das Prinzip hatte die Mehrheit aber nicht mehr hinter
sich. Das sprach deutlich aus der Wiederwahl des Vorstandes,
der dieses ganze Hin und Her mitgemacht und gestützt hatte.
So zog zuerst der Hamburger Verein die Konsequenzen
und trat kurz nach der Generalversammlung 1913 in seiner
Mehrheit aus dem deutschen Verbande aus. Jhm folgten in
kurzen Zwischenräumen der bayrische Verein für Frauenstimm-
recht, die Bremer Anhänger des offenen Bekenntnisses zum
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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen
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(2016-11-25T17:57:43Z)
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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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