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Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916].

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nicht durch; aber die Zahl seiner Anhänger war nicht unbe-
deutend. Dagegen gelangte der bayrische Antrag, statt: "erstrebt das
allgemeine, gleiche usw. Wahlrecht für beide Geschlechter" --
"für die Frauen" zu setzen, mit großer Mehrheit zur Annahme.

Frau Lischnewska, die damals dringend vor dem hessischen
Kompromißantrag warnte, beantragte dann den Zusammen-
schluß aller Stimmrechtsvereine zu einem "Bund deutscher
Stimmrechtsverbände". Der Vorschlag fand nur sehr kühle
Aufnahme bei den anwesenden Vertreterinnen der Gegenorga-
nisationen, wurde aber innerhalb des Verbandes einer Kom-
mission überwiesen.

Auf dieser Generalversammlung legten die beiden Be-
gründerinnen des deutschen Verbandes, Dr. Augspurg und
Lida Gustava Heymann, ihre Ämter als erste und zweite Vor-
sitzende nieder und an ihre Stelle traten Frau Marie Stritt
und Frau Anna Lindemann.

Jm Februar 1912 erfolgte dann ein neuer Vorstoß gegen
die Forderung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten
Wahlrechtes. Anschließend an die Tagung des vom Bunde
deutscher Frauenvereine veranstalteten großen Kongresses in
Berlin, berief der deutsche Verband für Frauenstimmrecht auf
Betreiben einiger rheinisch-westfälischer Ortsgruppen eine
außerordentliche Generalversammlung, in der der hessische An-
trag der Hamburger Generalversammlung aufs neue einge-
bracht wurde. Das gab Anlaß zu harten, erbitterten Kämpfen.
Die Versammlung erklärte sich schließlich als "inkompetent zu
Satzungsänderungen". So blieb der § 3 auch diesmal noch in
den Statuten. Folge dieser Tagung aber war die Gründung
der sogenannten "Reformpartei" innerhalb des Verbandes,
deren Führung in den Händen von Frau Lischnewska (Berlin),
Frau Nägeli (Mainz), Fräulein Schlecker (Mecklenburg), und
Frau Balzer (Magdeburg) lag. Die Reformpartei, ein Staat
im Staate, sammelte innerhalb des Verbandes alle prinzipiel-
len und taktischen Gegner des demokratischen Wahlrechtspara-
graphen, der immer noch als verpflichtender Grundsatz in den

nicht durch; aber die Zahl seiner Anhänger war nicht unbe-
deutend. Dagegen gelangte der bayrische Antrag, statt: „erstrebt das
allgemeine, gleiche usw. Wahlrecht für beide Geschlechter“ —
„für die Frauen“ zu setzen, mit großer Mehrheit zur Annahme.

Frau Lischnewska, die damals dringend vor dem hessischen
Kompromißantrag warnte, beantragte dann den Zusammen-
schluß aller Stimmrechtsvereine zu einem „Bund deutscher
Stimmrechtsverbände“. Der Vorschlag fand nur sehr kühle
Aufnahme bei den anwesenden Vertreterinnen der Gegenorga-
nisationen, wurde aber innerhalb des Verbandes einer Kom-
mission überwiesen.

Auf dieser Generalversammlung legten die beiden Be-
gründerinnen des deutschen Verbandes, Dr. Augspurg und
Lida Gustava Heymann, ihre Ämter als erste und zweite Vor-
sitzende nieder und an ihre Stelle traten Frau Marie Stritt
und Frau Anna Lindemann.

Jm Februar 1912 erfolgte dann ein neuer Vorstoß gegen
die Forderung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten
Wahlrechtes. Anschließend an die Tagung des vom Bunde
deutscher Frauenvereine veranstalteten großen Kongresses in
Berlin, berief der deutsche Verband für Frauenstimmrecht auf
Betreiben einiger rheinisch-westfälischer Ortsgruppen eine
außerordentliche Generalversammlung, in der der hessische An-
trag der Hamburger Generalversammlung aufs neue einge-
bracht wurde. Das gab Anlaß zu harten, erbitterten Kämpfen.
Die Versammlung erklärte sich schließlich als „inkompetent zu
Satzungsänderungen“. So blieb der § 3 auch diesmal noch in
den Statuten. Folge dieser Tagung aber war die Gründung
der sogenannten „Reformpartei“ innerhalb des Verbandes,
deren Führung in den Händen von Frau Lischnewska (Berlin),
Frau Nägeli (Mainz), Fräulein Schlecker (Mecklenburg), und
Frau Balzer (Magdeburg) lag. Die Reformpartei, ein Staat
im Staate, sammelte innerhalb des Verbandes alle prinzipiel-
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[10/0010] nicht durch; aber die Zahl seiner Anhänger war nicht unbe- deutend. Dagegen gelangte der bayrische Antrag, statt: „erstrebt das allgemeine, gleiche usw. Wahlrecht für beide Geschlechter“ — „für die Frauen“ zu setzen, mit großer Mehrheit zur Annahme. Frau Lischnewska, die damals dringend vor dem hessischen Kompromißantrag warnte, beantragte dann den Zusammen- schluß aller Stimmrechtsvereine zu einem „Bund deutscher Stimmrechtsverbände“. Der Vorschlag fand nur sehr kühle Aufnahme bei den anwesenden Vertreterinnen der Gegenorga- nisationen, wurde aber innerhalb des Verbandes einer Kom- mission überwiesen. Auf dieser Generalversammlung legten die beiden Be- gründerinnen des deutschen Verbandes, Dr. Augspurg und Lida Gustava Heymann, ihre Ämter als erste und zweite Vor- sitzende nieder und an ihre Stelle traten Frau Marie Stritt und Frau Anna Lindemann. Jm Februar 1912 erfolgte dann ein neuer Vorstoß gegen die Forderung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes. Anschließend an die Tagung des vom Bunde deutscher Frauenvereine veranstalteten großen Kongresses in Berlin, berief der deutsche Verband für Frauenstimmrecht auf Betreiben einiger rheinisch-westfälischer Ortsgruppen eine außerordentliche Generalversammlung, in der der hessische An- trag der Hamburger Generalversammlung aufs neue einge- bracht wurde. Das gab Anlaß zu harten, erbitterten Kämpfen. Die Versammlung erklärte sich schließlich als „inkompetent zu Satzungsänderungen“. So blieb der § 3 auch diesmal noch in den Statuten. Folge dieser Tagung aber war die Gründung der sogenannten „Reformpartei“ innerhalb des Verbandes, deren Führung in den Händen von Frau Lischnewska (Berlin), Frau Nägeli (Mainz), Fräulein Schlecker (Mecklenburg), und Frau Balzer (Magdeburg) lag. Die Reformpartei, ein Staat im Staate, sammelte innerhalb des Verbandes alle prinzipiel- len und taktischen Gegner des demokratischen Wahlrechtspara- graphen, der immer noch als verpflichtender Grundsatz in den  

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen : Bereitstellung der Texttranskription. (2016-11-25T17:57:43Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916], S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_entwicklung_1916/10>, abgerufen am 22.11.2024.