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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790.

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II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
wenn die Unsrige als eine besondere Art, nämlich der,
für welche Gegenstände nur als Erscheinungen gelten,
gehalten werden sollte) damit man sagen könne: gewisse
Naturproducte müssen nach der besondern Beschaffenheit
unseres Verstandes ihrer Möglichkeit nach von uns
als absichtlich und als Zwecke erzeugt, betrachtet
werden
, ohne doch darum zu verlangen, daß es wirk-
lich eine besondere Ursache, welche die Vorstellung eines
Zwecks zu ihrem Bestimmungsgrunde hat, gebe, mit-
hin ohne in Abrede zu ziehen, daß nicht ein anderer (hö-
herer) Verstand, als der menschliche, auch im Mecha-
nism der Natur d. i. einer Caussalverbindung, zu der
nicht ausschließungsweise ein Verstand als Ursache ange-
nommen wird, den Grund der Möglichkeit solcher Pro-
dukte der Natur antreffen könne.

Es kommt hier also auf das Verhalten unseres
Verstandes zur Urtheilskraft an, daß wir nämlich darin
eine gewisse Zufälligkeit der Beschaffenheit des unsrigen
aufsuchen, um diese als Eigenthümlichkeit unseres Ver-
standes, zum Unterschiede von anderen möglichen an-
zumerken.

Diese Zufälligkeit findet sich ganz natürlich in dem
Besondern, welches die Urtheilskraft unter das
Allgemeine der Verstandesbegriffe bringen soll; denn
durch das Allgemeine unseres (menschlichen) Verstan-
des ist das besondere nicht bestimmt und es ist zufällig,
auf wie vielerley Art unterschiedene Dinge, die doch in

II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft.
wenn die Unſrige als eine beſondere Art, naͤmlich der,
fuͤr welche Gegenſtaͤnde nur als Erſcheinungen gelten,
gehalten werden ſollte) damit man ſagen koͤnne: gewiſſe
Naturproducte muͤſſen nach der beſondern Beſchaffenheit
unſeres Verſtandes ihrer Moͤglichkeit nach von uns
als abſichtlich und als Zwecke erzeugt, betrachtet
werden
, ohne doch darum zu verlangen, daß es wirk-
lich eine beſondere Urſache, welche die Vorſtellung eines
Zwecks zu ihrem Beſtimmungsgrunde hat, gebe, mit-
hin ohne in Abrede zu ziehen, daß nicht ein anderer (hoͤ-
herer) Verſtand, als der menſchliche, auch im Mecha-
nism der Natur d. i. einer Cauſſalverbindung, zu der
nicht ausſchließungsweiſe ein Verſtand als Urſache ange-
nommen wird, den Grund der Moͤglichkeit ſolcher Pro-
dukte der Natur antreffen koͤnne.

Es kommt hier alſo auf das Verhalten unſeres
Verſtandes zur Urtheilskraft an, daß wir naͤmlich darin
eine gewiſſe Zufaͤlligkeit der Beſchaffenheit des unſrigen
aufſuchen, um dieſe als Eigenthuͤmlichkeit unſeres Ver-
ſtandes, zum Unterſchiede von anderen moͤglichen an-
zumerken.

Dieſe Zufaͤlligkeit findet ſich ganz natuͤrlich in dem
Beſondern, welches die Urtheilskraft unter das
Allgemeine der Verſtandesbegriffe bringen ſoll; denn
durch das Allgemeine unſeres (menſchlichen) Verſtan-
des iſt das beſondere nicht beſtimmt und es iſt zufaͤllig,
auf wie vielerley Art unterſchiedene Dinge, die doch in

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[342/0406] II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft. wenn die Unſrige als eine beſondere Art, naͤmlich der, fuͤr welche Gegenſtaͤnde nur als Erſcheinungen gelten, gehalten werden ſollte) damit man ſagen koͤnne: gewiſſe Naturproducte muͤſſen nach der beſondern Beſchaffenheit unſeres Verſtandes ihrer Moͤglichkeit nach von uns als abſichtlich und als Zwecke erzeugt, betrachtet werden, ohne doch darum zu verlangen, daß es wirk- lich eine beſondere Urſache, welche die Vorſtellung eines Zwecks zu ihrem Beſtimmungsgrunde hat, gebe, mit- hin ohne in Abrede zu ziehen, daß nicht ein anderer (hoͤ- herer) Verſtand, als der menſchliche, auch im Mecha- nism der Natur d. i. einer Cauſſalverbindung, zu der nicht ausſchließungsweiſe ein Verſtand als Urſache ange- nommen wird, den Grund der Moͤglichkeit ſolcher Pro- dukte der Natur antreffen koͤnne. Es kommt hier alſo auf das Verhalten unſeres Verſtandes zur Urtheilskraft an, daß wir naͤmlich darin eine gewiſſe Zufaͤlligkeit der Beſchaffenheit des unſrigen aufſuchen, um dieſe als Eigenthuͤmlichkeit unſeres Ver- ſtandes, zum Unterſchiede von anderen moͤglichen an- zumerken. Dieſe Zufaͤlligkeit findet ſich ganz natuͤrlich in dem Beſondern, welches die Urtheilskraft unter das Allgemeine der Verſtandesbegriffe bringen ſoll; denn durch das Allgemeine unſeres (menſchlichen) Verſtan- des iſt das beſondere nicht beſtimmt und es iſt zufaͤllig, auf wie vielerley Art unterſchiedene Dinge, die doch in

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Zitationshilfe: Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/406>, abgerufen am 20.05.2024.