Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.Acht. Kap. Nachrichten von dem holländischen Handel in Japan. nicht gehörig regulirt. Als uns aber endlich das Glük und unser gutes Betragen in diesenseidenreichen Ländern die Thore öfnete, und unser Handel daselbst festen Fus fassen konte; kamen wir in den Stand so gut wie die Portugiesen und Spanier, die verlangten Waaren zu liefern und sie frei an den Meistbietenden ohne alle Restriktion zu verkaufen. Dieser Handel brachte jährlich ein Kapital von ohngefehr 60 Tonnen Goldes (bald etwas mehr, bald weniger) holländischer Gulden in Umlauf, wovon dann die edle Compagnie einen sehr an- sehnlichen Gewin zog. Und doch gaben damals verschiedne Waaren geringern Gewin als jezt, und auch unsre Schiffarth war weit mehrerer Gefahr, Strandungen und Verlust unter- worfen, weil wir sie noch nicht neben den sichern, damals noch nicht genug bekanten sinesi- schen, sondern auch den unsichern Küsten von Formosa anstelten. Das verkaufte Kapital wurde meistens in Silber aus dem Lande geführt, und betrug gemeiniglich 12 bis 1400 Ki- sten, oder 1, 400,000 Tails, d. i. 4, 900,000 holländische Gulden.*) Jn manchen Jahren war unser Gewin noch viel größer und stieg bis zu sechs Millionen. Dies war dann die erste und goldne Periode, in der wir hinlängliche Freiheit mit erheblichem Gewin genos- sen. Dieser Zustand beruhte auf einem Gosguin oder hohen Raths Siegel, nemlich einem Freibriefe, den uns Kaiser Jjejas oder Ongosjo und nach seinem Tode Gongin genant 1612**) verliehen hatte, ***) durch welchen wir das Recht erhielten, unsre Waa- ren ganz ungehindert in alle Häfen des Reichs frei einzuführen und zu verkaufen. Der Sohn und Nachfolger des Jirias, Fide Tada, nach dem Tode Teito Kujin genannt, bekräftigte 1617 unsre Freiheiten durch ein neues Privilegium, das aber doch in etwas här- teren Ausdrücken abgefast war. Ob wir gleich durch diese Privilegien Alles nach unserm Willen eingerichtet und er- bant *) [Spaltenumbruch]
findet sich in der englischen Uebersetzung. **) 1611 steht in der englischen| Uebersetzung. ***) [Spaltenumbruch]
Man findet ihn im lezten Kapitel dieses
Buchs. Acht. Kap. Nachrichten von dem hollaͤndiſchen Handel in Japan. nicht gehoͤrig regulirt. Als uns aber endlich das Gluͤk und unſer gutes Betragen in dieſenſeidenreichen Laͤndern die Thore oͤfnete, und unſer Handel daſelbſt feſten Fus faſſen konte; kamen wir in den Stand ſo gut wie die Portugieſen und Spanier, die verlangten Waaren zu liefern und ſie frei an den Meiſtbietenden ohne alle Reſtriktion zu verkaufen. Dieſer Handel brachte jaͤhrlich ein Kapital von ohngefehr 60 Tonnen Goldes (bald etwas mehr, bald weniger) hollaͤndiſcher Gulden in Umlauf, wovon dann die edle Compagnie einen ſehr an- ſehnlichen Gewin zog. Und doch gaben damals verſchiedne Waaren geringern Gewin als jezt, und auch unſre Schiffarth war weit mehrerer Gefahr, Strandungen und Verluſt unter- worfen, weil wir ſie noch nicht neben den ſichern, damals noch nicht genug bekanten ſineſi- ſchen, ſondern auch den unſichern Kuͤſten von Formoſa anſtelten. Das verkaufte Kapital wurde meiſtens in Silber aus dem Lande gefuͤhrt, und betrug gemeiniglich 12 bis 1400 Ki- ſten, oder 1, 400,000 Tails, d. i. 4, 900,000 hollaͤndiſche Gulden.*) Jn manchen Jahren war unſer Gewin noch viel groͤßer und ſtieg bis zu ſechs Millionen. Dies war dann die erſte und goldne Periode, in der wir hinlaͤngliche Freiheit mit erheblichem Gewin genoſ- ſen. Dieſer Zuſtand beruhte auf einem Gosguin oder hohen Raths Siegel, nemlich einem Freibriefe, den uns Kaiſer Jjejas oder Ongosjo und nach ſeinem Tode Gongin genant 1612**) verliehen hatte, ***) durch welchen wir das Recht erhielten, unſre Waa- ren ganz ungehindert in alle Haͤfen des Reichs frei einzufuͤhren und zu verkaufen. Der Sohn und Nachfolger des Jirias, Fide Tada, nach dem Tode Teito Kujin genannt, bekraͤftigte 1617 unſre Freiheiten durch ein neues Privilegium, das aber doch in etwas haͤr- teren Ausdruͤcken abgefaſt war. Ob wir gleich durch dieſe Privilegien Alles nach unſerm Willen eingerichtet und er- bant *) [Spaltenumbruch]
findet ſich in der engliſchen Ueberſetzung. **) 1611 ſteht in der engliſchen| Ueberſetzung. ***) [Spaltenumbruch]
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Acht. Kap. Nachrichten von dem hollaͤndiſchen Handel in Japan.
nicht gehoͤrig regulirt. Als uns aber endlich das Gluͤk und unſer gutes Betragen in dieſen
ſeidenreichen Laͤndern die Thore oͤfnete, und unſer Handel daſelbſt feſten Fus faſſen konte;
kamen wir in den Stand ſo gut wie die Portugieſen und Spanier, die verlangten Waaren
zu liefern und ſie frei an den Meiſtbietenden ohne alle Reſtriktion zu verkaufen. Dieſer
Handel brachte jaͤhrlich ein Kapital von ohngefehr 60 Tonnen Goldes (bald etwas mehr, bald
weniger) hollaͤndiſcher Gulden in Umlauf, wovon dann die edle Compagnie einen ſehr an-
ſehnlichen Gewin zog. Und doch gaben damals verſchiedne Waaren geringern Gewin als
jezt, und auch unſre Schiffarth war weit mehrerer Gefahr, Strandungen und Verluſt unter-
worfen, weil wir ſie noch nicht neben den ſichern, damals noch nicht genug bekanten ſineſi-
ſchen, ſondern auch den unſichern Kuͤſten von Formoſa anſtelten. Das verkaufte Kapital
wurde meiſtens in Silber aus dem Lande gefuͤhrt, und betrug gemeiniglich 12 bis 1400 Ki-
ſten, oder 1, 400,000 Tails, d. i. 4, 900,000 hollaͤndiſche Gulden. *) Jn manchen
Jahren war unſer Gewin noch viel groͤßer und ſtieg bis zu ſechs Millionen. Dies war dann
die erſte und goldne Periode, in der wir hinlaͤngliche Freiheit mit erheblichem Gewin genoſ-
ſen. Dieſer Zuſtand beruhte auf einem Gosguin oder hohen Raths Siegel, nemlich
einem Freibriefe, den uns Kaiſer Jjejas oder Ongosjo und nach ſeinem Tode Gongin
genant 1612 **) verliehen hatte, ***) durch welchen wir das Recht erhielten, unſre Waa-
ren ganz ungehindert in alle Haͤfen des Reichs frei einzufuͤhren und zu verkaufen. Der
Sohn und Nachfolger des Jirias, Fide Tada, nach dem Tode Teito Kujin genannt,
bekraͤftigte 1617 unſre Freiheiten durch ein neues Privilegium, das aber doch in etwas haͤr-
teren Ausdruͤcken abgefaſt war.
Ob wir gleich durch dieſe Privilegien Alles nach unſerm Willen eingerichtet und er-
halten hatten, ſo muſten wir doch auch oft viel Muͤhe und Verdrieslichkeiten ausſtehn, um
viele harte Zumuthungen abzuhalten, oder ihnen zuvor zu kommen. Die Spanier und
Portugieſen brachten bald dieſe bald jene Verlaͤumdung gegen uns an, und verurſachten da-
durch, daß uns die japaniſche Regierung ſehr oft wegen dieſer vorgegebnen Vergehungen zur
Rede ſtelte. Dieſe beſtanden bald darin, daß wir Seeraͤuber, bald Rebellen gegen die
Spanier, bald Unterdruͤcker der Koͤnige in Jndien waͤren, zuweilen warf man uns auch mit
vielen gotteslaͤſterlichen Ausdruͤcken vor, daß wir ſo gut als die Caſtilianer an Chriſtum
glaubten, und dadurch bei Hofe in einen uͤblen Ruf kaͤmen. Und um nicht dies guͤldne
Ophir eben ſo wie die Portugieſen ganz zu verlieren, muſten wir 1638 zu Vertilgung der
Chriſten zu Simabara ſelbſt behuͤlflich ſeyn. Alle Betſtunden, gottesdienſtliche Zuſam-
menkuͤnfte und Geſaͤnge muſten wir einſtellen, ja endlich, als die Caſtilianer gaͤnzlich ver-
bant
*)
findet ſich in der engliſchen Ueberſetzung.
**) 1611 ſteht in der engliſchen| Ueberſetzung.
***)
Man findet ihn im lezten Kapitel dieſes
Buchs.
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