Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.der Manufacturen und Fabriken. men hatten, um zu verhüten, daß die Gewürze nichtin die Hände andrer Völker gerathen möchten; so ha- ben sie lieber ihren überflüßigen Vorrath von Zeit zu Zeit verbrennen, als sich deßen durch einen wohlfeilen Preiß entledigen wollen. Man kann diese Maaßre- geln nach der Staatskunst nicht verdammen, weil es allemal erlaubt ist, aus einer Sache, die in unsren Eigenthum und Gewalt ist, allen nur möglichen Vor- theil zu ziehen: und vielleicht wird auch die Sitten- lehre nichts darwider einzuwenden haben, wenn es eine Sache betrift, die nicht zu denen Nothwendigkeiten des Lebens gehöret und deren Verderbung mithin Nie- mand in Noth und Dürftigkeit setzet. Allein der Umstand, daß ein Volk das Monopolium einer ge- wissen Art von Waaren an sich ziehen kann, ereignet sich nur nicht allzuhäufig. Nachdem wir nunmehro die Mittel erwogen ha-Mittel, den Hier haben wir es nun zuförderst mit der Einrich-1) Die Ein- diri- K 5
der Manufacturen und Fabriken. men hatten, um zu verhuͤten, daß die Gewuͤrze nichtin die Haͤnde andrer Voͤlker gerathen moͤchten; ſo ha- ben ſie lieber ihren uͤberfluͤßigen Vorrath von Zeit zu Zeit verbrennen, als ſich deßen durch einen wohlfeilen Preiß entledigen wollen. Man kann dieſe Maaßre- geln nach der Staatskunſt nicht verdammen, weil es allemal erlaubt iſt, aus einer Sache, die in unſren Eigenthum und Gewalt iſt, allen nur moͤglichen Vor- theil zu ziehen: und vielleicht wird auch die Sitten- lehre nichts darwider einzuwenden haben, wenn es eine Sache betrift, die nicht zu denen Nothwendigkeiten des Lebens gehoͤret und deren Verderbung mithin Nie- mand in Noth und Duͤrftigkeit ſetzet. Allein der Umſtand, daß ein Volk das Monopolium einer ge- wiſſen Art von Waaren an ſich ziehen kann, ereignet ſich nur nicht allzuhaͤufig. Nachdem wir nunmehro die Mittel erwogen ha-Mittel, den Hier haben wir es nun zufoͤrderſt mit der Einrich-1) Die Ein- diri- K 5
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der Manufacturen und Fabriken.
men hatten, um zu verhuͤten, daß die Gewuͤrze nicht
in die Haͤnde andrer Voͤlker gerathen moͤchten; ſo ha-
ben ſie lieber ihren uͤberfluͤßigen Vorrath von Zeit zu
Zeit verbrennen, als ſich deßen durch einen wohlfeilen
Preiß entledigen wollen. Man kann dieſe Maaßre-
geln nach der Staatskunſt nicht verdammen, weil es
allemal erlaubt iſt, aus einer Sache, die in unſren
Eigenthum und Gewalt iſt, allen nur moͤglichen Vor-
theil zu ziehen: und vielleicht wird auch die Sitten-
lehre nichts darwider einzuwenden haben, wenn es eine
Sache betrift, die nicht zu denen Nothwendigkeiten
des Lebens gehoͤret und deren Verderbung mithin Nie-
mand in Noth und Duͤrftigkeit ſetzet. Allein der
Umſtand, daß ein Volk das Monopolium einer ge-
wiſſen Art von Waaren an ſich ziehen kann, ereignet
ſich nur nicht allzuhaͤufig.
Nachdem wir nunmehro die Mittel erwogen ha-
ben, wodurch der Abſatz der Waaren uͤberhaupt befoͤr-
dert wird; ſo kommen wir nunmehro auf die zwey
Hauptarten des Debits ins beſondere und zwar wollen
wir zufoͤrderſt die Maaßregeln betrachten, wodurch
der inlaͤndiſche Debit der Manufactur-und Fabriken-
waaren erreichet wird.
Mittel, den
inländiſchen
Debit zu be-
fördern.
Hier haben wir es nun zufoͤrderſt mit der Einrich-
tung der Zoͤlle zu thun. Die Zoͤlle ſind der große
Leitfaden, womit die Regierung die Commercien des
Landes zur Aufnahme derſelben und zu |Befoͤrderung
der Wohlfarth des Staats nach ihren Wohlgefallen
diri-
1) Die Ein-
richtung der
Zölle iſt das
Hauptmittel
des inlän-
diſchen De-
bits; darzu
gehört
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