Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von denen Beförderungsmitteln stein der ächten Grundsätze ansehen, daß alle Maaß-regeln auf das allergenaueste zusammenhängen und daß immer eine Anstalt die andere unterstützet und beför- dert. Jn der That können auch die wahren Regie- rungsgrundsätze keine andere Wirkung haben. Denn zielen sie nicht alle zu einerley Endzwecke, nämlich zu dem gemeinschaftlichen Besten des gesamten Staats ab? feile Preiß findet bey solchen Waa- ren eine Aus- nahme, da- von das Land das Mono- polium hat. So nöthig es demnach ist, den Bedacht auf einen men
III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln ſtein der aͤchten Grundſaͤtze anſehen, daß alle Maaß-regeln auf das allergenaueſte zuſammenhaͤngen und daß immer eine Anſtalt die andere unterſtuͤtzet und befoͤr- dert. Jn der That koͤnnen auch die wahren Regie- rungsgrundſaͤtze keine andere Wirkung haben. Denn zielen ſie nicht alle zu einerley Endzwecke, naͤmlich zu dem gemeinſchaftlichen Beſten des geſamten Staats ab? feile Preiß findet bey ſolchen Waa- ren eine Aus- nahme, da- von das Land das Mono- polium hat. So noͤthig es demnach iſt, den Bedacht auf einen men
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III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln
ſtein der aͤchten Grundſaͤtze anſehen, daß alle Maaß-
regeln auf das allergenaueſte zuſammenhaͤngen und daß
immer eine Anſtalt die andere unterſtuͤtzet und befoͤr-
dert. Jn der That koͤnnen auch die wahren Regie-
rungsgrundſaͤtze keine andere Wirkung haben. Denn
zielen ſie nicht alle zu einerley Endzwecke, naͤmlich zu dem
gemeinſchaftlichen Beſten des geſamten Staats ab?
So noͤthig es demnach iſt, den Bedacht auf einen
wohlfeilen Preiß der Waarer zu nehmen, um den Ab-
ſatz derſelben allgemein zu befoͤrdern; ſo muß man doch
von dieſer Regel eine Ausnahme machen, die aber nur
in ſehr wenig Faͤllen ſtatt finden wird. Wenn naͤm-
lich der Staat das Monopolium in einer gewiſſen Art
von Waaren hat; ſo iſt es nicht noͤthig, dieſe Waa-
ren allzuwohlfeil herunter zu ſetzen; ſondern es iſt ſei-
nem Nutzen gemaͤß allen moͤglichen Vortheil daraus zu
ziehen, der nur immer nach der Maaße der Nothwen-
digkeit und Unentbehrlichkeit dieſer Waare daraus zu
erhalten ſtehet. Die Voͤlker haben nie unterlaßen,
dieſe Ausnahme vor Augen zu haben. So lange
Sachſen gleichſam das Monopolium der blauen
Schmalte gehabt hat; ſo haben die ſaͤchſiſchen Gewer-
ken dieſer Blaufarbenwerke ſich ihre Waaren wohl be-
zahlen laßen; ja ſie haben ſo gar die Muͤnzſorten an
Ducaten oder Louis d’or beſtimmet, in welcher ſie ihre
Farbe bezahlet haben wollen. Eben ſo haben die Hol-
laͤnder in Anſehung der Gewuͤrzwaaren verfahren.
Nachdem ſie zufoͤrderſt alle kluge Maaßregeln genom-
men
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