Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine Allgemeine Gewerbwissenschaft. §. 51. Der Grundtrieb der Bedürfnisse §. 52. Ein jedes Gewerb unterstellt eine so
Allgemeine Allgemeine Gewerbwiſſenſchaft. §. 51. Der Grundtrieb der Beduͤrfniſſe §. 52. Ein jedes Gewerb unterſtellt eine ſo
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Allgemeine
Allgemeine Gewerbwiſſenſchaft.
§. 51. Der Grundtrieb der Beduͤrfniſſe
treibt den Menſchen an, auf den Gegen-
ſtand der oͤkonomiſchen Erzeugungen zu
wirken, um dieſelben zu Befriedigung der
Beduͤrfniſſe zu erlangen. Hieraus entſteht
eine Wirkſamkeit dieſe Guͤter zu erwerben,
und dieſes heißt man das Gewerb des
Menſchen. Die ſaͤmmtlichen Gewerbe zu
kennen und beurtheilen zu koͤnnen, iſt
die Pflicht des Kameraliſten; denn wie
wuͤrde er ſonſt dieſelben zur einzelnen und all-
gemeinen Gluͤckſeligkeit lenken koͤnnen? wie
koͤnnte er ſie verbeſſern? und endlich: wie
koͤnnte er das Gewerb des Fuͤrſten und des
Staates regieren, das ſich doch auf die Ge-
werbe aller Glieder des Staates gruͤndet?
Die Grundlehren, worauf ſich alle Gewerbe
gruͤnden, ordne ich zuſammen, und nenne
ſie die allgemeine Gewerbwiſſenſchaft.
§. 52. Ein jedes Gewerb unterſtellt eine
gewiſſe Menge oͤkonomiſcher Erzeugungen,
die man noch nicht hat, die man aber durch
das Gewerb zu erlangen trachtet. Es iſt al-
ſo
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