§. 51. Der Grundtrieb der Bedürfnisse treibt den Menschen an, auf den Gegen- stand der ökonomischen Erzeugungen zu wirken, um dieselben zu Befriedigung der Bedürfnisse zu erlangen. Hieraus entsteht eine Wirksamkeit diese Güter zu erwerben, und dieses heißt man das Gewerb des Menschen. Die sämmtlichen Gewerbe zu kennen und beurtheilen zu können, ist die Pflicht des Kameralisten; denn wie würde er sonst dieselben zur einzelnen und all- gemeinen Glückseligkeit lenken können? wie könnte er sie verbessern? und endlich: wie könnte er das Gewerb des Fürsten und des Staates regieren, das sich doch auf die Ge- werbe aller Glieder des Staates gründet? Die Grundlehren, worauf sich alle Gewerbe gründen, ordne ich zusammen, und nenne sie die allgemeine Gewerbwissenschaft.
§. 52. Ein jedes Gewerb unterstellt eine gewisse Menge ökonomischer Erzeugungen, die man noch nicht hat, die man aber durch das Gewerb zu erlangen trachtet. Es ist al-
so
Allgemeine
Allgemeine Gewerbwiſſenſchaft.
§. 51. Der Grundtrieb der Beduͤrfniſſe treibt den Menſchen an, auf den Gegen- ſtand der oͤkonomiſchen Erzeugungen zu wirken, um dieſelben zu Befriedigung der Beduͤrfniſſe zu erlangen. Hieraus entſteht eine Wirkſamkeit dieſe Guͤter zu erwerben, und dieſes heißt man das Gewerb des Menſchen. Die ſaͤmmtlichen Gewerbe zu kennen und beurtheilen zu koͤnnen, iſt die Pflicht des Kameraliſten; denn wie wuͤrde er ſonſt dieſelben zur einzelnen und all- gemeinen Gluͤckſeligkeit lenken koͤnnen? wie koͤnnte er ſie verbeſſern? und endlich: wie koͤnnte er das Gewerb des Fuͤrſten und des Staates regieren, das ſich doch auf die Ge- werbe aller Glieder des Staates gruͤndet? Die Grundlehren, worauf ſich alle Gewerbe gruͤnden, ordne ich zuſammen, und nenne ſie die allgemeine Gewerbwiſſenſchaft.
§. 52. Ein jedes Gewerb unterſtellt eine gewiſſe Menge oͤkonomiſcher Erzeugungen, die man noch nicht hat, die man aber durch das Gewerb zu erlangen trachtet. Es iſt al-
ſo
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Allgemeine
Allgemeine Gewerbwiſſenſchaft.
§. 51. Der Grundtrieb der Beduͤrfniſſe
treibt den Menſchen an, auf den Gegen-
ſtand der oͤkonomiſchen Erzeugungen zu
wirken, um dieſelben zu Befriedigung der
Beduͤrfniſſe zu erlangen. Hieraus entſteht
eine Wirkſamkeit dieſe Guͤter zu erwerben,
und dieſes heißt man das Gewerb des
Menſchen. Die ſaͤmmtlichen Gewerbe zu
kennen und beurtheilen zu koͤnnen, iſt
die Pflicht des Kameraliſten; denn wie
wuͤrde er ſonſt dieſelben zur einzelnen und all-
gemeinen Gluͤckſeligkeit lenken koͤnnen? wie
koͤnnte er ſie verbeſſern? und endlich: wie
koͤnnte er das Gewerb des Fuͤrſten und des
Staates regieren, das ſich doch auf die Ge-
werbe aller Glieder des Staates gruͤndet?
Die Grundlehren, worauf ſich alle Gewerbe
gruͤnden, ordne ich zuſammen, und nenne
ſie die allgemeine Gewerbwiſſenſchaft.
§. 52. Ein jedes Gewerb unterſtellt eine
gewiſſe Menge oͤkonomiſcher Erzeugungen,
die man noch nicht hat, die man aber durch
das Gewerb zu erlangen trachtet. Es iſt al-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/48>, abgerufen am 08.07.2024.
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