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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Staatshaushaltung
Schleussen und vortheilhaften Zölle werden
vom Fürsten angelegt, der Genuß davon wird
am füglichsten verpfachtet. Wenn Wasser-
maschinen angelegt werden, so sollen dem
Fürsten davon jährlich billige Wassergefälle
bezahlt, alles dieses aber zugleich so einge-
richtet werden, damit die Gewerbe nicht ge-
drückt, sondern vielmehr erleichtert werden
mögen.

§. 529. Die Anlegung guter und beque-
mer Landstrassen von einer Stadt zur andern
im Staate ist dem Gewerbe sehr vortheil-
haft, und der Kammer nüzlich, weil mit al-
lem Fuge billige Zölle und Weggelder auf
den Gebrauch derselben gesezt werden können,
die ein sehr Ansehnliches austragen. Diese
werden am beßten verpfachtet; nur daß die
Polizei dabei aufsehe, damit die Zollpfäch-
ter keine Tyrannei und ungeziemende Unter-
drückungen dabei begehen. Die Anlegung
reutender und fahrender Posten ist ebenfalls
nüzlich, und wird wiederum am beßten ver-
pfachtet.

§. 530.

Staatshaushaltung
Schleuſſen und vortheilhaften Zoͤlle werden
vom Fuͤrſten angelegt, der Genuß davon wird
am fuͤglichſten verpfachtet. Wenn Waſſer-
maſchinen angelegt werden, ſo ſollen dem
Fuͤrſten davon jaͤhrlich billige Waſſergefaͤlle
bezahlt, alles dieſes aber zugleich ſo einge-
richtet werden, damit die Gewerbe nicht ge-
druͤckt, ſondern vielmehr erleichtert werden
moͤgen.

§. 529. Die Anlegung guter und beque-
mer Landſtraſſen von einer Stadt zur andern
im Staate iſt dem Gewerbe ſehr vortheil-
haft, und der Kammer nuͤzlich, weil mit al-
lem Fuge billige Zoͤlle und Weggelder auf
den Gebrauch derſelben geſezt werden koͤnnen,
die ein ſehr Anſehnliches austragen. Dieſe
werden am beßten verpfachtet; nur daß die
Polizei dabei aufſehe, damit die Zollpfaͤch-
ter keine Tyrannei und ungeziemende Unter-
druͤckungen dabei begehen. Die Anlegung
reutender und fahrender Poſten iſt ebenfalls
nuͤzlich, und wird wiederum am beßten ver-
pfachtet.

§. 530.
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[260/0280] Staatshaushaltung Schleuſſen und vortheilhaften Zoͤlle werden vom Fuͤrſten angelegt, der Genuß davon wird am fuͤglichſten verpfachtet. Wenn Waſſer- maſchinen angelegt werden, ſo ſollen dem Fuͤrſten davon jaͤhrlich billige Waſſergefaͤlle bezahlt, alles dieſes aber zugleich ſo einge- richtet werden, damit die Gewerbe nicht ge- druͤckt, ſondern vielmehr erleichtert werden moͤgen. §. 529. Die Anlegung guter und beque- mer Landſtraſſen von einer Stadt zur andern im Staate iſt dem Gewerbe ſehr vortheil- haft, und der Kammer nuͤzlich, weil mit al- lem Fuge billige Zoͤlle und Weggelder auf den Gebrauch derſelben geſezt werden koͤnnen, die ein ſehr Anſehnliches austragen. Dieſe werden am beßten verpfachtet; nur daß die Polizei dabei aufſehe, damit die Zollpfaͤch- ter keine Tyrannei und ungeziemende Unter- druͤckungen dabei begehen. Die Anlegung reutender und fahrender Poſten iſt ebenfalls nuͤzlich, und wird wiederum am beßten ver- pfachtet. §. 530.

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/280>, abgerufen am 22.11.2024.