Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine und sollen deswegen durch die beßten Mittelgehoben werden. §. 421. Noch sind alle Glücksspiele im §. 422. Langwierige und kostbare Proces- §. 423. Endlich ist auch noch die Versor- re
Allgemeine und ſollen deswegen durch die beßten Mittelgehoben werden. §. 421. Noch ſind alle Gluͤcksſpiele im §. 422. Langwierige und koſtbare Proceſ- §. 423. Endlich iſt auch noch die Verſor- re
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Allgemeine
und ſollen deswegen durch die beßten Mittel
gehoben werden.
§. 421. Noch ſind alle Gluͤcksſpiele im
Staate ſchaͤdlich: denn ſie nehmen erſtlich ei-
nen Theil vom Ertrage weg, und fuͤrs zwei-
te ſpeiſen ſie den Spieler mit falſchen Hof-
nungen, und verleiten ihn zu Verſaͤumung
ſeines Gewerbes; daher ſoll die Polizei die
Gluͤcksſpiele nicht dulden, und zu ihrer
gaͤnzlichen Abſchaffung die beßten Maas-
regeln ergreifen.
§. 422. Langwierige und koſtbare Proceſ-
ſe ſind auch den Gewerben hoͤchſt ſchaͤdlich,
um dieſe zu vermeiden, ſollen alle nur moͤg-
liche Anſtallten getroffen werden.
§. 423. Endlich iſt auch noch die Verſor-
gung derjenigen Perſonen, welche nicht er-
werben koͤnnen, ein weſentliches Stuͤck der
Polizei. Wenn ein Menſch in die traurigen
Umſtaͤnde verſezt iſt, daß er ſelbſt aus eige-
nen Mitteln ſein Daſeyn nicht fortſezen kann,
ſo muß ihn der Staat, deſſen Unterthan er
iſt, ernaͤhren: deswegen ſoll die Polizei ſol-
che Veranſtalltungen treffen, daß alle wah-
re
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