Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatswissenschaft nicht der Landtag zusammen tretten, als dasgeschahe, auch dafür waren Mittel nöthig. §. 381. Diese wurden auf verschiedene §. 382. Auf solche Weise nähert sich die ersten
Staatswiſſenſchaft nicht der Landtag zuſammen tretten, als dasgeſchahe, auch dafuͤr waren Mittel noͤthig. §. 381. Dieſe wurden auf verſchiedene §. 382. Auf ſolche Weiſe naͤhert ſich die erſten
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Staatswiſſenſchaft
nicht der Landtag zuſammen tretten, als das
geſchahe, auch dafuͤr waren Mittel noͤthig.
§. 381. Dieſe wurden auf verſchiedene
Weiſe veranſtalltet. Entweder man erwaͤhl-
te einen geſchickten Mann, der der Geſeze
und des Staates kundig war, dieſer konnte
aus dem Mittel der Gemeinde, oder aus
den Collegien genommen werden, man uͤber-
trug ihm die Verwaltung der Gewalt nach
den Geſezen, die man nach Belieben und
Gutfinden mehr oder weniger einſchraͤnkte.
Er war Staatshaupt, Vorſizer in den Col-
legien, er war das in einer Perſon, was die
Gemeinde in vielen iſt. Man nannte ihn
Richter, Hauptmann, Archon, Buͤrgermei-
ſter, Fuͤrſt, Herzog, und ſogar Koͤnig, je
nachdem die geſezgebende Gewalt in ſeiner
Perſon eine Geſtalt hatte.
§. 382. Auf ſolche Weiſe naͤhert ſich die
Gemeinherrſchaft der Alleinherrſchaft (Mo-
narchie). Je mehr die geſezgebende Gewalt
aus dem Vielfachen ins Einfache geleitet,
und von vielen an wenige Perſonen uͤberge-
ben wird, deſto mehr wird ſie wieder ihrem
erſten
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